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Ratgeber

Glossar

Die wichtigsten Fachbegriffe rund um Persönliche Assistenz, Eingliederungshilfe, Pflege und Schwerbehinderung, jeweils mit Rechtsgrundlage und dem Beitrag, der das Thema ausführlich erklärt. 70 Begriffe.

A

Andere Leistungsanbieter

Anbieter, die Leistungen im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich und im Arbeitsbereich erbringen, ohne als Werkstatt für behinderte Menschen anerkannt zu sein. Sie sind eine Alternative zur Werkstatt.

§ 60 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Arbeitgebermodell

Organisationsform der Assistenz, bei der du deine Assistenzkräfte selbst anstellst und die Pflichten eines Arbeitgebers übernimmst, meist finanziert über ein Persönliches Budget. Gegenstück ist das Dienstleistungsmodell.

§ 29 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Arbeitsassistenz

Unterstützung am Arbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen, die ihre Tätigkeit ohne Hilfe nicht ausführen können; die eigentliche Arbeit erledigen sie selbst. Auf die Übernahme der notwendigen Kosten besteht ein Rechtsanspruch.

§ 185 Abs. 5 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

B

Bedarfsermittlung

Feststellung, welche Unterstützung ein Mensch mit Behinderung braucht. Der Träger der Eingliederungshilfe nutzt dafür ein Instrument, das sich an der ICF der Weltgesundheitsorganisation orientiert.

§ 118 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Behinderten-Pauschbetrag

Steuerlicher Freibetrag, der behinderungsbedingte Mehraufwendungen ohne Einzelnachweis abgilt. Er steigt mit dem Grad der Behinderung und mindert das zu versteuernde Einkommen.

§ 33b EStG Mehr dazu im Ratgeber →

Behinderung

Eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung, die in Wechselwirkung mit Barrieren die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate hindern kann.

§ 2 Abs. 1 SGB IX

Beratungseinsatz

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.

§ 37 Abs. 3 SGB XI Mehr dazu im Ratgeber →

Besonderer Kündigungsschutz

Die Kündigung schwerbehinderter oder gleichgestellter Beschäftigter bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts.

§ 168 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Bewilligungsbescheid

Schriftliche Entscheidung des Leistungsträgers über einen Antrag. Als Verwaltungsakt legt er fest, welche Leistung in welchem Umfang und für welchen Zeitraum bewilligt ist.

§ 31 SGB X Mehr dazu im Ratgeber →

Budget für Arbeit

Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber sowie Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz für Menschen, die Anspruch auf einen Werkstattplatz haben und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.

§ 61 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Budgetassistenz

Beratung und Unterstützung bei der Verwaltung eines Persönlichen Budgets. Ihr Bedarf ist bei der Bemessung des Budgets zu berücksichtigen.

§ 29 Abs. 2 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Reformgesetz vom 23.12.2016, mit dem die Eingliederungshilfe schrittweise aus der Sozialhilfe gelöst wurde. Seit 2020 ist sie als Teil 2 im SGB IX geregelt.

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D

Dienstleistungsmodell

Organisationsform der Assistenz, bei der ein Assistenzdienst die Assistenzkräfte anstellt, einsetzt und bei Ausfall für Vertretung sorgt. Gegenstück zum Arbeitgebermodell.

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E

Eigenbeitrag

Beitrag, den Leistungsberechtigte zur Eingliederungshilfe aus ihrem Einkommen leisten, wenn es bestimmte Grenzen übersteigt. Das Einkommen von Partnerin oder Partner bleibt dabei unberücksichtigt.

§ 92 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Eingliederungshilfe

Sozialleistung für Menschen mit wesentlicher Behinderung, die eine volle und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen soll.

§ 90 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Entlastungsbetrag

Zweckgebundener Betrag der Pflegeversicherung von bis zu 131 Euro monatlich, unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

§ 45b SGB XI Mehr dazu im Ratgeber →

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Kostenlose Beratung für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen, unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern.

