Persönliche Assistenz in Mainz
In Mainz und Umgebung unterstützen wir Menschen mit Behinderung mit Persönlicher Assistenz, im Alltag, im Beruf und in der Freizeit. Wir beraten dich kostenlos, kümmern uns gemeinsam mit dir um den Antrag und stellen dein Team so zusammen, dass es zu dir passt.

Was wir für dich tun
Welche Leistung zu dir passt und auf welchem Weg sie bezahlt wird, klären wir im Gespräch, kostenlos und unverbindlich.
Kompensatorische Assistenz
Deine Assistenzkraft übernimmt, was du selbst nicht kannst – nach deiner Anweisung.
Das Gesetz kennt 2 Formen der Assistenz: die Übernahme von Handlungen und die Befähigung, sie künftig selbst auszuführen. Die kompensatorische Assistenz ist die erste. Deine Assistenzkraft kocht, wäscht, hebt, schiebt, füllt Formulare aus und begleitet dich nach draußen – was gemacht wird und wie, bestimmst du. Eine pflegerische oder pädagogische Ausbildung ist dafür nicht vorgeschrieben; das hält die Leistung bezahlbar und leichter bewilligungsfähig.
- Keine Fachausbildung erforderlich
- Die Anweisung kommt von dir
- Mit qualifizierter Assistenz kombinierbar
Persönliche Assistenz
Du bestimmst, wann, wo und wie – von wenigen Stunden bis rund um die Uhr.
Assistenzleistungen ermöglichen eine selbstbestimmte Bewältigung des Alltags. Über Ablauf, Ort und Zeitpunkt entscheidest du selbst – das schreibt das Gesetz dem Kostenträger ausdrücklich vor. Erfasst sind Haushaltsführung, soziale Beziehungen, Lebensplanung, Freizeit und Sport, ebenso die Begleitung zur Arbeit, in die Ausbildung und in den Verein. Wir erbringen die Leistung bundesweit, von wenigen Stunden pro Woche bis zu 24 Stunden am Tag – und stellen dein Team so zusammen, dass du es vorher kennenlernst.
- Kein Pflegegrad erforderlich
- Bis 24 Stunden täglich
- Keine Kostenbeteiligung
Eingliederungshilfe
Die tragende Grundlage für die meisten unserer Klienten. In Rheinland-Pfalz zahlt das Land.
Das Leistungssystem für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung. Seit dem Bundesteilhabegesetz steht es nicht mehr in der Sozialhilfe, sondern in Teil 2 des SGB IX. Es umfasst 4 Leistungsgruppen: medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung und Soziale Teilhabe. Für dich heißt das: Wohnen in den eigenen 4 Wänden, Unterstützung am Arbeitsplatz, Schulbegleitung, Assistenz in der Freizeit. Erspartes bleibt weitgehend geschützt, Partnereinkommen wird nicht angerechnet.
- 4 Leistungsgruppen
- Freibetrag 150 % der Bezugsgröße
- Partnereinkommen zählt nicht
Hilfe zur Pflege
Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht reichen, ab Pflegegrad 2.
Die Pflegeversicherung zahlt nach Pflegegrad gestaffelte Pauschalen, die den tatsächlichen Bedarf häufig nicht decken. Die Hilfe zur Pflege ist die nachrangige Leistung der Sozialhilfe, die diese Lücke schließt: Sie orientiert sich am festgestellten Bedarf statt an einer Pauschale. Für die häusliche Pflegehilfe brauchst du mindestens Pflegegrad 2. Dafür werden Einkommen und Vermögen geprüft – deshalb schauen wir immer zuerst, ob die Eingliederungshilfe der günstigere Weg ist.
- Ab Pflegegrad 2
- Bedarfsdeckend statt pauschal
- Ambulant vor stationär
Persönliches Budget
Statt direkter Abrechnung mit dem Land bekommst du einen monatlichen Betrag.
Keine eigene Leistung, sondern eine Leistungsform: Auf Antrag wird die Teilhabeleistung als Geldbetrag ausgezahlt, in der Regel monatlich, statt als Sachleistung durch einen Dienst. Du suchst die Menschen selbst aus, auch aus dem eigenen Umfeld, und planst die Einsätze nach deinem Rhythmus. Dafür übernimmst du die Organisation: Dienstpläne, Verträge, Nachweise, bei eigener Anstellung auch die Lohnabrechnung. Wir sagen dir vorher, was das bedeutet – und raten manchmal ab.
- Rechtsanspruch, kein Ermessen
- Zielvereinbarung verpflichtend
- Auch als Teilbudget
Individuelle Anfrage
Schildere uns deine Situation, wir sagen dir, welche Leistung passt.
Nichts davon trifft zu, oder du bist dir nicht sicher? Schildere uns deine Situation, dann sagen wir dir, welche Leistung in Betracht kommt. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich, unabhängig davon, ob du am Ende Klientin oder Klient bei uns wirst.
Anfrage stellen
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-PfalzIn Rheinland-Pfalz zahlt das Land
In Rheinland-Pfalz ist das Land Träger der Eingliederungshilfe; die Aufgaben nimmt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung wahr. Den Antrag stellen wir gemeinsam mit dir; welcher Weg für dich der richtige ist, klären wir vorher im Gespräch.
Hier sind wir in Mainz unterwegs
Mainz ist Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz und Mittelpunkt Rheinhessens. Wir sind in den Mainzer Stadtteilen im Einsatz und in der Umgebung, von Ingelheim und Bingen bis Worms und Bad Kreuznach.
