Alles zur neuen Pflegereform 2027Alles zur Pflegereform 2027
Antragshilfe

Pflegegrad-
Rechner

Beantworte die Fragen, die der Medizinische Dienst bei der Begutachtung stellt, und du siehst sofort, wie viele Punkte du erreichst und welchem Pflegegrad das entspricht. Gerechnet wird mit den Punkten und Gewichten aus dem Gesetz.

Die nachfolgend von dir getätigten Angaben werden nicht an uns übertragen oder gespeichert, sondern liegen lediglich bei dir lokal auf dem PC oder Endgerät vor.

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Modul 1 von 6: Mobilität

Wie selbständig bewegst du dich? Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl zählen nicht dagegen, solange du sie ohne fremde Hilfe nutzt.

Anteil am Ergebnis: 10 %

1.1 Positionswechsel im BettIm Bett umdrehen, aufsetzen, die Lage verändern

1.2 Stabil sitzenAufrecht sitzen, ohne zur Seite zu kippen

1.3 UmsetzenAufstehen, vom Bett auf den Stuhl oder in den Rollstuhl wechseln

1.4 Fortbewegen in der WohnungVon Zimmer zu Zimmer kommen

1.5 TreppensteigenEine Etage hinauf und wieder hinunter

So funktioniert es

Punkte, Module und Pflegegrade

Der Rechner bildet die Begutachtung nach, wie sie das Elfte Buch Sozialgesetzbuch beschreibt. Hier steht, wie aus deinen Antworten ein Pflegegrad wird und wo seine Grenzen liegen.

Wie rechnet der Pflegegrad-Rechner?§

Der Rechner folgt dem Verfahren, mit dem auch der Medizinische Dienst begutachtet. Jedes der 64 Kriterien bringt Einzelpunkte, die je Modul zusammengezählt werden (Anlage 1 zu § 15 SGB XI). Die Summe eines Moduls fällt in einen von 5 Bereichen, und jeder Bereich hat einen festen gewichteten Wert (Anlage 2 zu § 15 SGB XI).

Aus den Modulen 2 und 3 zählt nur der höhere gewichtete Wert. Alle Module zusammen ergeben höchstens 100 Punkte, und diese Gesamtpunkte bestimmen den Pflegegrad§ 15 Abs. 3 SGB XI. Bewertet wird dabei nicht die Diagnose, sondern die Selbständigkeit: was du ohne fremde Hilfe kannst und wobei du Unterstützung brauchst.

Wie stark jedes Modul zählt
ModulAnteil am Ergebnis
Modul 1: Mobilität10 %
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %, der höhere Wert aus 2 und 3
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen15 %, der höhere Wert aus 2 und 3
Modul 4: Selbstversorgung40 %
Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen20 %
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %

Quelle: § 15 Abs. 2 und 3 SGB XI, Anlage 2 zu § 15 SGB XI.

Ab wie vielen Punkten gilt welcher Pflegegrad?§

Ab 12,5 Gesamtpunkten liegt Pflegegrad 1 vor, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5§ 15 Abs. 3 SGB XI. Darunter gibt es keinen Pflegegrad.

Was die einzelnen Stufen an Leistungen bringen, steht auf den Seiten zu Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.

Punktbereiche der Pflegegrade
PflegegradGesamtpunkte
112,5 bis unter 27
227 bis unter 47,5
347,5 bis unter 70
470 bis unter 90
590 bis 100

Quelle: § 15 Abs. 3 SGB XI.

Was ändert sich mit der Pflegereform 2027?§

Nach dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sollen für Anträge ab 01.01.2027 höhere Schwellen gelten: Pflegegrad 1 ab 15 statt 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27 und Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5. Pflegegrad 4 und 5 bleiben bei 70 und 90 Punkten§ 15 Abs. 3 des Entwurfs.

Zudem fasst der Entwurf die Punktbereiche in den Modulen Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsleben neu, sodass dort mehr Einzelpunkte für dieselbe Stufe erforderlich sind. Kriterien und Gewichtung bleiben gleich. Der Rechner zeigt deshalb unter deinem Ergebnis, wie dieselben Antworten nach dem Entwurf bewertet würden.

Der Entwurf ist noch nicht beschlossen. Für Anträge, die bis zum 31.12.2026 bei der Pflegekasse eingehen, gilt danach das bisherige Recht, und bestehende Pflegegrade gehen nicht allein aufgrund der neuen Werte verloren§ 142b des Entwurfs. Einen vollständigen Überblick bietet der Beitrag Pflegereform 2027: Was ist geplant, was ändert sich?