§ 32 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

F

Freizeitassistenz

Assistenz bei Freizeitaktivitäten und Kontakten außerhalb der Wohnung, als Teil der Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

§ 78 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

G

Gemeinsamer Jahresbetrag

Seit dem 01.07.2025 zusammengefasster Betrag von 3.539 Euro je Kalenderjahr, aus dem Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege finanziert werden.

§ 42a SGB XI Mehr dazu im Ratgeber →

Genehmigungsfiktion

Kann ein Rehabilitationsträger nicht innerhalb von 2 Monaten über einen Antrag entscheiden, muss er dir das begründet mitteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt die beantragte Leistung als genehmigt. Für die Träger der Eingliederungshilfe gilt diese Regel nicht.

§ 18 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Gesamtplan

Schriftliche Zusammenfassung des Gesamtplanverfahrens mit festgestelltem Bedarf, Zielen und Leistungen. Er ist die Grundlage des Bescheids.

§ 121 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Gesamtplankonferenz

Gemeinsamer Termin von leistungsberechtigter Person, Träger der Eingliederungshilfe und beteiligten Leistungsträgern, in dem der Bedarf beraten wird. Sie findet nur mit Zustimmung der leistungsberechtigten Person statt.

§ 119 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Gesamtplanverfahren

Verfahren, in dem der Träger der Eingliederungshilfe den Bedarf ermittelt, Ziele und Leistungen mit dir abstimmt und im Gesamtplan festhält.

§ 117 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Gleichstellung

Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können bei der Agentur für Arbeit beantragen, schwerbehinderten Menschen gleichgestellt zu werden, wenn sie ohne Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können. Zusatzurlaub und unentgeltliche Beförderung gehören nicht dazu.

§ 2 Abs. 3 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Grad der Behinderung (GdB)

Maß für die Auswirkungen einer Behinderung auf die Teilhabe, festgestellt in Zehnerschritten von 20 bis 100.

§ 152 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

H

Hilfe zur Pflege

Leistung der Sozialhilfe für pflegebedürftige Menschen, deren Bedarf die Pflegeversicherung nicht deckt und die die Kosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen tragen können.

§ 61 SGB XII Mehr dazu im Ratgeber →

Höherstufung

Antrag auf einen höheren Pflegegrad, einen höheren Grad der Behinderung oder mehr Assistenzstunden, wenn sich der Unterstützungsbedarf erhöht hat.

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I

ICF

Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation. Sie beschreibt Behinderung als Wechselwirkung zwischen Gesundheitsproblem und Umwelt; die Bedarfsermittlung muss sich an ihr orientieren.

§ 118 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Integrationsamt

Landesbehörde, in einigen Ländern Inklusionsamt genannt. Sie unterstützt schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben, unter anderem mit Arbeitsassistenz, und muss Kündigungen schwerbehinderter Beschäftigter zustimmen.

§ 185 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

K

Kombinationsleistung

Verbindung von Pflegegeld und Pflegesachleistung. Das Pflegegeld mindert sich um den Anteil, zu dem die Sachleistung in Anspruch genommen wird.

§ 38 SGB XI

Kompensatorische Assistenz

Assistenz, die Handlungen zur Alltagsbewältigung ganz oder teilweise übernimmt, die du wegen deiner Behinderung nicht selbst ausführen kannst.

§ 78 Abs. 2 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Kurzzeitpflege

Vorübergehende vollstationäre Pflege für bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist.

§ 42 SGB XI Mehr dazu im Ratgeber →

L

Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Leistungsgruppe der Eingliederungshilfe, die eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen soll, etwa durch Assistenz, Hilfen zum Wohnen oder zur Mobilität.

§ 113 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Leistungserbringer

Dienste und Einrichtungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen. Grundlage ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Träger der Eingliederungshilfe.

