Pflegegrad 5: Voraussetzungen und Leistungen
Pflegegrad 5 wird bei ab 90 bis 100 Gesamtpunkten im Begutachtungsverfahren festgestellt (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Er begründet einen Anspruch auf Pflegegeld von 990 Euro oder Pflegesachleistungen von 2.299 Euro im Monat. Was er nicht regelt, ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – dafür gibt es einen eigenen Anspruch, von dem viele nichts wissen.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegrad 5 setzt ab 90 bis 100 Gesamtpunkte im Begutachtungsverfahren voraus§ 15 Abs. 3 SGB XI.
- Das Pflegegeld beträgt 990 Euro im Monat, die Pflegesachleistung 2.299 Euro.
- Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat steht ab Pflegegrad 1 zu.
- Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung für Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe – dort entscheidet der Teilhabebedarf§ 99 SGB IX.
- Beide Leistungen schließen sich nicht aus. Treffen sie zusammen, werden sie nach § 13 Abs. 4 SGB XI zusammengeführt.
Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 5?§
Maßgeblich ist das Ergebnis der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Bei ab 90 bis 100 Gesamtpunkten wird Pflegegrad 5 festgestellt. Das Gesetz beschreibt diese Stufe als schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung§ 15 Abs. 3 SGB XI.
Die Punkte entstehen aus sechs Modulen, die unterschiedlich gewichtet werden: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Bewertet wird dabei nicht die Diagnose, sondern die Selbständigkeit: Was kannst du ohne fremde Hilfe, wobei brauchst du Unterstützung. Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können deshalb in unterschiedlichen Pflegegraden landen. Wie viele Punkte du nach deinen eigenen Angaben ungefähr erreichst, zeigt unser Pflegegrad-Rechner.
| Pflegegrad | Gesamtpunkte | Beschreibung im Gesetz |
|---|---|---|
| 1 | ab 12,5 bis unter 27 | geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten |
| 2 | ab 27 bis unter 47,5 | erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten |
| 3 | ab 47,5 bis unter 70 | schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten |
| 4 | ab 70 bis unter 90 | schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten |
| 5 (diese Seite) | ab 90 bis 100 | schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Quelle: § 15 Abs. 3 SGB XI. Der Gesamtpunktwert ergibt sich aus den sechs gewichteten Modulen des Begutachtungsverfahrens.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 5?§
Bei Pflegegrad 5 stehen dir 990 Euro Pflegegeld im Monat zu, wenn du die Pflege selbst organisierst, etwa durch Angehörige. Alternativ kannst du Pflegesachleistungen von 2.299 Euro in Anspruch nehmen, die ein ambulanter Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Beides lässt sich kombinieren. Wer die Sachleistung nur teilweise ausschöpft, erhält für den ungenutzten Anteil anteilig Pflegegeld. Hinzu kommt der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, der zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsangebote verwendet wird.
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung§ 42a SGB XI. Die Verhinderungspflege ist auf 8 Wochen im Kalenderjahr begrenzt.
| Pflegegrad | Pflegegeld im Monat | Pflegesachleistung im Monat | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
| 1 | – | – | 131 € |
| 2 | 347 € | 796 € | 131 € |
| 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € |
| 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € |
| 5 (diese Seite) | 990 € | 2.299 € | 131 € |
Pflegegeld erhält, wer die Pflege selbst organisiert; die Sachleistung rechnet ein Pflegedienst direkt mit der Kasse ab. Beides lässt sich kombinieren. Der Entlastungsbetrag steht ab Pflegegrad 1 zu und ist zweckgebunden.
Was ändert die Pflegereform 2027 bei Pflegegrad 5?§
Nach dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, der überwiegend zum 01.01.2027 in Kraft treten soll, bleibt die Schwelle für Pflegegrad 5 bei 90 Punkten. Zudem werden die Punktbereiche in den Modulen Mobilität, Selbstversorgung sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte neu gefasst. Das Pflegegeld soll auf 1.080 Euro, das Sachleistungsbudget auf bis zu 2.530 Euro monatlich steigen. Aus diesen Beträgen sind künftig jedoch auch Vertretung und Verbrauchsmittel zu finanzieren, die heute gesondert gewährt werden; Verhinderungspflege und gemeinsamer Jahresbetrag sollen entfallen. An die Stelle des Entlastungsbetrags tritt ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro monatlich, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bis zu 300 Euro.
Der Entwurf ist noch nicht beschlossen. Für Anträge, die bis zum 31.12.2026 bei der Pflegekasse eingehen, gilt danach das bisherige Recht; bestehende Pflegegrade gehen nicht allein aufgrund der neuen Werte verloren. Einen vollständigen Überblick bietet der Beitrag Pflegereform 2027: Was ist geplant, was ändert sich?
Was bei den anderen Pflegegraden gilt§
Die Grade bauen aufeinander auf: Dieselben sechs Module werden begutachtet, nur die Punktzahl entscheidet über die Stufe. Der Sprung, der finanziell am meisten ausmacht, liegt zwischen 2 und 3.
