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Persönliches Budget nach
§ 29 SGB IX

Das Persönliche Budget ist keine eigene Leistung, sondern eine Leistungsform: Auf Antrag werden Teilhabeleistungen als Geldbetrag ausgeführt, in der Regel monatlich. Du suchst die Unterstützung dann selbst aus und übernimmst ihre Organisation. Das erweitert deine Gestaltungsmöglichkeiten und begründet zugleich Pflichten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Geldleistung statt Sachleistung. Du erhältst einen Budgetbetrag und beschaffst die Unterstützung selbst.
  • Freie Auswahl der Personen. Auch Bekannte, Nachbarn oder Studierende können die Assistenz übernehmen.
  • Rechtsanspruch, kein Ermessen. Auf Antrag ist das Budget zu gewähren (§ 29 Abs. 1 SGB IX).
  • Zielvereinbarung ist verpflichtend. Sie regelt Ziele, Nachweise, Qualitätssicherung und Budgethöhe.
  • Arbeitgeberpflichten möglich. Wer Assistenzkräfte direkt anstellt, übernimmt Lohnabrechnung und Sozialabgaben.
  • Rückkehr zur Sachleistung möglich. Die Zielvereinbarung ist aus wichtigem Grund kündbar.
Für Klienten

Was das Persönliche
Budget dir bringt

Die Leistungsform kehrt das Verhältnis um: Nicht der Träger beauftragt einen Dienst, sondern du beschaffst die Unterstützung selbst und weist die Verwendung nach. Der bewilligte Bedarf bleibt dabei derselbe.

Freie Auswahl der Personen

Mit dem Budget bist du nicht auf zugelassene Dienste beschränkt. Du kannst Menschen beschäftigen, die du kennst und denen du vertraust, auch aus dem eigenen Umfeld. Für viele ist das der eigentliche Grund, diese Leistungsform zu wählen.

Eigene Einsatzplanung

Frühschicht, Nachtdienst, wechselnde Zeiten, kurzfristige Termine: Wenn du selbst planst, musst du dich mit keinem Dienst abstimmen. Das wiegt besonders schwer, wenn dein Alltag unregelmäßig verläuft. Die Dienstplanung liegt dann bei dir.

Monatlicher Betrag

Das Budget wird in der Regel monatlich ausgezahlt. Innerhalb der Zielvereinbarung entscheidest du, wie du es einsetzt, ohne für jede einzelne Stunde beim Träger nachzufragen. Nicht zweckentsprechend verwendetes Geld kann er zurückfordern.

Trägerübergreifend

Leistungen mehrerer Träger lassen sich zu einem Budget bündeln; das Gesetz bezeichnet es dann als Komplexleistung. Statt drei Ansprechpartnern hast du einen. Auch die Hilfe zur Pflege kann nach § 63 Abs. 3 SGB XII einbezogen werden.

Bis zur Zielvereinbarung

Vom Antrag über die Bedarfsermittlung bis zur Zielvereinbarung. Gerade die Zielvereinbarung wird unterschätzt: In ihr stehen die Förder- und Leistungsziele, die Nachweispflichten, die Qualitätssicherung und die Höhe des Budgets.

Auch als Teilbudget

Du musst nicht alles auf einmal umstellen. Einzelne Bereiche organisierst du selbst, für den Rest bleibt die Sachleistung. Für viele ist das der Einstieg, bei dem sich der Aufwand zuerst überschauen lässt. Der Wechsel in beide Richtungen bleibt möglich.

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Der Unterschied

Budget oder
Sachleistung?

Beide Leistungsformen decken denselben festgestellten Bedarf; sie unterscheiden sich darin, wer die Leistung beschafft und organisiert. Die Frage ist deshalb nicht, was besser ist, sondern wie viel Organisation und Verwaltung du übernehmen willst und kannst.

