Glossar
Die wichtigsten Fachbegriffe rund um Persönliche Assistenz, Eingliederungshilfe, Pflege und Schwerbehinderung, jeweils mit Rechtsgrundlage und dem Beitrag, der das Thema ausführlich erklärt. 70 Begriffe.
A
Andere Leistungsanbieter
Anbieter, die Leistungen im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich und im Arbeitsbereich erbringen, ohne als Werkstatt für behinderte Menschen anerkannt zu sein. Sie sind eine Alternative zur Werkstatt.
Arbeitgebermodell
Organisationsform der Assistenz, bei der du deine Assistenzkräfte selbst anstellst und die Pflichten eines Arbeitgebers übernimmst, meist finanziert über ein Persönliches Budget. Gegenstück ist das Dienstleistungsmodell.
Arbeitsassistenz
Unterstützung am Arbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen, die ihre Tätigkeit ohne Hilfe nicht ausführen können; die eigentliche Arbeit erledigen sie selbst. Auf die Übernahme der notwendigen Kosten besteht ein Rechtsanspruch.
B
Bedarfsermittlung
Feststellung, welche Unterstützung ein Mensch mit Behinderung braucht. Der Träger der Eingliederungshilfe nutzt dafür ein Instrument, das sich an der ICF der Weltgesundheitsorganisation orientiert.
Behinderten-Pauschbetrag
Steuerlicher Freibetrag, der behinderungsbedingte Mehraufwendungen ohne Einzelnachweis abgilt. Er steigt mit dem Grad der Behinderung und mindert das zu versteuernde Einkommen.
Behinderung
Eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung, die in Wechselwirkung mit Barrieren die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate hindern kann.
Beratungseinsatz
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Besonderer Kündigungsschutz
Die Kündigung schwerbehinderter oder gleichgestellter Beschäftigter bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts.
Bewilligungsbescheid
Schriftliche Entscheidung des Leistungsträgers über einen Antrag. Als Verwaltungsakt legt er fest, welche Leistung in welchem Umfang und für welchen Zeitraum bewilligt ist.
Budget für Arbeit
Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber sowie Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz für Menschen, die Anspruch auf einen Werkstattplatz haben und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
Budgetassistenz
Beratung und Unterstützung bei der Verwaltung eines Persönlichen Budgets. Ihr Bedarf ist bei der Bemessung des Budgets zu berücksichtigen.
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Reformgesetz vom 23.12.2016, mit dem die Eingliederungshilfe schrittweise aus der Sozialhilfe gelöst wurde. Seit 2020 ist sie als Teil 2 im SGB IX geregelt.
D
Dienstleistungsmodell
Organisationsform der Assistenz, bei der ein Assistenzdienst die Assistenzkräfte anstellt, einsetzt und bei Ausfall für Vertretung sorgt. Gegenstück zum Arbeitgebermodell.
E
Eigenbeitrag
Beitrag, den Leistungsberechtigte zur Eingliederungshilfe aus ihrem Einkommen leisten, wenn es bestimmte Grenzen übersteigt. Das Einkommen von Partnerin oder Partner bleibt dabei unberücksichtigt.
Eingliederungshilfe
Sozialleistung für Menschen mit wesentlicher Behinderung, die eine volle und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen soll.
Entlastungsbetrag
Zweckgebundener Betrag der Pflegeversicherung von bis zu 131 Euro monatlich, unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Kostenlose Beratung für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen, unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern.
F
Freizeitassistenz
Assistenz bei Freizeitaktivitäten und Kontakten außerhalb der Wohnung, als Teil der Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
G
Gemeinsamer Jahresbetrag
Seit dem 01.07.2025 zusammengefasster Betrag von 3.539 Euro je Kalenderjahr, aus dem Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege finanziert werden.
Genehmigungsfiktion
Kann ein Rehabilitationsträger nicht innerhalb von 2 Monaten über einen Antrag entscheiden, muss er dir das begründet mitteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt die beantragte Leistung als genehmigt. Für die Träger der Eingliederungshilfe gilt diese Regel nicht.
Gesamtplan
Schriftliche Zusammenfassung des Gesamtplanverfahrens mit festgestelltem Bedarf, Zielen und Leistungen. Er ist die Grundlage des Bescheids.
Gesamtplankonferenz
Gemeinsamer Termin von leistungsberechtigter Person, Träger der Eingliederungshilfe und beteiligten Leistungsträgern, in dem der Bedarf beraten wird. Sie findet nur mit Zustimmung der leistungsberechtigten Person statt.