Einzelpunkte je Stufe, heute und nach dem Entwurf
Modulheutenach dem Entwurf
Modul 1: Mobilität0–1 / 2–3 / 4–5 / 6–9 / 10–150–1 / 2–3 / 4–6 / 7–9 / 10–15
Modul 4: Selbstversorgung0–2 / 3–7 / 8–18 / 19–36 / 37–540–3 / 4–9 / 10–24 / 25–39 / 40–54
Modul 6: Alltagsleben und soziale Kontakte0 / 1–3 / 4–6 / 7–11 / 12–180–1 / 2–3 / 4–6 / 7–11 / 12–18

Punktbereiche von „keine“ bis „schwerste“ Beeinträchtigung; die gewichteten Punkte je Stufe bleiben gleich. Quelle: Anlage 2 zu § 15 SGB XI und Regierungsentwurf, Bundesrats-Drucksache 587/26, S. 55 f.

Was kann der Rechner nicht?§

Er ersetzt die Begutachtung nicht. Die Gutachterin oder der Gutachter beurteilt die Selbständigkeit im Gespräch und vor Ort, und an der Grenze zwischen 2 Stufen entscheidet oft ein einzelnes Kriterium. Nimm das Ergebnis deshalb als Orientierung, nicht als Zusage.

Für Kinder gilt ein Vergleich mit gleichaltrigen Kindern, und Kinder bis 18 Monate werden nach eigenen Schwellen eingestuft§ 15 Abs. 6 und 7 SGB XI. Das bildet der Rechner nicht ab. Ebenso wenig die besondere Bedarfskonstellation, mit der jemand auch unter 90 Punkten Pflegegrad 5 erhalten kann§ 15 Abs. 4 SGB XI.

Kriterien, Punkte und Schwellen am Gesetzestext geprüft am 14.10.2026, der Entwurf der Pflegereform an der Bundesrats-Drucksache 587/26.

Die nächsten Schritte

  1. JetztErgebnis festhaltenNotiere dir, in welchen Modulen die meisten Punkte zusammenkommen. In diesen Bereichen kommt es bei der Begutachtung darauf an, deinen Alltag genau zu beschreiben.
  2. Diese WocheAntrag stellenLeistungen beginnen mit dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Das Schreiben dafür entsteht in unserer Antragshilfe.
  3. Bis zum TerminPflegetagebuch führenSchreib ein paar Tage lang auf, wobei du Hilfe brauchst und wie lange. Das hilft dir, beim Termin nichts zu vergessen.
  4. Nach dem BescheidErgebnis prüfenFällt der Bescheid niedriger aus als erwartet, fordere das Gutachten an. Für den Widerspruch hast du einen Monat Zeit.

Häufige Fragen

Antworten zu Genauigkeit, Punkten und Datenschutz.

Frage nicht dabei?

Unsere Klientenabteilung hilft weiter, auch bei der Frage, ob neben dem Pflegegrad Assistenz in Frage kommt. Kostenfrei und unverbindlich.

Erreichbar von Mo – Fr, 08.00 – 16.30 Uhr.

Wie genau ist der Pflegegrad-Rechner?

Er rechnet mit denselben Kriterien, Punkten und Gewichten wie die Begutachtung (Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI). Wie gut das Ergebnis trifft, hängt an deinen Antworten: Der Medizinische Dienst beurteilt die Selbständigkeit vor Ort, und an der Grenze von 2 Stufen entscheidet oft ein einzelnes Kriterium.

Werden meine Antworten gespeichert oder übertragen?

Nein. Der Rechner läuft vollständig in deinem Browser. Deine Angaben werden nicht an uns oder an Dritte übertragen und nicht gespeichert, sondern liegen lediglich bei dir lokal auf dem PC oder Endgerät vor.

Wie viele Punkte brauche ich für Pflegegrad 2?

Mindestens 27 Gesamtpunkte. Pflegegrad 3 beginnt bei 47,5 Punkten, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 (§ 15 Abs. 3 SGB XI).

Rechnet der Rechner schon nach der Pflegereform 2027?

Er rechnet nach geltendem Recht und zeigt darunter, wie dieselben Antworten nach dem Regierungsentwurf bewertet würden: mit höheren Schwellen und neuen Punktbereichen in den Modulen 1, 4 und 6. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen. Für Anträge, die bis zum 31.12.2026 bei der Pflegekasse eingehen, gilt danach das bisherige Recht.

Warum zählt nur Modul 2 oder Modul 3?

So sieht es das Gesetz vor: Aus den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten und aus den Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen geht nur der höhere gewichtete Wert in das Ergebnis ein (§ 15 Abs. 3 SGB XI).

Gilt der Rechner auch für Kinder?

Nein. Bei Kindern vergleicht der Medizinische Dienst mit gleichaltrigen Kindern, und für Kinder bis 18 Monate gelten eigene Schwellen (§ 15 Abs. 6 und 7 SGB XI). Der Rechner ist für Erwachsene gedacht.

Brauche ich für Persönliche Assistenz einen Pflegegrad?

Nein. Für Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe entscheidet der Teilhabebedarf, ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung (§ 99 SGB IX). Beide Leistungen schließen sich nicht aus. Treffen sie zusammen, werden sie nach § 13 Abs. 4 SGB XI zusammengeführt.