Vergleich zwischen Persönlichem Budget und Sachleistung
MerkmalPersönliches BudgetSachleistung
Leistungsform Geldbetrag, in der Regel monatlich Ein Dienst erbringt die Leistung
Auswahl der Assistenzkräfte Durch dich Durch den Dienst, mit deinem Wahlrecht
Dienstplan und Vertretung Deine Aufgabe Aufgabe des Dienstes
Lohnabrechnung Deine Aufgabe oder über einen Dienstleister Nicht dein Thema
Nachweispflichten Nach der Zielvereinbarung Über den Dienst
Verwaltungsaufwand Hoch Gering
Die Frage nach der Zahl

Wie hoch wird
mein Budget?

Das ist die erste Frage, die uns gestellt wird — und die einzige, auf die wir vorher ehrlicherweise keine Zahl nennen können. Warum das so ist, lohnt sich zu verstehen: Es sagt dir nämlich, worauf es wirklich ankommt.

Im Netz kursieren Rechner, Excel-Vorlagen und Beispielsummen. Sie haben alle dasselbe Problem: Sie beschreiben den Bescheid eines anderen Menschen. Dein Budget entsteht nicht aus einer Formel, sondern aus einem Verfahren.

Zwei Größen bestimmen es§ 29 Abs. 2 SGB IX. Die erste: Das Budget wird so bemessen, dass dein individuell festgestellter Bedarf gedeckt wird. Die zweite ist eine Grenze nach oben — die Höhe soll die Kosten aller bisher festgestellten Leistungen nicht überschreiten, die ohne Budget zu erbringen wären. Das Budget ist damit kein Zuschlag, sondern dieselbe Leistung in anderer Form.

Daraus folgt etwas Praktisches: Nicht das Rechnen entscheidet über die Höhe, sondern die Bedarfsermittlung. Was dort protokolliert wird, steht später im Bescheid. Was dort untergeht, fehlt dir für die gesamte Bewilligungsdauer.

Was am Ende pro Stunde zur Verfügung steht, ist deshalb keine feste Größe, sondern das Ergebnis: bewilligte Summe geteilt durch den anerkannten Umfang. Deshalb lässt sich ein Stundensatz nicht vorab versprechen — weder von uns noch von jemandem, der dich nicht kennt.

Was wir tun können: dich auf diesen Termin vorbereiten, auf Wunsch dabei sein und den Antrag so aufsetzen, dass dein Bedarf vollständig darin steht. Das ist die Stelle, an der sich die Höhe wirklich entscheidet. Mehr dazu auf der Seite Budgetassistenz und im Beitrag Persönliches Budget beantragen.

    Worauf es bei der Bedarfsermittlung wirklich ankommt:
  • Beschreibe deinen schlechtesten Tag, nicht deinen besten. Bemessen wird der Bedarf, nicht die Tagesform am Termin.
  • Nenne auch die Nacht, die Wochenenden und die Zeiten, in denen jemand nur erreichbar sein muss. Bereitschaft ist Bedarf.
  • Rechne die Zeiten mit, die niemand sieht: Wege, Vor- und Nachbereitung, Termine bei Ämtern und Ärzten.
  • Widersprich, wenn im Protokoll etwas fehlt oder verkürzt steht — vor der Unterschrift, nicht danach.
  • Lass dich begleiten. Du darfst eine Person deines Vertrauens dabeihaben, und du musst dieses Gespräch nicht allein führen.
Deine Rechte

Was dir rechtlich zusteht

Das Persönliche Budget ist ein Rechtsanspruch. Der Träger kann es nicht mit dem Hinweis ablehnen, eine Sachleistung sei einfacher zu verwalten.

§ 29 SGB IX

Persönliches Budget

Auf Antrag werden Leistungen zur Teilhabe in der Leistungsform des Persönlichen Budgets ausgeführt, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich, das Bedarfsermittlungsverfahren wird üblicherweise alle zwei Jahre wiederholt. Die Höhe soll die Kosten aller bisher festgestellten Leistungen nicht überschreiten, muss den Bedarf aber decken.