Gesamtplanverfahren
Verfahren, in dem der Träger der Eingliederungshilfe den Bedarf ermittelt, Ziele und Leistungen mit dir abstimmt und im Gesamtplan festhält.
Gleichstellung
Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können bei der Agentur für Arbeit beantragen, schwerbehinderten Menschen gleichgestellt zu werden, wenn sie ohne Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können. Zusatzurlaub und unentgeltliche Beförderung gehören nicht dazu.
Grad der Behinderung (GdB)
Maß für die Auswirkungen einer Behinderung auf die Teilhabe, festgestellt in Zehnerschritten von 20 bis 100.
H
Hilfe zur Pflege
Leistung der Sozialhilfe für pflegebedürftige Menschen, deren Bedarf die Pflegeversicherung nicht deckt und die die Kosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen tragen können.
Höherstufung
Antrag auf einen höheren Pflegegrad, einen höheren Grad der Behinderung oder mehr Assistenzstunden, wenn sich der Unterstützungsbedarf erhöht hat.
I
ICF
Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation. Sie beschreibt Behinderung als Wechselwirkung zwischen Gesundheitsproblem und Umwelt; die Bedarfsermittlung muss sich an ihr orientieren.
Integrationsamt
Landesbehörde, in einigen Ländern Inklusionsamt genannt. Sie unterstützt schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben, unter anderem mit Arbeitsassistenz, und muss Kündigungen schwerbehinderter Beschäftigter zustimmen.
K
Kombinationsleistung
Verbindung von Pflegegeld und Pflegesachleistung. Das Pflegegeld mindert sich um den Anteil, zu dem die Sachleistung in Anspruch genommen wird.
Kompensatorische Assistenz
Assistenz, die Handlungen zur Alltagsbewältigung ganz oder teilweise übernimmt, die du wegen deiner Behinderung nicht selbst ausführen kannst.
Kurzzeitpflege
Vorübergehende vollstationäre Pflege für bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist.
L
Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Leistungsgruppe der Eingliederungshilfe, die eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen soll, etwa durch Assistenz, Hilfen zum Wohnen oder zur Mobilität.
Leistungserbringer
Dienste und Einrichtungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen. Grundlage ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Träger der Eingliederungshilfe.
M
Medizinischer Dienst
Begutachtungsdienst der Kranken- und Pflegeversicherung. Er ermittelt im Auftrag der Pflegekasse die Pflegebedürftigkeit und empfiehlt einen Pflegegrad.
Merkzeichen
Eintragungen im Schwerbehindertenausweis, die zusätzliche Nachteilsausgleiche begründen, etwa G, aG, B, H oder Bl.
N
Nachrang der Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe erhält, wer die notwendige Leistung nicht von anderen erhält, etwa von Angehörigen oder anderen Leistungsträgern. Deren Leistungen gehen vor.
Nachteilsausgleich
Rechte und Vergünstigungen, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen, zum Beispiel Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz oder steuerliche Pauschbeträge.
Neufeststellung
Antrag beim Versorgungsamt, den Grad der Behinderung oder Merkzeichen neu festzustellen, wenn sich die gesundheitliche Situation wesentlich geändert hat. Auch als Verschlimmerungsantrag bezeichnet.
P
Persönliche Assistenz
Unterstützung im Alltag durch Assistenzkräfte, die sich nach deinen Vorgaben richten. Sie gehört zu den Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
Persönliches Budget
Geldbetrag anstelle von Sach- oder Dienstleistungen, mit dem du deine Unterstützung selbst organisierst und bezahlst. Es kann Leistungen mehrerer Träger zusammenfassen.
Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftig ist, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten hat und deshalb voraussichtlich für mindestens 6 Monate auf Hilfe durch andere angewiesen ist.
Pflegegeld
Geldleistung der Pflegekasse ab Pflegegrad 2 für Pflegebedürftige, die ihre Pflege selbst sicherstellen, etwa durch Angehörige.
Pflegegrad
Einstufung der Pflegebedürftigkeit in 5 Grade nach dem Maß der Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Pflegehilfsmittel
Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder Beschwerden lindern. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe erstattet die Pflegekasse bis zu 42 Euro monatlich.
Pflegeperson
Wer eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig in ihrer häuslichen Umgebung pflegt. Bei mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage, entstehen Ansprüche, etwa auf Rentenbeiträge.
