Persönliche Assistenz in
Mainz
Unsere Assistenzkräfte arbeiten dort, wo unsere Klienten leben — auch in Mainz und Rheinhessen. Ein eigenes Beratungsbüro ist in Planung; bis es öffnet, läuft die Beratung über unsere Zentrale in Troisdorf, telefonisch, per Video oder bei dir zu Hause.
Unsere Leistungen
Welche zu dir passt, klären wir im Gespräch — kostenlos und unabhängig davon, ob du am Ende Klientin oder Klient bei uns wirst.
In Rheinland-Pfalz zahlt das Land
Träger der Eingliederungshilfe ist das Land Rheinland-Pfalz. Die Aufgaben nimmt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung wahr — anders als im Rheinland, wo der LVR zuständig ist, und anders als in Niedersachsen, wo es das dortige Landesamt ist. An den Kosten ändert das für dich nichts.
Geld, Anträge, Zuständigkeit
Wer zahlt?
Das Land Rheinland-Pfalz als Träger der Eingliederungshilfe. Bearbeitet wird dein Antrag vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Was kostet es dich?
In aller Regel nichts. Wir rechnen direkt mit dem Träger ab, du bekommst keine Rechnung. Auch unsere Beratung und die Hilfe beim Antrag sind kostenlos.
Wer stellt den Antrag?
Wir, gemeinsam mit dir. Welcher Weg für dich der richtige ist, klären wir vorher im Gespräch.
Und wenn abgelehnt wird?
Dann hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch, gerechnet ab dem Tag, an dem der Bescheid bei dir ankommt (§ 84 SGG). Wir formulieren ihn gemeinsam mit dir und verfolgen das Verfahren weiter.
Wer kommt zu dir?
Das entscheidest du mit. Dein Wunsch- und Wahlrecht steht in § 8 SGB IX: Der Träger muss berechtigten Wünschen entsprechen und im Bescheid begründen, wenn er es nicht tut.
Geht auch Persönliches Budget?
Ja. Statt der Sachleistung bekommst du monatlich Geld und organisierst die Assistenz selbst (§ 29 SGB IX). Dazu gehört eine Zielvereinbarung mit dem Träger. Wir begleiten dich dabei.
Damit Assistenz sicher ist
Wer zu dir kommt, legt ein erweitertes Führungszeugnis vor. Es gibt ein Gewaltschutzkonzept, einen Beschwerdeweg mit externer Ombudsstelle und einmal im Jahr die Frage an dich, ob es passt. Das gilt an allen unseren Standorten gleich.
Hier sind wir von Mainz aus unterwegs für dich
Ist dein Ort nicht aufgeführt? Melde dich trotzdem — wir arbeiten bundesweit und prüfen, ob wir dich versorgen können.
Stadt Mainz
- Altstadt und Neustadt
- Bretzenheim
- Gonsenheim
- alle weiteren Stadtteile
Rheinhessen
- Ingelheim
- Bingen am Rhein
- Nieder-Olm
- Oppenheim
- Alzey
- Worms
Nahe
- Bad Kreuznach
- Bad Sobernheim
- Kirn
Häufige Fragen zur Assistenz in Mainz
01 Wer zahlt die Assistenz in Mainz?
Träger der Eingliederungshilfe ist das Land Rheinland-Pfalz. Die Aufgaben nimmt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung wahr — anders als im Rheinland, wo der LVR zuständig ist, und anders als in Niedersachsen, wo es das dortige Landesamt ist. An den Kosten ändert das für dich nichts. Für dich entstehen in aller Regel keine Kosten, wir rechnen direkt mit dem Träger ab.
02 Wie lange dauert die Bewilligung in Mainz?
Der Träger muss innerhalb von zwei Wochen klären, ob er zuständig ist, und in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden (§ 14 SGB IX). In der Praxis dauert es oft länger. Erfahrungswerte zu den Bearbeitungszeiten des rheinland-pfälzischen Landesamts haben wir noch nicht; der Standort ist im Aufbau. Im Gespräch legen wir offen, was wir aus anderen Regionen kennen und was sich davon übertragen lässt.
03 Welche Orte deckt ihr von Mainz aus ab?
Von hier aus sind unsere Assistenzkräfte unter anderem in Mainz, Bingen am Rhein, Ingelheim, Nieder-Olm, Oppenheim und im Umland unterwegs. Ist dein Ort nicht dabei, ruf trotzdem an: Wir arbeiten bundesweit.
04 Kann ich zu euch ins Büro kommen?
In Mainz noch nicht — das Büro ist in Planung, einen Termin nennen wir erst, wenn er feststeht. Wir kommen aber zu dir nach Hause oder besprechen alles telefonisch und per Video.
Lass uns über deine Situation sprechen
Ich suche Assistenz
Wir beraten dich kostenlos, prüfen deinen Anspruch und übernehmen den Antrag.
Beratung anfragenIch möchte in Mainz assistieren
Quereinstieg möglich, auch ohne Ausbildung. Wir zeigen dir, worauf es ankommt.
Assistenzkraft werden- 02241 240 7660 Mo–Fr 8.00–16.30 Uhr
- klienten@zbf-assistenzdienst.de