Arbeitgebermodell oder Dienstleistungsmodell — was bedeutet das für dich?
Wer Assistenz bekommt, steht früher oder später vor dieser Frage. Sie klingt nach Verwaltung, entscheidet aber über deinen Alltag — denn im Arbeitgebermodell führst du neben deinem Leben faktisch einen kleinen Betrieb. Was da an Pflichten zusammenkommt, unterschätzen die meisten.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Arbeitgebermodell trägst du alles, was ein Betrieb trägt: Lohnabrechnung, Sozialabgaben, Dienstplan, Urlaub, Lohnfortzahlung, Haftung.
- Fällt jemand aus, musst du die Lücke füllen — nachts, am Wochenende, an Feiertagen. Diese Aufgabe endet nie.
- Ab mehr als zehn Beschäftigten greift der Kündigungsschutz§ 23 Abs. 1 KSchG. Bei Assistenz rund um die Uhr ist das schnell erreicht.
- Im Dienstleistungsmodell entscheidest du weiterhin, wer kommt und was getan wird — nur die Arbeitgeberrolle liegt woanders.
Was unterscheidet Arbeitgeber- und Dienstleistungsmodell? §
Im Arbeitgebermodell schließt du selbst Arbeitsverträge mit deinen Assistenzkräften. Du suchst sie aus, stellst sie ein, machst die Dienstpläne, zahlst Lohn, führst Sozialabgaben ab und trägst das Risiko, wenn jemand krank wird oder kündigt. Im Dienstleistungsmodell tut das ein Assistenzdienst — du entscheidest weiterhin, wer zu dir kommt und was getan wird, aber die Arbeitgeberrolle liegt woanders.
In der Eingliederungshilfe steht die Unterscheidung nicht im Gesetz. § 78 SGB IX beschreibt, was Assistenzleistungen sind — die vollständige oder teilweise Übernahme von Handlungen und die Begleitung, daneben die Befähigung zur eigenständigen Alltagsbewältigung. In welcher Organisationsform das geschieht, lässt die Vorschrift offen. Das Arbeitgebermodell entsteht dort deshalb nicht aus einer eigenen Regelung, sondern aus dem Persönlichen Budget: Du bekommst Geld statt einer Sachleistung und kaufst damit ein, was du brauchst.
In der Hilfe zur Pflege ist das anders. Dort steht der Begriff ausdrücklich im Gesetz: Wird die häusliche Pflege bei Pflegegrad 2 bis 5 „im Rahmen des Arbeitgebermodells" sichergestellt, sollen die angemessenen Kosten übernommen werden§ 64f Abs. 3 SGB XII. Wer also über die Hilfe zur Pflege finanziert wird, bewegt sich auf einer benannten Grundlage — nicht bloß auf einer Auslegung.
| Aufgabe | Arbeitgebermodell | Dienstleistungsmodell |
|---|---|---|
| Assistenzkräfte aussuchen | du | du |
| Den Alltag bestimmen | du | du |
| Arbeitsverträge schließen | du | der Dienst |
| Dienstplan machen | du | der Dienst |
| Lohn und Abgaben zahlen | du | der Dienst |
| Personal suchen | du | der Dienst |
| Ausfälle auffangen | du | der Dienst |
| Als Arbeitgeber haften | du | der Dienst |
| Mit dem Träger abrechnen | du | der Dienst |
Die beiden obersten Zeilen sind der Kern: Was über deinen Alltag bestimmt, ändert sich durch die Wahl nicht. Was sich ändert, ist die Last darunter.
Woher kommt das Geld im Arbeitgebermodell? §
Über das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX. Es wird auf Antrag ausgeführt und in der Regel als Geldleistung ausgezahlt, bei laufenden Leistungen monatlich§ 29 Abs. 2 SGB IX. Damit bezahlst du die Löhne, die Sozialabgaben und alles, was die Arbeitgeberrolle sonst noch kostet.
Eine wichtige Grenze steht im selben Absatz: Die Höhe des Budgets soll die Kosten der bisher festgestellten Leistungen nicht überschreiten. Das Budget ist also kein Aufschlag, sondern eine andere Form derselben Leistung.
Dazu kommt die Zielvereinbarung§ 29 Abs. 4 SGB IX. Darin werden die Förder- und Leistungsziele festgehalten, wie der Bedarf gedeckt wird, wie die Qualität gesichert ist und wie hoch das Budget ausfällt. Sie ist verbindlich — beide Seiten können sie aber aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.
Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber? §
Hier entscheidet sich die Frage, und zwar meist gegen das Arbeitgebermodell. Denn das Gesetz macht keinen Unterschied: Für dich gelten dieselben Regeln wie für jeden Betrieb — ohne Personalabteilung, ohne Buchhaltung, ohne jemanden, der einspringt.
Das ist keine Formalie, die man nebenbei erledigt. Es ist eine zweite Aufgabe neben dem eigenen Leben, und sie läuft weiter, wenn es dir schlecht geht.
Was dazugehört:
- Lohnabrechnung, Lohnsteuer, Sozialversicherungsmeldungen und Beiträge — Monat für Monat, jeweils fristgebunden. Wer eine Frist versäumt, zahlt Säumniszuschläge; wer Beiträge falsch abführt, haftet dafür persönlich.
- Mindestlohn, Arbeitszeitgesetz, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Bei Assistenz rund um die Uhr ist besonders das Arbeitszeitgesetz eine Hürde: Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten gelten auch nachts.
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit, Meldungen ans Finanzamt.
- Dienstplanung, die auch dann aufgeht, wenn jemand krank wird, kündigt oder Urlaub hat. Und wenn sie nicht aufgeht, füllst du die Lücke — nachts, am Wochenende, an Weihnachten. Es gibt niemanden sonst.
- Kündigungsschutz: Ab mehr als zehn Arbeitnehmern greift das Kündigungsschutzgesetz§ 23 Abs. 1 KSchG. Teilzeitkräfte zählen anteilig, bis 20 Wochenstunden mit 0,5 und bis 30 Wochenstunden mit 0,75. Wer Assistenz rund um die Uhr braucht, überschreitet diese Schwelle fast zwangsläufig — ab da wird jede Trennung zum Verfahren.
- Personalführung: Anzeigen schalten, Bewerbungsgespräche führen, einarbeiten, Konflikte austragen, kündigen. Auch dann, wenn die Person dir jeden Morgen beim Anziehen hilft.
- Haftung: Passiert einer Assistenzkraft bei dir etwas, bist du der Arbeitgeber, der dafür einsteht.
Für wen eignet sich welches Modell? §
Für die meisten Menschen ist das Dienstleistungsmodell der praktikablere Weg. Es lässt dir die Entscheidung darüber, wer kommt und was geschieht, nimmt dir aber die Rolle ab, die Zeit und Nerven kostet: Abrechnung, Ausfallmanagement, Personalsuche, Haftung. Deine Kraft bleibt da, wo sie hingehört — in deinem Leben.
Das Arbeitgebermodell setzt einiges voraus. Du brauchst Ausdauer für Verwaltung, Bereitschaft, dich in Arbeits- und Sozialversicherungsrecht einzuarbeiten, ein stabiles Umfeld, das einspringt, wenn du selbst ausfällst, und die Nerven, Personalgespräche mit Menschen zu führen, die dir sehr nahe sind. Manche Menschen wählen ihn dennoch bewusst, weil ihnen die vollständige Kontrolle über ihr Team wichtiger ist als die Entlastung.
Wer schwankt, sollte ehrlich rechnen: Nicht in Geld, sondern in Stunden. Wie viel Zeit pro Woche willst du für Dienstpläne, Abrechnung und Personalfragen aufwenden — und was fällt dafür weg?
Kann ich später zwischen den Modellen wechseln? §
Die Entscheidung ist keine Einbahnstraße, und sie muss auch nicht für immer gelten. Was sich unterscheidet, ist der Aufwand: Vom Dienstleistungs- ins Arbeitgebermodell zu wechseln heißt vor allem, etwas Neues aufzubauen. Umgekehrt heißt es, etwas Bestehendes zu beenden — und daran hängen Menschen mit Arbeitsverträgen.
Wer aus dem Arbeitgebermodell herausgeht, hat deshalb zwei Fragen zu klären: Was wird aus den laufenden Arbeitsverhältnissen, und was wird aus der Zielvereinbarung zum Persönlichen Budget? Für die Zielvereinbarung gilt: Beide Seiten können sie aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen§ 29 Abs. 4 SGB IX. Für die Arbeitsverhältnisse gibt es keine Musterlösung — sie werden beendet, oder die Assistenzkräfte bewerben sich beim künftigen Dienst.
Wichtig ist die Reihenfolge: Erst klären, wie es weitergeht, dann kündigen. Wer zuerst beendet und danach sucht, steht ohne Assistenz da — und das ist der einzige Fehler in diesem Verfahren, der sich nicht reparieren lässt.
Wie wir arbeiten §
Wir sind ein Assistenzdienst, arbeiten also im Dienstleistungsmodell: Die Assistenzkräfte sind bei uns angestellt, wir übernehmen Dienstplanung, Lohn, Sozialversicherung und den Ausfall, und wir rechnen direkt mit dem Kostenträger ab. Du entscheidest, wer zu dir passt und wie dein Alltag aussieht.
Wenn du das Arbeitgebermodell prüfen willst, sagen wir dir das ehrlich: Dafür sind wir nicht die richtige Adresse. Wende dich an ein Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben oder an einen Assistenzverein — dort gibt es Menschen, die es selbst so machen und die Fallstricke kennen.
Was wir in beiden Fällen tun können: beim Antrag auf Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege oder das Persönliche Budget gemeinsam mit dir vorgehen. Das ist unsere Kernleistung, unabhängig davon, wofür du dich danach entscheidest.
Häufige Fragen dazu
Brauche ich für das Arbeitgebermodell das Persönliche Budget?
In aller Regel ja. Das Budget wird als Geldleistung ausgezahlt§ 29 Abs. 2 SGB IX, und daraus bezahlst du Löhne und Abgaben. Ohne Geldleistung fehlt die Grundlage, selbst anzustellen.
Bekomme ich im Arbeitgebermodell mehr Geld?
Nein. Die Höhe des Budgets soll die Kosten der bisher festgestellten Leistungen nicht überschreiten§ 29 Abs. 2 SGB IX. Es ist dieselbe Leistung in anderer Form.
Wer haftet, wenn einer Assistenzkraft etwas passiert?
Im Arbeitgebermodell du persönlich, als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber — deshalb die Pflichtanmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Im Dienstleistungsmodell liegt das beim Dienst.
Wer springt ein, wenn eine Assistenzkraft ausfällt?
Im Arbeitgebermodell niemand außer dir: Du organisierst den Ersatz, auch nachts und an Feiertagen. Ein Assistenzdienst hat dafür einen Pool und einen Bereitschaftsdienst.
Wie viel Zeit kostet die Arbeitgeberrolle?
Das hängt von der Teamgröße ab, aber unterschätze es nicht: Dienstplan, Abrechnung, Meldungen, Bewerbungsgespräche und Ausfälle summieren sich neben dem eigentlichen Alltag — dauerhaft, nicht nur in der Anfangszeit.
Kann ich im Dienstleistungsmodell die Assistenzkräfte auswählen?
Ja. Die Zusammenstellung des Teams ist deine Entscheidung. Was beim Dienst liegt, ist die Arbeitgeberrolle, nicht die Auswahl.
Ab wie vielen Assistenzkräften gilt der Kündigungsschutz?
Ab mehr als zehn Arbeitnehmern§ 23 Abs. 1 KSchG. Teilzeitkräfte zählen anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 Wochenstunden mit 0,75.
Gibt es das Arbeitgebermodell auch in der Pflege?
Ja, und dort steht es sogar ausdrücklich im Gesetz. Wird die häusliche Pflege bei Pflegegrad 2 bis 5 im Rahmen des Arbeitgebermodells sichergestellt, sollen die angemessenen Kosten übernommen werden§ 64f Abs. 3 SGB XII. Das ist die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII — ein anderer Weg als das Persönliche Budget der Eingliederungshilfe, mit demselben Ergebnis: Du bist der Arbeitgeber.
Kann ich später noch wechseln?
Ja, in beide Richtungen. Aus dem Arbeitgebermodell heraus ist es aufwendiger, weil laufende Arbeitsverträge beendet oder von einem Dienst übernommen werden müssen und die Zielvereinbarung zum Budget zu klären ist. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst regeln, wie es weitergeht, dann beenden.
Berät ZBF zum Arbeitgebermodell?
Nein, dafür sind wir nicht die richtige Adresse — wir arbeiten im Dienstleistungsmodell. Für das Arbeitgebermodell sind Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben und Assistenzvereine die besseren Ansprechpartner.
Alle Beträge in diesem Beitrag gelten für 2026 und wurden am 08.08.2026 am Gesetzestext geprüft. Die Rechengrößen des Sozialrechts ändern sich zum 1. Januar jedes Jahres.