Pflegesachleistung
Leistung der Pflegekasse für Einsätze eines zugelassenen Pflege- oder Betreuungsdienstes. Der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Q
Qualifizierte Assistenz
Assistenz zur Befähigung: Fachkräfte leiten an und üben Tätigkeiten mit dem Ziel ein, dass die leistungsberechtigte Person sie selbständig ausführen kann.
R
Rechtsbehelfsbelehrung
Hinweis im Bescheid, wie, wo und in welcher Frist Widerspruch eingelegt werden kann. Fehlt er oder ist er falsch, verlängert sich die Frist auf 1 Jahr.
Rehabilitationsträger
Stellen, die Leistungen zur Teilhabe erbringen, darunter Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Unfall- und Rentenversicherung sowie die Träger der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe.
S
Schonvermögen
Vermögen, das bei der Sozialhilfe, etwa der Hilfe zur Pflege, nicht eingesetzt werden muss, darunter ein Barbetrag und ein angemessenes selbst genutztes Hausgrundstück.
Schwerbehindertenausweis
Nachweis der Schwerbehinderung, des Grades der Behinderung und der Merkzeichen. Das Versorgungsamt stellt ihn ab einem GdB von 50 aus.
Schwerbehinderung
Liegt ab einem Grad der Behinderung von 50 vor. Nachweis ist der Schwerbehindertenausweis.
Sozialgericht
Zuständig für Klagen unter anderem in Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe. Für Versicherte und Leistungsberechtigte ist das Verfahren gerichtskostenfrei.
T
Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen, die die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderung erhalten, verbessern oder herstellen, etwa Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, Arbeitsassistenz oder das Budget für Arbeit.
Teilhabeplan
Plan, den der leistende Rehabilitationsträger erstellt, wenn Leistungen verschiedener Leistungsgruppen oder mehrerer Rehabilitationsträger erforderlich sind.
Träger der Eingliederungshilfe
Behörde, die über die Eingliederungshilfe entscheidet. Wer das ist, bestimmen die Länder, etwa Landschaftsverbände, Landesämter oder Bezirke.
U
UN-Behindertenrechtskonvention
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. In Deutschland gilt es seit dem 26.03.2009 und ist Maßstab für das Teilhaberecht.
Untätigkeitsklage
Klage vor dem Sozialgericht, wenn über einen Antrag nicht innerhalb von 6 Monaten oder über einen Widerspruch nicht innerhalb von 3 Monaten entschieden wurde.
V
Verhinderungspflege
Leistung der Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 für den Fall, dass die Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Sie wird aus dem gemeinsamen Jahresbetrag finanziert.
Vermögensfreigrenze
In der Eingliederungshilfe bleibt Vermögen bis 150 % der jährlichen Bezugsgröße unberücksichtigt, derzeit 71.190 Euro.
Versorgungsamt
Behörde, die den Grad der Behinderung und die Merkzeichen feststellt und den Schwerbehindertenausweis ausstellt. Name und Zuständigkeit regeln die Länder.
Versorgungsmedizinische Grundsätze
Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Werten, nach denen der Grad der Behinderung für einzelne Funktionsbeeinträchtigungen bemessen wird.
W
Werkstatt für behinderte Menschen
Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Wertmarke
Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis, das zur unentgeltlichen Beförderung im Nahverkehr berechtigt. Der Eigenanteil beträgt 104 Euro im Jahr; für einige Gruppen ist die Wertmarke kostenlos.
Wesentliche Behinderung
Voraussetzung der Eingliederungshilfe: eine Behinderung, die die Fähigkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft wesentlich einschränkt oder eine solche Einschränkung erwarten lässt.
Widerspruch
Rechtsbehelf gegen einen Bescheid. Er ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen und kostet nichts.
Wunsch- und Wahlrecht
Berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten bei der Auswahl und Ausführung der Leistung ist zu entsprechen, soweit sie angemessen sind.
Z
Zusatzurlaub
Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf bezahlten Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen im Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Für gleichgestellte Menschen gilt das nicht.
Zuständigkeitsklärung
Ein Rehabilitationsträger muss innerhalb von 2 Wochen nach Eingang eines Antrags klären, ob er zuständig ist, und ihn andernfalls weiterleiten.
Die Erklärungen geben einen ersten Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de, die amtliche Sammlung des Bundesministeriums der Justiz. Stand: Oktober 2026.