§ 123 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

M

Medizinischer Dienst

Begutachtungsdienst der Kranken- und Pflegeversicherung. Er ermittelt im Auftrag der Pflegekasse die Pflegebedürftigkeit und empfiehlt einen Pflegegrad.

§ 18 SGB XI Mehr dazu im Ratgeber →

Merkzeichen

Eintragungen im Schwerbehindertenausweis, die zusätzliche Nachteilsausgleiche begründen, etwa G, aG, B, H oder Bl.

§ 229 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

N

Nachrang der Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe erhält, wer die notwendige Leistung nicht von anderen erhält, etwa von Angehörigen oder anderen Leistungsträgern. Deren Leistungen gehen vor.

§ 91 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Nachteilsausgleich

Rechte und Vergünstigungen, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen, zum Beispiel Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz oder steuerliche Pauschbeträge.

§ 209 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Neufeststellung

Antrag beim Versorgungsamt, den Grad der Behinderung oder Merkzeichen neu festzustellen, wenn sich die gesundheitliche Situation wesentlich geändert hat. Auch als Verschlimmerungsantrag bezeichnet.

§ 48 SGB X Mehr dazu im Ratgeber →

P

Persönliche Assistenz

Unterstützung im Alltag durch Assistenzkräfte, die sich nach deinen Vorgaben richten. Sie gehört zu den Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

§ 78 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Persönliches Budget

Geldbetrag anstelle von Sach- oder Dienstleistungen, mit dem du deine Unterstützung selbst organisierst und bezahlst. Es kann Leistungen mehrerer Träger zusammenfassen.

§ 29 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig ist, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten hat und deshalb voraussichtlich für mindestens 6 Monate auf Hilfe durch andere angewiesen ist.

§ 14 SGB XI Mehr dazu im Ratgeber →

Pflegegeld

Geldleistung der Pflegekasse ab Pflegegrad 2 für Pflegebedürftige, die ihre Pflege selbst sicherstellen, etwa durch Angehörige.

§ 37 SGB XI Mehr dazu im Ratgeber →

Pflegegrad

Einstufung der Pflegebedürftigkeit in 5 Grade nach dem Maß der Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

§ 15 SGB XI Mehr dazu im Ratgeber →

Pflegehilfsmittel

Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder Beschwerden lindern. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe erstattet die Pflegekasse bis zu 42 Euro monatlich.

§ 40 SGB XI Mehr dazu im Ratgeber →

Pflegeperson

Wer eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig in ihrer häuslichen Umgebung pflegt. Bei mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage, entstehen Ansprüche, etwa auf Rentenbeiträge.

§ 19 SGB XI Mehr dazu im Ratgeber →

Pflegesachleistung

Leistung der Pflegekasse für Einsätze eines zugelassenen Pflege- oder Betreuungsdienstes. Der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

§ 36 SGB XI

Q

Qualifizierte Assistenz

Assistenz zur Befähigung: Fachkräfte leiten an und üben Tätigkeiten mit dem Ziel ein, dass die leistungsberechtigte Person sie selbständig ausführen kann.

§ 78 Abs. 2 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

R

Rechtsbehelfsbelehrung

Hinweis im Bescheid, wie, wo und in welcher Frist Widerspruch eingelegt werden kann. Fehlt er oder ist er falsch, verlängert sich die Frist auf 1 Jahr.

§ 66 SGG Mehr dazu im Ratgeber →

Rehabilitationsträger

Stellen, die Leistungen zur Teilhabe erbringen, darunter Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Unfall- und Rentenversicherung sowie die Träger der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe.

§ 6 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

S

Schonvermögen

Vermögen, das bei der Sozialhilfe, etwa der Hilfe zur Pflege, nicht eingesetzt werden muss, darunter ein Barbetrag und ein angemessenes selbst genutztes Hausgrundstück.

