Standort Berlin · in Planung

Persönliche Assistenz in
Berlin

Unsere Assistenzkräfte arbeiten dort, wo unsere Klienten leben – auch in Berlin. Ein eigenes Beratungsbüro ist in Planung; bis es öffnet, läuft die Beratung über unsere Zentrale in Troisdorf, telefonisch, per Video oder bei dir zu Hause.

Das Brandenburger Tor in Berlin am frühen Morgen, der Pariser Platz davor ist leer
Büro in Planung – Beratung über unsere Zentrale
Von Berlin aus

Unsere Leistungen

Welche zu dir passt, klären wir im Gespräch – kostenlos und unabhängig davon, ob du am Ende Klientin oder Klient bei uns wirst.

Persönliche Assistenz Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX: Über Ablauf, Ort und Zeitpunkt entscheidest du, wir erbringen die Unterstützung – von wenigen Stunden pro Woche bis rund um die Uhr. Das Gesetz nennt dabei ausdrücklich mehr als die Wohnung: Haushaltsführung, soziale Beziehungen, Lebensplanung, Freizeit und die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben. Wir begleiten dich dorthin, wo du bist: zu Hause, bei der Arbeit, in Schule und Studium, im Verein und in der Freizeit. Bundesweit, im Umfang von wenigen Stunden pro Woche bis zur Rundumassistenz. Eingliederungshilfe (EGH) Das Leistungssystem für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, geregelt in Teil 2 des SGB IX. Es umfasst Wohnen, Arbeit, Bildung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Seit dem Bundesteilhabegesetz steht es nicht mehr in der Sozialhilfe, und die Freibeträge für Einkommen und Vermögen liegen deutlich höher als früher. Für die meisten unserer Klienten ist es die tragende Grundlage. Ob sie bei dir einschlägig ist, entscheidet nicht deine Diagnose, sondern die Frage, wo du auf Barrieren triffst. Das klären wir vor dem Antrag. Hilfe zur Pflege (HzP) Die nachrangige Leistung der Sozialhilfe nach den §§ 61 ff. SGB XII. Sie deckt den pflegerischen Bedarf, der nach den Leistungen der Pflegekasse offen bleibt – ab Pflegegrad 2. Persönliches Budget Teilhabeleistungen als Geldbetrag statt als Sachleistung (§ 29 SGB IX). Du beschaffst die Unterstützung selbst und organisierst sie. Wir begleiten Antrag, Bedarfsermittlung und Zielvereinbarung. Individuelle Assistenzanfrage Nichts davon trifft zu? Schildere uns deine Situation, dann sagen wir dir, welche Leistung in Betracht kommt. Kostenlos und unverbindlich.
Kostenträger

In Berlin zahlt das Land

Träger der Eingliederungshilfe ist das Land Berlin. Die Aufgaben nehmen die Teilhabefachdienste in den Ämtern für Soziales der zwölf Bezirksämter wahr, in bestimmten Fällen das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Zuständig ist also dein Bezirk – anders als im Rheinland, wo der LVR für die ganze Region zuständig ist. An den Kosten ändert das für dich nichts.

Den rechtlichen Rahmen erklären wir ausführlich unter Eingliederungshilfe: Anspruch und Verfahren. Wie der Antrag gestellt wird, steht unter Antrag auf Eingliederungshilfe stellen, und was im Begutachtungstermin zählt, unter Bedarfsermittlung. Wie das in deinem Bundesland läuft, steht unter Eingliederungshilfe in Berlin: Bezirke, Antrag, Fristen.

Finanzierung

Geld, Anträge, Zuständigkeit

Wer zahlt?

Das Land Berlin als Träger der Eingliederungshilfe. Bearbeitet wird dein Antrag vom Teilhabefachdienst deines Bezirksamts, in bestimmten Fällen vom Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Was kostet es dich?

In aller Regel nichts. Wir rechnen direkt mit dem Träger ab, du bekommst keine Rechnung. Auch unsere Beratung und die Hilfe beim Antrag sind kostenlos.

Wer stellt den Antrag?

Wir, gemeinsam mit dir. Der Antrag geht an das Bezirksamt deines Wohnbezirks. Welcher Weg für dich der richtige ist, klären wir vorher im Gespräch.

Und wenn abgelehnt wird?

Dann hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch, gerechnet ab dem Tag, an dem der Bescheid bei dir ankommt (§ 84 SGG). Wir formulieren ihn gemeinsam mit dir und verfolgen das Verfahren weiter.

Wer kommt zu dir?

Das entscheidest du mit. Dein Wunsch- und Wahlrecht steht in § 8 SGB IX: Der Träger muss berechtigten Wünschen entsprechen und im Bescheid begründen, wenn er es nicht tut.

Geht auch Persönliches Budget?

Ja. Statt der Sachleistung bekommst du monatlich Geld und organisierst die Assistenz selbst (§ 29 SGB IX). Dazu gehört eine Zielvereinbarung mit dem Träger. Wir begleiten dich dabei.

Qualität und Schutz

Damit Assistenz sicher ist

Wer zu dir kommt, legt ein erweitertes Führungszeugnis vor. Es gibt ein Gewaltschutzkonzept, einen Beschwerdeweg mit externer Ombudsstelle und einmal im Jahr die Frage an dich, ob es passt. Das gilt an allen unseren Standorten gleich.

Einsatzgebiet

Hier sind wir von Berlin aus unterwegs für dich

Ist dein Ort nicht aufgeführt? Melde dich trotzdem – wir arbeiten bundesweit und prüfen, ob wir dich versorgen können.

Karte der zwölf Berliner Bezirke mit unseren Einsatzorten
Einsatzorte

Innenstadt

  • Mitte
  • Friedrichshain-Kreuzberg
  • Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Tempelhof-Schöneberg

Nord und Ost

  • Pankow
  • Reinickendorf
  • Lichtenberg
  • Marzahn-Hellersdorf

Süd und West

  • Neukölln
  • Steglitz-Zehlendorf
  • Spandau
  • Treptow-Köpenick

Weitere Orte, an denen wir assistieren

Karriere

Als Assistenzkraft in Berlin arbeiten

Für Berlin ist derzeit keine Stelle ausgeschrieben. Wir stellen trotzdem laufend ein und arbeiten bundesweit – melde dich gern, auch initiativ.

So kommst du zu uns

Wir stellen laufend ein und arbeiten bundesweit. Eine Initiativbewerbung ist jederzeit willkommen – auch ohne Vorerfahrung in der Assistenz.

Zur Karriereseite Fragen zur Arbeit bei uns? 02241 240 7665
Wissenswertes

Häufige Fragen zur Assistenz in Berlin

01

Wer zahlt die Assistenz in Berlin?

Träger der Eingliederungshilfe ist das Land Berlin. Die Aufgaben nehmen die Teilhabefachdienste in den Ämtern für Soziales der zwölf Bezirksämter wahr, in bestimmten Fällen das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Zuständig ist also dein Bezirk – anders als im Rheinland, wo der LVR für die ganze Region zuständig ist. An den Kosten ändert das für dich nichts. Für dich entstehen in aller Regel keine Kosten, wir rechnen direkt mit dem Träger ab.

02

Wie lange dauert die Bewilligung in Berlin?

Der Träger muss innerhalb von zwei Wochen klären, ob er zuständig ist, und in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden (§ 14 SGB IX). In der Praxis dauert es oft länger. Erfahrungswerte zu den Bearbeitungszeiten der Berliner Bezirksämter haben wir noch nicht; der Standort ist im Aufbau. Im Gespräch legen wir offen, was wir aus anderen Regionen kennen und was sich davon übertragen lässt.

03

Welche Orte deckt ihr von Berlin aus ab?

Von hier aus sind unsere Assistenzkräfte unter anderem in Mitte, Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau und im Umland unterwegs. Ist dein Ort nicht dabei, ruf trotzdem an: Wir arbeiten bundesweit.

04

Kann ich zu euch ins Büro kommen?

In Berlin noch nicht – das Büro ist in Planung, einen Termin nennen wir erst, wenn er feststeht. Wir kommen aber zu dir nach Hause oder besprechen alles telefonisch und per Video.

Kontakt

Lass uns über deine Situation sprechen

Ich suche Assistenz

Wir beraten dich kostenlos, prüfen deinen Anspruch und übernehmen den Antrag.

Beratung anfragen

Ich möchte in Berlin assistieren

Quereinstieg möglich, auch ohne Ausbildung. Wir zeigen dir, worauf es ankommt.

Assistenzkraft werden
Büro Berlin