Standort Hannover

Kompensa­torische
Assistenz in der
Region Hannover

Unser Beratungsbüro in Langenhagen, zuständig für die gesamte Region Hannover, begleitet dich von der ersten Frage bis zum laufenden Alltag. Unsere Assistenzkräfte sind in der ganzen Region im Einsatz.

Unser Büro in Langenhagen: Schaufenster mit dem Schild „Ziemlich Beste Freunde Assistenzdienst" über dem Eingang
Schützenstraße 4, 30853 Langenhagen
Von Hannover aus

Unsere Leistungen

Welche zu dir passt, klären wir im Gespräch – kostenlos und unabhängig davon, ob du am Ende Klientin oder Klient bei uns wirst.

Persönliche Assistenz Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX: Über Ablauf, Ort und Zeitpunkt entscheidest du, wir erbringen die Unterstützung – von wenigen Stunden pro Woche bis rund um die Uhr. Das Gesetz nennt dabei ausdrücklich mehr als die Wohnung: Haushaltsführung, soziale Beziehungen, Lebensplanung, Freizeit und die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben. Wir begleiten dich dorthin, wo du bist: zu Hause, bei der Arbeit, in Schule und Studium, im Verein und in der Freizeit. Bundesweit, im Umfang von wenigen Stunden pro Woche bis zur Rundumassistenz. Eingliederungshilfe (EGH) Das Leistungssystem für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, geregelt in Teil 2 des SGB IX. Es umfasst Wohnen, Arbeit, Bildung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Seit dem Bundesteilhabegesetz steht es nicht mehr in der Sozialhilfe, und die Freibeträge für Einkommen und Vermögen liegen deutlich höher als früher. Für die meisten unserer Klienten ist es die tragende Grundlage. Ob sie bei dir einschlägig ist, entscheidet nicht deine Diagnose, sondern die Frage, wo du auf Barrieren triffst. Das klären wir vor dem Antrag. Hilfe zur Pflege (HzP) Die nachrangige Leistung der Sozialhilfe nach den §§ 61 ff. SGB XII. Sie deckt den pflegerischen Bedarf, der nach den Leistungen der Pflegekasse offen bleibt – ab Pflegegrad 2. Kompensatorische Assistenz Die Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung nach § 78 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX. Deine Assistenzkraft führt aus, die Anweisung kommt von dir. Eine Fachausbildung ist nicht vorgeschrieben. Persönliches Budget Teilhabeleistungen als Geldbetrag statt als Sachleistung (§ 29 SGB IX). Du beschaffst die Unterstützung selbst und organisierst sie. Wir begleiten Antrag, Bedarfsermittlung und Zielvereinbarung. Individuelle Assistenzanfrage Nichts davon trifft zu? Schildere uns deine Situation, dann sagen wir dir, welche Leistung in Betracht kommt. Kostenlos und unverbindlich.
Kostenträger

In Niedersachsen zahlt das Land

Anders als im Rheinland, wo der LVR zuständig ist, läuft die Eingliederungshilfe in Niedersachsen über das Landessozialamt, das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. An den Kosten ändert das für dich nichts, wohl aber am Weg des Antrags. Wir kennen das Verfahren und begleiten dich hindurch.

Den rechtlichen Rahmen erklären wir ausführlich unter Eingliederungshilfe: Anspruch und Verfahren. Wie der Antrag gestellt wird, steht unter Antrag auf Eingliederungshilfe stellen, und was im Begutachtungstermin zählt, unter Bedarfsermittlung.

Finanzierung

Geld, Anträge, Zuständigkeit

Wer zahlt?

Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, kurz Landessozialamt. Im Rheinland wäre es der LVR, in Niedersachsen ist es das Land.

Was kostet es dich?

In aller Regel nichts. Wir rechnen direkt mit dem Träger ab, du bekommst keine Rechnung. Auch unsere Beratung und die Hilfe beim Antrag sind kostenlos.

Wer stellt den Antrag?

Wir, gemeinsam mit dir. Der Weg unterscheidet sich vom Rheinland, an den Kosten ändert das nichts. Wir kennen das Verfahren und begleiten dich hindurch.

Und wenn abgelehnt wird?

