Hilfe zur Pflege: Antrag beim Sozialamt und Voraussetzungen
Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung. Sie zahlt bis zu einem Höchstbetrag, und der deckt selten den ganzen Bedarf. Die Hilfe zur Pflege schließt diese Lücke – allerdings mit deutlich strengeren Regeln zu Einkommen und Vermögen.
Das Wichtigste in Kürze
- Sie greift, wenn die Leistungen der Pflegekasse den Bedarf nicht decken§§ 61 ff. SGB XII.
- Anders als bei der Eingliederungshilfe wird Einkommen umfassend herangezogen.
- Geschützt bleiben 10.000 Euro je Person, bei Ehepaaren 20.000 Euro (Stand 2026).
- Kinder werden erst ab 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen herangezogen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Hilfe zur Pflege?§
Wenn dein Pflegebedarf höher ist als das, was die Pflegekasse zahlt, und du die Differenz nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen aufbringen kannst. Sie ist damit eine nachrangige Leistung§§ 61 ff. SGB XII: Erst kommen Pflegeversicherung, andere Sozialleistungen und eigene Mittel, dann das Sozialamt.
Sie kommt auch dann in Betracht, wenn gar kein Pflegegrad vorliegt, der Bedarf aber voraussichtlich weniger als sechs Monate besteht – etwa nach einem Unfall. Und sie deckt Bereiche ab, die die Pflegeversicherung nicht kennt.
Wie groß die Lücke ist, die bleibt, hängt vom Pflegegrad ab: Er bestimmt, was die Pflegekasse überhaupt beisteuert. Was die einzelne Stufe an Pflegegeld und Sachleistung vorsieht, steht auf der jeweiligen Seite.
Was die Pflegekasse je Grad zahlt:
- Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Leistungen – ab 12,5 Punkten; kein Pflegegeld, nur der Entlastungsbetrag.
- Pflegegrad 2: Voraussetzungen und Leistungen – ab 27 Punkten; hier beginnen Pflegegeld und Sachleistung.
- Pflegegrad 3: Voraussetzungen und Leistungen – ab 47,5 Punkten; der größte Sprung bei der Sachleistung.
- Pflegegrad 4: Voraussetzungen und Leistungen – ab 70 Punkten; das Gesetz spricht von schwersten Beeinträchtigungen.
- Pflegegrad 5: Voraussetzungen und Leistungen – ab 90 Punkten; die höchsten Leistungen, die die Pflegeversicherung vorsieht.
Worin unterscheidet sie sich von der Eingliederungshilfe?§
Im Zweck und in den Freibeträgen, und beides hängt zusammen. Die Eingliederungshilfe soll Teilhabe ermöglichen – sie fragt, was dich daran hindert, am Leben teilzunehmen. Die Hilfe zur Pflege deckt den pflegerischen Bedarf im engeren Sinn.
Praktisch wichtiger sind die Freibeträge. Die Eingliederungshilfe schützt 71.190 Euro Vermögen und lässt Partnereinkommen außen vor. Die Hilfe zur Pflege schützt 10.000 Euro und rechnet Einkommen umfassend an. Wer denselben Bedarf über den falschen Topf deckt, zahlt unter Umständen jahrelang aus eigenem Vermögen.
Deshalb prüfen wir immer zuerst, ob sich der Bedarf als Teilhabebedarf der Eingliederungshilfe begründen lässt. Das ist keine Trickserei: Wer Assistenz braucht, um zur Arbeit zu kommen und unter Menschen zu sein, hat einen Teilhabebedarf – auch wenn dabei pflegerische Handgriffe anfallen.
Wie stelle ich den Antrag beim Sozialamt?§
Beim örtlichen Sozialhilfeträger, also beim Sozialamt deiner Stadt oder deines Kreises. Auch hier genügt ein formloses Schreiben, und auch hier gilt: Das Eingangsdatum zählt, Leistungen gibt es in aller Regel nicht rückwirkend.
Die Freibeträge im Einzelnen entscheiden oft darüber, welcher Weg sich lohnt. Wenn du unsicher bist, welcher Topf der richtige ist, stell den Antrag trotzdem. Die Träger müssen untereinander klären, wer zuständig ist – das darf nicht auf deinem Rücken ausgetragen werden.
Häufige Fragen dazu
Brauche ich einen Pflegegrad für die Hilfe zur Pflege?
In der Regel ja, ab Pflegegrad 2. Ohne Pflegegrad kommt sie in Betracht, wenn der Bedarf voraussichtlich weniger als sechs Monate besteht.
Wie viel Vermögen darf ich behalten?
10.000 Euro je Person, bei Ehepaaren 20.000 Euro (Stand 2026). Für jede weitere überwiegend unterhaltene Person kommen 500 Euro hinzu. Maßgeblich ist die Durchführungsverordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII; seit 2024 gelten ergänzend die Verwaltungsvorschriften des Landes.
Wird meine Rente angerechnet?
Ja, Einkommen wird bei der Hilfe zur Pflege umfassender herangezogen als bei der Eingliederungshilfe. Wie viel dir bleibt, hängt von deiner Lebenssituation ab.
Kann ich beides bekommen, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege?
Ja, sie schließen sich nicht aus. In der Praxis lohnt es sich fast immer, zuerst die Eingliederungshilfe zu prüfen – wegen der weit höheren Freibeträge.
Alle Beträge in diesem Beitrag gelten für 2026 und wurden am 08.08.2026 am Gesetzestext geprüft. Die Rechengrößen des Sozialrechts ändern sich zum 1. Januar jedes Jahres.