Gesetzestext nachlesen
§ 105 SGB IX

Leistungsformen

Auch in der Eingliederungshilfe können Leistungen als Geldleistung erbracht werden. Das Budget ist damit nicht auf einzelne Leistungsgruppen beschränkt, sondern im gesamten Teilhaberecht möglich.

Gesetzestext nachlesen
§ 8 SGB IX

Wunsch- und Wahlrecht

Berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten ist zu entsprechen. Für das Budget bedeutet das: Du musst nicht darlegen, warum du selbst organisieren willst. Der Wunsch trägt die Entscheidung.

Gesetzestext nachlesen
Geld, Anträge, Zuständigkeit

Kosten, Antrag,
Zuständigkeit

Höhe, Zustimmung, Nachweis und Rückkehr zur Sachleistung sind die vier Punkte, an denen sich in der Praxis alles entscheidet.

Was kostet mich das?

0 €

Das Budget ist die Leistung selbst, für die Leistungsform fällt nichts an. Ob ein Eigenbeitrag zu erbringen ist, richtet sich nach der zugrunde liegenden Leistung: in der Eingliederungshilfe erst oberhalb der Schwellen des § 136 SGB IX, bei der Hilfe zur Pflege nach den Regeln der Sozialhilfe. Wir rechnen das vorher mit dir durch.

Wie hoch ist mein Budget?

Nach Bedarf

Es wird so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt ist und die erforderliche Beratung erfolgen kann. Dabei soll es die Kosten aller bisher festgestellten Leistungen nicht überschreiten. Deshalb ist die Bedarfsermittlung der entscheidende Termin; wir bereiten dich darauf vor und sind auf Wunsch dabei.

§ 29 SGB IX

Muss der Träger zustimmen?

Ja

Auf Antrag ist das Budget auszuführen, ein Ermessen besteht nicht. Ablehnen kann der Träger im Wesentlichen dann, wenn die Deckung des Bedarfs damit nicht sichergestellt wäre. Genau das muss der Antrag entkräften.

§ 29 SGB IX

Was ist die Zielvereinbarung?

1 Vertrag

Eine Vereinbarung zwischen dir und dem Träger. Sie ist zum Umsetzen des Budgets zwingend abzuschließen (§ 29 Abs. 4 SGB IX) und muss mindestens die individuellen Förder- und Leistungsziele, die Erforderlichkeit von Nachweisen, die Qualitätssicherung und die Höhe der Teil- und des Gesamtbudgets regeln. Geschlossen wird sie im Bedarfsermittlungsverfahren, für die Dauer des Bewilligungszeitraums.

§ 29 SGB IX

Muss ich Belege sammeln?

Ja

Der Umfang der Nachweise ergibt sich aus der Zielvereinbarung; die Erforderlichkeit eines Nachweises zur Bedarfsdeckung gehört zu ihrem gesetzlichen Mindestinhalt (§ 29 Abs. 4 SGB IX). Üblich sind Arbeits- oder Dienstleistungsverträge, Stundennachweise und Kontoauszüge. Nicht zweckentsprechend verwendetes Geld kann zurückgefordert werden.

Kann ich zurückwechseln?

Ja

Die Zielvereinbarung kann aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich gekündigt werden; bei dir kann der wichtige Grund in der persönlichen Lebenssituation liegen. Mit der Kündigung wird der Bewilligungsbescheid aufgehoben. Achte auf die Kündigungsfristen deiner Arbeitsverträge, damit keine Versorgungslücke entsteht.

§ 29 SGB IX
Erstantrag

Deine Checkliste: Was du
für den Erstantrag brauchst

Hak ab, was du schon hast. Was fehlt, besorgen wir gemeinsam. Nichts davon musst du allein zusammensuchen, und nicht alles trifft auf jeden zu.

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  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Schwerbehindertenausweis
  • MDK-Gutachtenfalls nicht vorhanden, bei der Krankenkasse beantragen
  • Pflegegradbescheidfalls nicht vorhanden, bei der Krankenkasse beantragen
  • Fachärztliche Unterlagen und Stellungnahmenicht vom Hausarzt, Vorlage bekommst du von uns
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Mietvertrag
  • Grundbuchauszugnur bei Eigentum
  • Nachweise über weitere Wertgegenstände, etwa ein Auto
  • Betreuungsvollmachtfalls eine gesetzliche Betreuung besteht
  • Einkommensbescheidebei Bürgergeld, Sozialhilfe oder Erwerbsminderungsrente

Nichts davon brauchst du, um mit uns zu sprechen. Melde dich auch wenn du noch gar nichts beisammen hast. Die Vorlage für die fachärztliche Stellungnahme schicken wir dir zu.

So kommst du dahin

Der Weg zum Budget

Fünf Schritte. Der zweite ist der wichtigste, und dort raten wir manchmal ab.

  1. 1

    Anfragen

    Melde dich telefonisch oder schriftlich. Schildere, was dich am Budget interessiert: mehr Gestaltungsfreiheit, bestimmte Personen, unregelmäßige Zeiten. Der erste Kontakt ist kostenlos und unverbindlich.

  2. 2

    Ehrlich abwägen

    Wir gehen mit dir durch, was an Organisation und Verwaltung dazukommt. Wenn wir den Eindruck haben, dass die Sachleistung besser passt, sagen wir das deutlich.

  3. 3

    Antrag und Bedarf

    Wir stellen den Antrag und begleiten die Bedarfsermittlung. Sie bestimmt die Höhe des Budgets, deshalb muss dort alles zur Sprache kommen, auch die schlechten Tage.

  4. 4

    Zielvereinbarung

    Wir lesen sie mit dir durch, bevor du unterschreibst. Besonders die Nachweispflichten und die Laufzeit solltest du verstanden haben, sie binden dich für den gesamten Bewilligungszeitraum.

  5. 5

    Start und Begleitung

    Das Budget läuft. Auf Wunsch bleiben wir als Budgetassistenz an deiner Seite, für Verträge, Abrechnung und den Schriftverkehr mit dem Träger.

Eine Assistenzkraft und eine Klientin im Rollstuhl gehen am Küchentisch gemeinsam einen Antrag durch
Beratung bei dir zuhause oder bei uns
Wissenswertes

Häufig gestellte Fragen zum
Persönlichen Budget

01

Was ist das Persönliche Budget?

Keine eigene Leistung, sondern eine Leistungsform nach § 29 SGB IX: Auf Antrag werden Teilhabeleistungen als Geldbetrag ausgeführt, in der Regel monatlich, statt als Sachleistung durch einen Dienst. Du beschaffst die Unterstützung selbst und wirst damit Auftraggeberin oder Auftraggeber, bei eigener Anstellung Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Ziel des Gesetzes ist eine in eigener Verantwortung möglichst selbstbestimmte Lebensführung.

02

Für wen eignet sich das Budget?

Für Menschen mit klaren Vorstellungen davon, wer sie unterstützen soll, mit unregelmäßigem Tagesablauf oder mit dem Wunsch, bestimmte Personen aus dem eigenen Umfeld zu beschäftigen. Vorausgesetzt ist, dass die Organisation geleistet werden kann, sei es selbst oder mit Unterstützung.

03

Für wen eignet es sich nicht?

Wenn wenig Zeit oder Kraft für Verwaltung bleibt, wenn der Bedarf gut planbar ist und ein Dienst ihn zuverlässig deckt, oder wenn Arbeitgeberpflichten eine Belastung wären. Dann ist die Sachleistung der ruhigere Weg. Wir sagen dir das offen, auch wenn es gegen unser wirtschaftliches Interesse spricht.

04

Werde ich damit Arbeitgeberin oder Arbeitgeber?

Wenn du Assistenzkräfte unmittelbar anstellst, ja. Dann gelten Arbeitsrecht, Lohnfortzahlung, Urlaubsanspruch und Sozialversicherungspflicht. Alternativ kannst du Dienste beauftragen und bleibst Auftraggeberin oder Auftraggeber ohne Arbeitgeberpflichten. Beides ist mit dem Budget möglich, auch nebeneinander.

05

Was ist ein trägerübergreifendes Budget?

Leistungen mehrerer Träger werden zu einem Budget gebündelt und als Komplexleistung erbracht, etwa Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen. Du hast dann eine Ansprechperson statt mehrerer. Die Einrichtung ist aufwendiger, der Alltag danach deutlich einfacher.

06

Was passiert, wenn Geld übrig bleibt?

Kleinere Schwankungen sind normal, größere nicht verbrauchte Beträge können zurückgefordert werden. Bilde von Beginn an Rücklagen für Urlaubsvertretung und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sonst fehlt das Geld genau dann, wenn es gebraucht wird.

07

Kann ich zur Sachleistung zurück?

Ja. Die Beteiligten können die Zielvereinbarung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn ihnen die Fortsetzung nicht zumutbar ist; bei dir kann der wichtige Grund insbesondere in der persönlichen Lebenssituation liegen (§ 29 Abs. 4 SGB IX). Mit der Kündigung wird der Bewilligungsbescheid aufgehoben. Achte auf die Kündigungsfristen deiner Arbeitsverträge und melde dich früh beim Träger, damit keine Versorgungslücke entsteht.

08

Unterstützt ihr auch Budgetnehmer?

Ja, in zwei Rollen: als Dienst, den du mit dem Budget beauftragst, und begleitend bei Antrag, Zielvereinbarung und Abrechnung. Was davon du in Anspruch nimmst, entscheidest du. Sprich uns darauf an.

09

Wie hoch ist der Stundensatz im Persönlichen Budget?

Einen festen Satz gibt es nicht; er ergibt sich rechnerisch aus der bewilligten Summe und dem anerkannten Umfang. Eine Angabe vorab wäre deshalb nicht belastbar. Als Maßstab nach oben dient, was dieselbe Leistung als Sachleistung gekostet hätte — das folgt aus der Obergrenze in § 29 Abs. 2 SGB IX. Nach unten gilt: Wen du beschäftigst, den musst du mindestens nach dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlen.

10

Kann ich Leistungen der Pflegekasse in das Budget einbeziehen?

Ja. Budgetfähig sind ausdrücklich auch Leistungen der Pflegekassen sowie die Hilfe zur Pflege, soweit sie sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistung oder Gutschein erbracht werden können (§ 29 Abs. 1 SGB IX). Werden Leistungen mehrerer Träger gebündelt, spricht das Gesetz vom trägerübergreifenden Budget — du hast dann einen Ansprechpartner statt mehrerer.

11

Welche Nachteile hat das Persönliche Budget?

Der Aufwand. Du suchst die Leute, planst die Einsätze, organisierst Vertretung bei Krankheit und weist die Verwendung nach. Wer Assistenzkräfte selbst anstellt, kommt zu Arbeitsrecht und Lohnabrechnung. Und es gibt dafür kein zusätzliches Geld: Die Höhe soll die Kosten der bisherigen Leistungen nicht überschreiten (§ 29 Abs. 2 SGB IX). Wer diesen Aufwand nicht tragen will, fährt mit der Sachleistung besser — das ist kein Rückschritt.

12

Wofür darf ich das Budget verwenden?

Für den Bedarf, der festgestellt und bewilligt wurde — nicht frei. Den Rahmen setzt die Zielvereinbarung: Sie hält die Förder- und Leistungsziele fest und regelt, wie du die Bedarfsdeckung nachweist. Innerhalb dieses Rahmens entscheidest du, wen du beauftragst und wie du die Einsätze legst. Nicht zweckentsprechend verwendetes Geld kann der Träger zurückfordern.

13

Kann ich nur einen Teil als Budget nehmen?

Ja, ein Teilbudget ist möglich. Einzelne Bereiche organisierst du selbst, etwa die Freizeitbegleitung, für den Rest bleibt die Sachleistung. Für viele ist das der geeignete Einstieg, weil sich der Verwaltungsaufwand zunächst überschauen lässt.

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