Die übrigen Pflegegrade im Einzelnen:
- Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Leistungen – ab 12,5 Punkten; kein Pflegegeld, nur der Entlastungsbetrag.
- Pflegegrad 2: Voraussetzungen und Leistungen – ab 27 Punkten; hier beginnen Pflegegeld und Sachleistung.
- Pflegegrad 3: Voraussetzungen und Leistungen – ab 47,5 Punkten; der größte Sprung bei der Sachleistung.
- Pflegegrad 4: Voraussetzungen und Leistungen – ab 70 Punkten; das Gesetz spricht von schwersten Beeinträchtigungen.
Was hat der Pflegegrad mit Assistenzleistungen zu tun?§
Weniger, als die meisten annehmen – und das ist eine gute Nachricht. Die Pflegeversicherung deckt pflegerische Hilfe ab: Körperpflege, Ernährung, Mobilität im Alltag. Sie deckt nicht ab, was Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausmacht: Arbeit, Ausbildung, Freizeit, Ehrenamt, Kontakte.
Dafür gibt es ein eigenes Leistungssystem, die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Ein Pflegegrad ist dort keine Voraussetzung. Entscheidend ist allein, ob eine wesentliche Einschränkung der gleichberechtigten Teilhabe vorliegt§ 99 Abs. 1 SGB IX. Wer keinen Pflegegrad hat, kann Assistenz erhalten – und wer einen hat, verliert dadurch nichts.
Das Gesetz stellt das ausdrücklich klar: Die Leistungen der Eingliederungshilfe bleiben von der Pflegeversicherung unberührt§ 13 Abs. 3 SGB XI. Treffen beide zusammen, werden sie nach § 13 Abs. 4 SGB XI in einer Vereinbarung zwischen Pflegekasse und Eingliederungshilfeträger zusammengeführt, ohne dass du zwischen zwei Stellen vermitteln musst.
Welche Assistenzleistungen kommen in Betracht?§
Welche Form passt, hängt vom Bedarf ab und nicht vom Pflegegrad. Die Persönliche Assistenz begleitet über den Tag hinweg und richtet sich danach, was im eigenen Leben ansteht – vom Aufstehen bis zur Abendveranstaltung. Die Freizeit- und Alltagsassistenz setzt punktueller an.
Wo der Bedarf überwiegend pflegerisch ist und die Mittel der Pflegeversicherung nicht ausreichen, kommt Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII in Betracht. Dieser Weg setzt Pflegebedürftigkeit und damit einen Pflegegrad voraus – anders als die Eingliederungshilfe.
Wie der Anspruch festgestellt wird und wer ihn bezahlt, steht unter Eingliederungshilfe: Anspruch und Verfahren.
Wann ist eine Höherstufung von Pflegegrad 5 möglich?§
Ein Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse kommt in Betracht, wenn sich der Hilfebedarf seit der letzten Begutachtung dauerhaft erhöht hat. Der Antrag ist formlos möglich.
Sinnvoll ist ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen, in dem der tatsächliche Unterstützungsbedarf festgehalten wird. Die Begutachtung bildet einen Tagesausschnitt ab; wer gut vorbereitet ist, kann Schwankungen und nächtlichen Bedarf belegen.
Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe. Bei besonderen Bedarfskonstellationen kann er auch unterhalb von 90 Punkten zuerkannt werden§ 15 Abs. 4 SGB XI.
Häufige Fragen dazu
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 5?
Für Pflegegrad 5 sind ab 90 bis 100 Gesamtpunkte im Begutachtungsverfahren erforderlich§ 15 Abs. 3 SGB XI. Die Punkte ergeben sich aus sechs gewichteten Modulen von der Mobilität bis zur Gestaltung des Alltagslebens.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 5?
Das Pflegegeld beträgt 990 Euro im Monat, die Pflegesachleistung 2.299 Euro. Hinzu kommt der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat.
Brauche ich einen Pflegegrad, um Assistenz zu bekommen?
Nein. Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe setzen keinen Pflegegrad voraus. Maßgeblich ist, ob eine wesentliche Einschränkung der gleichberechtigten Teilhabe vorliegt§ 99 Abs. 1 SGB IX. Nur die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII setzt Pflegebedürftigkeit voraus.
Kann ich Pflegeleistungen und Assistenz gleichzeitig erhalten?
Ja. Die Leistungen der Eingliederungshilfe bleiben von der Pflegeversicherung unberührt§ 13 Abs. 3 SGB XI. Treffen beide zusammen, vereinbaren Pflegekasse und Eingliederungshilfeträger die Zusammenführung nach § 13 Abs. 4 SGB XI.
Kann Pflegegrad 5 rückwirkend gelten?
Die Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht ab der Begutachtung. Du solltest den Antrag deshalb früh stellen; er ist formlos auch telefonisch bei der Pflegekasse möglich.
Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?
Nein. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat ist zweckgebunden und wird gegen Rechnung mit der Pflegekasse abgerechnet. Nicht genutzte Beträge sind bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragbar.
Alle Beträge in diesem Beitrag gelten für 2026 und wurden am 08.08.2026 am Gesetzestext geprüft. Die Rechengrößen des Sozialrechts ändern sich zum 1. Januar jedes Jahres.