Wo wir helfen · Bonn

Persönliche Assistenz in Bonn

In Bonn sind wir in allen 4 Stadtbezirken für dich da, von Beuel bis Bad Godesberg. Wir beraten dich kostenlos, kümmern uns gemeinsam mit dir um den Antrag beim LVR und stellen dein Team so zusammen, dass es zu dir passt.

KI-Bild: Jaco im Rollstuhl und Marco lachen am Bonner Rheinufer, gegenüber das Siebengebirge mit dem Drachenfels
Bonn · Rheinufer mit SiebengebirgeKI-Bild, generiert in Anlehnung an den gleichnamigen Film ZIEMLICH BESTE FREUNDE
Leistungen in Bonn

Was wir für dich tun

Alle Leistungen bekommst du bei uns direkt über den LVR oder mit dem Persönlichen Budget. Welche zu dir passt, klären wir im Gespräch, kostenlos und unverbindlich.

§ 78 SGB IX

Persönliche Assistenz

Du bestimmst, wann, wo und wie – von wenigen Stunden bis rund um die Uhr.

Assistenzleistungen ermöglichen eine selbstbestimmte Bewältigung des Alltags. Über Ablauf, Ort und Zeitpunkt entscheidest du selbst – das schreibt das Gesetz dem Kostenträger ausdrücklich vor. Erfasst sind Haushaltsführung, soziale Beziehungen, Lebensplanung, Freizeit und Sport, ebenso die Begleitung zur Arbeit, in die Ausbildung und in den Verein. Wir erbringen die Leistung bundesweit, von wenigen Stunden pro Woche bis zu 24 Stunden am Tag – und stellen dein Team so zusammen, dass du es vorher kennenlernst.

  • Kein Pflegegrad erforderlich
  • Bis 24 Stunden täglich
  • Keine Kostenbeteiligung
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Kostenträger

Im Rheinland zahlt der LVR

Im Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland für die Eingliederungshilfe zuständig, nicht die Stadt. Den Antrag stellen wir gemeinsam mit dir beim LVR, formlos und ohne Vordruck. Wir führen anschließend die Korrespondenz und melden uns nach, wenn nichts passiert.

Einsatzgebiet

Hier sind wir in Bonn unterwegs

Bonn hat 4 Stadtbezirke: Bonn, Beuel auf der rechten Rheinseite, Bad Godesberg im Süden und Hardtberg im Westen. Dazu kommen die Nachbarorte im Rhein-Sieg-Kreis, etwa Alfter, Bornheim, Königswinter und Sankt Augustin.

Stadtbezirke

  • Bonn
  • Beuel
  • Bad Godesberg
  • Hardtberg

Umland

  • Alfter
  • Bornheim
  • Königswinter
  • Sankt Augustin
  • Wachtberg
  • Meckenheim
  • Rheinbach
Antragsweg beim LVR

In 5 Schritten zur Assistenz

Vom ersten Gespräch bis zur täglichen Dienstplanung übernehmen wir den organisatorischen Teil. Du behältst die Entscheidungen.

  1. 1

    Kennenlernen

    Telefonisch oder per Video, die Assistenz findet bei dir statt.

  2. 2

    Antrag beim LVR

    Formlos und ohne Vordruck. