Persönliche Assistenz in
Berlin
Unsere Assistenzkräfte arbeiten dort, wo unsere Klienten leben – auch in Berlin. Ein eigenes Beratungsbüro ist in Planung; bis es öffnet, läuft die Beratung über unsere Zentrale in Troisdorf, telefonisch, per Video oder bei dir zu Hause.
Unsere Leistungen
Welche zu dir passt, klären wir im Gespräch – kostenlos und unabhängig davon, ob du am Ende Klientin oder Klient bei uns wirst.
In Berlin zahlt das Land
Träger der Eingliederungshilfe ist das Land Berlin. Die Aufgaben nehmen die Teilhabefachdienste in den Ämtern für Soziales der zwölf Bezirksämter wahr, in bestimmten Fällen das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Zuständig ist also dein Bezirk – anders als im Rheinland, wo der LVR für die ganze Region zuständig ist. An den Kosten ändert das für dich nichts.
Den rechtlichen Rahmen erklären wir ausführlich unter Eingliederungshilfe: Anspruch und Verfahren. Wie der Antrag gestellt wird, steht unter Antrag auf Eingliederungshilfe stellen, und was im Begutachtungstermin zählt, unter Bedarfsermittlung. Wie das in deinem Bundesland läuft, steht unter Eingliederungshilfe in Berlin: Bezirke, Antrag, Fristen.
Geld, Anträge, Zuständigkeit
Wer zahlt?
Das Land Berlin als Träger der Eingliederungshilfe. Bearbeitet wird dein Antrag vom Teilhabefachdienst deines Bezirksamts, in bestimmten Fällen vom Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Was kostet es dich?
In aller Regel nichts. Wir rechnen direkt mit dem Träger ab, du bekommst keine Rechnung. Auch unsere Beratung und die Hilfe beim Antrag sind kostenlos.
Wer stellt den Antrag?
Wir, gemeinsam mit dir. Der Antrag geht an das Bezirksamt deines Wohnbezirks. Welcher Weg für dich der richtige ist, klären wir vorher im Gespräch.
Und wenn abgelehnt wird?
Dann hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch, gerechnet ab dem Tag, an dem der Bescheid bei dir ankommt (§ 84 SGG). Wir formulieren ihn gemeinsam mit dir und verfolgen das Verfahren weiter.
Wer kommt zu dir?
Das entscheidest du mit. Dein Wunsch- und Wahlrecht steht in § 8 SGB IX: Der Träger muss berechtigten Wünschen entsprechen und im Bescheid begründen, wenn er es nicht tut.
Geht auch Persönliches Budget?
Ja. Statt der Sachleistung bekommst du monatlich Geld und organisierst die Assistenz selbst (§ 29 SGB IX). Dazu gehört eine Zielvereinbarung mit dem Träger. Wir begleiten dich dabei.
Damit Assistenz sicher ist
Wer zu dir kommt, legt ein erweitertes Führungszeugnis vor. Es gibt ein Gewaltschutzkonzept, einen Beschwerdeweg mit externer Ombudsstelle und einmal im Jahr die Frage an dich, ob es passt. Das gilt an allen unseren Standorten gleich.
Hier sind wir von Berlin aus unterwegs für dich
Ist dein Ort nicht aufgeführt? Melde dich trotzdem – wir arbeiten bundesweit und prüfen, ob wir dich versorgen können.
Innenstadt
- Mitte
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Tempelhof-Schöneberg
Nord und Ost
- Pankow
- Reinickendorf
- Lichtenberg
- Marzahn-Hellersdorf
Süd und West
- Neukölln
- Steglitz-Zehlendorf
- Spandau
- Treptow-Köpenick
Als Assistenzkraft in Berlin arbeiten
Für Berlin ist derzeit keine Stelle ausgeschrieben. Wir stellen trotzdem laufend ein und arbeiten bundesweit – melde dich gern, auch initiativ.
So kommst du zu uns
Wir stellen laufend ein und arbeiten bundesweit. Eine Initiativbewerbung ist jederzeit willkommen – auch ohne Vorerfahrung in der Assistenz.
Häufige Fragen zur Assistenz in Berlin
01 Wer zahlt die Assistenz in Berlin?
Träger der Eingliederungshilfe ist das Land Berlin. Die Aufgaben nehmen die Teilhabefachdienste in den Ämtern für Soziales der zwölf Bezirksämter wahr, in bestimmten Fällen das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Zuständig ist also dein Bezirk – anders als im Rheinland, wo der LVR für die ganze Region zuständig ist. An den Kosten ändert das für dich nichts. Für dich entstehen in aller Regel keine Kosten, wir rechnen direkt mit dem Träger ab.
02 Wie lange dauert die Bewilligung in Berlin?
Der Träger muss innerhalb von zwei Wochen klären, ob er zuständig ist, und in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden (§ 14 SGB IX). In der Praxis dauert es oft länger. Erfahrungswerte zu den Bearbeitungszeiten der Berliner Bezirksämter haben wir noch nicht; der Standort ist im Aufbau. Im Gespräch legen wir offen, was wir aus anderen Regionen kennen und was sich davon übertragen lässt.
03 Welche Orte deckt ihr von Berlin aus ab?
Von hier aus sind unsere Assistenzkräfte unter anderem in Mitte, Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau und im Umland unterwegs. Ist dein Ort nicht dabei, ruf trotzdem an: Wir arbeiten bundesweit.
04 Kann ich zu euch ins Büro kommen?
In Berlin noch nicht – das Büro ist in Planung, einen Termin nennen wir erst, wenn er feststeht. Wir kommen aber zu dir nach Hause oder besprechen alles telefonisch und per Video.
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Quereinstieg möglich, auch ohne Ausbildung. Wir zeigen dir, worauf es ankommt.
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