§ 90 SGB XII Mehr dazu im Ratgeber →

Schwerbehindertenausweis

Nachweis der Schwerbehinderung, des Grades der Behinderung und der Merkzeichen. Das Versorgungsamt stellt ihn ab einem GdB von 50 aus.

§ 152 Abs. 5 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Schwerbehinderung

Liegt ab einem Grad der Behinderung von 50 vor. Nachweis ist der Schwerbehindertenausweis.

§ 2 Abs. 2 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Sozialgericht

Zuständig für Klagen unter anderem in Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe. Für Versicherte und Leistungsberechtigte ist das Verfahren gerichtskostenfrei.

§ 183 SGG Mehr dazu im Ratgeber →

T

Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen, die die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderung erhalten, verbessern oder herstellen, etwa Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, Arbeitsassistenz oder das Budget für Arbeit.

§ 49 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Teilhabeplan

Plan, den der leistende Rehabilitationsträger erstellt, wenn Leistungen verschiedener Leistungsgruppen oder mehrerer Rehabilitationsträger erforderlich sind.

§ 19 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Träger der Eingliederungshilfe

Behörde, die über die Eingliederungshilfe entscheidet. Wer das ist, bestimmen die Länder, etwa Landschaftsverbände, Landesämter oder Bezirke.

§ 94 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

U

UN-Behindertenrechtskonvention

Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. In Deutschland gilt es seit dem 26.03.2009 und ist Maßstab für das Teilhaberecht.

Untätigkeitsklage

Klage vor dem Sozialgericht, wenn über einen Antrag nicht innerhalb von 6 Monaten oder über einen Widerspruch nicht innerhalb von 3 Monaten entschieden wurde.

§ 88 SGG Mehr dazu im Ratgeber →

V

Verhinderungspflege

Leistung der Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 für den Fall, dass die Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Sie wird aus dem gemeinsamen Jahresbetrag finanziert.

§ 39 SGB XI Mehr dazu im Ratgeber →

Vermögensfreigrenze

In der Eingliederungshilfe bleibt Vermögen bis 150 % der jährlichen Bezugsgröße unberücksichtigt, derzeit 71.190 Euro.

§ 139 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Versorgungsamt

Behörde, die den Grad der Behinderung und die Merkzeichen feststellt und den Schwerbehindertenausweis ausstellt. Name und Zuständigkeit regeln die Länder.

§ 152 Abs. 1 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Versorgungsmedizinische Grundsätze

Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Werten, nach denen der Grad der Behinderung für einzelne Funktionsbeeinträchtigungen bemessen wird.

Anlage zu § 2 VersMedV Mehr dazu im Ratgeber →

W

Werkstatt für behinderte Menschen

Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

§ 219 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Wertmarke

Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis, das zur unentgeltlichen Beförderung im Nahverkehr berechtigt. Der Eigenanteil beträgt 104 Euro im Jahr; für einige Gruppen ist die Wertmarke kostenlos.

§ 228 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Wesentliche Behinderung

Voraussetzung der Eingliederungshilfe: eine Behinderung, die die Fähigkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft wesentlich einschränkt oder eine solche Einschränkung erwarten lässt.

§ 99 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Widerspruch

Rechtsbehelf gegen einen Bescheid. Er ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen und kostet nichts.

§ 84 SGG Mehr dazu im Ratgeber →

Wunsch- und Wahlrecht

Berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten bei der Auswahl und Ausführung der Leistung ist zu entsprechen, soweit sie angemessen sind.

§ 8 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Z

Zusatzurlaub

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf bezahlten Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen im Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Für gleichgestellte Menschen gilt das nicht.

§ 208 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Zuständigkeitsklärung

Ein Rehabilitationsträger muss innerhalb von 2 Wochen nach Eingang eines Antrags klären, ob er zuständig ist, und ihn andernfalls weiterleiten.

§ 14 SGB IX Mehr dazu im Ratgeber →

Die Erklärungen geben einen ersten Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de, die amtliche Sammlung des Bundesministeriums der Justiz. Stand: Oktober 2026.