Stadt Mainz
- Altstadt und Neustadt
- Bretzenheim
- Gonsenheim
- alle weiteren Stadtteile
Rheinhessen
- Ingelheim
- Bingen am Rhein
- Nieder-Olm
- Oppenheim
- Alzey
- Worms
Rund um Bad Kreuznach
- Bad Kreuznach
- Bad Sobernheim
- Kirn
In 5 Schritten zur Assistenz
Vom ersten Gespräch bis zur täglichen Dienstplanung übernehmen wir den organisatorischen Teil. Du behältst die Entscheidungen.
- 1
Kennenlernen
Telefonisch oder per Video, die Assistenz findet bei dir statt.
- 2
Antrag beim Land
Wir stellen ihn gemeinsam mit dir und klären vorher den passenden Weg.
- 3
Bedarfsermittlung
Der Träger ermittelt deinen Bedarf im Gespräch. Wir sind dabei.
- 4
Dein Team
Ihr entscheidet gemeinsam, wer zu dir nach Hause kommt.
- 5
Alltag & Planung
Dienstpläne, Aktivitäten und eine feste Ansprechperson.
Geld, Anträge, Zuständigkeit
Wer zahlt?
Das Land Rheinland-Pfalz als Träger der Eingliederungshilfe. Bearbeitet wird dein Antrag vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Was kostet es dich?
In aller Regel nichts. Wir rechnen direkt mit dem Träger ab, du bekommst keine Rechnung. Auch unsere Beratung und die Hilfe beim Antrag sind kostenlos.
Wer stellt den Antrag?
Wir, gemeinsam mit dir. Welcher Weg für dich der richtige ist, klären wir vorher im Gespräch.
Und wenn abgelehnt wird?
Dann hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch, gerechnet ab dem Tag, an dem der Bescheid bei dir ankommt (§ 84 SGG). Wir formulieren ihn gemeinsam mit dir und verfolgen das Verfahren weiter.
Wer kommt zu dir?
Das entscheidest du mit. Dein Wunsch- und Wahlrecht steht in § 8 SGB IX: Der Träger muss berechtigten Wünschen entsprechen und im Bescheid begründen, wenn er es nicht tut.
Geht auch Persönliches Budget?
Ja. Statt dass wir direkt mit dem Land abrechnen, bekommst du monatlich Geld und bezahlst damit deine Assistenz (§ 29 SGB IX). Dazu gehört eine Zielvereinbarung mit dem Träger. Wir begleiten dich dabei.
Häufige Fragen zu Mainz
01Habt ihr ein Büro in Mainz?
Nein. Mainz betreuen wir von unserer Zentrale in Troisdorf aus. Die Beratung läuft telefonisch oder per Video, die Assistenz selbst findet bei dir statt. Wo ein Termin vor Ort nötig ist, etwa zur Bedarfsermittlung, klären wir mit dir, wie wir ihn begleiten.
02Welche Orte rund um Mainz deckt ihr ab?
Die Stadt Mainz mit allen Stadtteilen und die Umgebung in Rheinhessen und rund um Bad Kreuznach, zum Beispiel Ingelheim, Bingen am Rhein, Nieder-Olm, Oppenheim, Alzey, Worms und Bad Kreuznach.
03Fährt meine Assistenz in Mainz kostenlos mit Bus und Bahn mit?
Ja, wenn in deinem Schwerbehindertenausweis steht, dass du eine Begleitperson mitnehmen darfst (Merkzeichen B). Dann fährt deine Assistenzkraft unentgeltlich mit, in den Bussen und Straßenbahnen der Mainzer Mobilität und im ganzen Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund ebenso wie im Fernverkehr (§ 228 Abs. 6 SGB IX). Den Eintrag beantragst du beim Versorgungsamt; wir helfen dir dabei.
04Wie lange dauert die Bewilligung in Rheinland-Pfalz?
Der Träger muss innerhalb von 2 Wochen klären, ob er zuständig ist, und in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Antragseingang entscheiden; wird ein Gutachten gebraucht, verlängert sich die Frist (§ 14 SGB IX). Erfahrungswerte zu den Bearbeitungszeiten des rheinland-pfälzischen Landesamts haben wir noch nicht; der Standort ist im Aufbau. Im Gespräch legen wir offen, was wir aus anderen Regionen kennen und was sich davon übertragen lässt.
05Brauche ich einen Pflegegrad oder einen Schwerbehindertenausweis?
Nein, beides ist keine Bedingung. Ein Pflegegrad ist für die Hilfe zur Pflege relevant, ein Schwerbehindertenausweis erleichtert manches, aber die Eingliederungshilfe knüpft nicht daran an. Wenn du noch nichts davon hast, unterstützen wir dich dabei, die richtigen Anträge zu stellen.
06Gibt es Assistenz auch nachts oder rund um die Uhr?
Ja, Assistenz ist bis zu 24 Stunden täglich möglich, auch als Nacht- oder Rufbereitschaft. Welcher Umfang bewilligt wird, hängt vom ermittelten Bedarf ab.
07Kann ich meinen bisherigen Assistenzdienst wechseln?
Ja, du bist an keinen Anbieter gebunden. Ein Wechsel ist möglich, ohne dass die bewilligte Leistung neu beantragt werden muss. Wir übernehmen die Abstimmung mit dem Träger, damit der Übergang ohne Lücke läuft.