Dann hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch, gerechnet ab dem Tag, an dem der Bescheid bei dir ankommt (§ 84 SGG). Wir formulieren ihn gemeinsam mit dir und verfolgen das Verfahren weiter.

Wer kommt zu dir?

Das entscheidest du mit. Dein Wunsch- und Wahlrecht steht in § 8 SGB IX: Der Träger muss berechtigten Wünschen entsprechen und im Bescheid begründen, wenn er es nicht tut.

Geht auch Persönliches Budget?

Ja. Statt der Sachleistung bekommst du monatlich Geld und organisierst die Assistenz selbst (§ 29 SGB IX). Dazu gehört eine Zielvereinbarung mit dem Träger. Wir begleiten dich dabei.

Qualität und Schutz

Damit Assistenz sicher ist

Wer zu dir kommt, legt ein erweitertes Führungszeugnis vor. Es gibt ein Gewaltschutzkonzept, einen Beschwerdeweg mit externer Ombudsstelle und einmal im Jahr die Frage an dich, ob es passt. Das gilt an allen unseren Standorten gleich.

Einsatzgebiet

Hier sind wir von Hannover aus unterwegs für dich

Ist dein Ort nicht aufgeführt? Melde dich trotzdem – wir arbeiten bundesweit und prüfen, ob wir dich versorgen können.

Karte der Region Hannover und der Nachbarkreise mit unseren Einsatzorten
Unser Büro Einsatzorte

Stadt Hannover

  • Mitte, Linden, List
  • Vahrenwald
  • Kirchrode, Döhren
  • alle weiteren Stadtteile

Direktes Umland

  • Langenhagen
  • Garbsen
  • Laatzen
  • Seelze
  • Isernhagen

Region Hannover

  • Wunstorf
  • Burgdorf
  • Lehrte
  • weitere Kommunen auf Anfrage

Weitere Orte, an denen wir assistieren

Karriere

Als Assistenzkraft in Hannover arbeiten

Wir suchen Assistenzkräfte für Hannover und Umgebung – mit und ohne Vorerfahrung. Quereinstieg ist ausdrücklich möglich, eingearbeitet wird bei uns.

Nichts Passendes dabei?

Wir stellen laufend ein und arbeiten bundesweit. Eine Initiativbewerbung ist jederzeit willkommen – auch ohne Vorerfahrung in der Assistenz.

Zur Karriereseite Fragen zur Arbeit bei uns? 02241 240 7665
Wissenswertes

Häufige Fragen zur Assistenz in Hannover

01

Wer zahlt die Assistenz in Hannover?

Anders als im Rheinland, wo der LVR zuständig ist, läuft die Eingliederungshilfe in Niedersachsen über das Landessozialamt, das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. An den Kosten ändert das für dich nichts, wohl aber am Weg des Antrags. Wir kennen das Verfahren und begleiten dich hindurch. Für dich entstehen in aller Regel keine Kosten, wir rechnen direkt mit dem Träger ab.

02

Wie lange dauert die Bewilligung in Hannover?

Der Träger muss innerhalb von zwei Wochen klären, ob er zuständig ist, und in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden (§ 14 SGB IX). In der Praxis dauert es oft länger. Wie lange es bei dir dauert, hängt vom Einzelfall ab – von der Auslastung der Behörde und davon, wie vollständig der Antrag eingeht. Wir sagen dir im Gespräch, was wir aus vergleichbaren Anträgen kennen.

03

Welche Orte deckt ihr von Hannover aus ab?

Von hier aus sind unsere Assistenzkräfte unter anderem in Hannover, Langenhagen, Garbsen, Laatzen, Seelze und im Umland unterwegs. Ist dein Ort nicht dabei, ruf trotzdem an: Wir arbeiten bundesweit.

04

Kann ich zu euch ins Büro kommen?

Ja, nach Absprache. Genauso gern kommen wir zu dir nach Hause oder besprechen alles telefonisch.

Kontakt

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Wir beraten dich kostenlos, prüfen deinen Anspruch und übernehmen den Antrag.

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Quereinstieg möglich, auch ohne Ausbildung. Wir zeigen dir, worauf es ankommt.

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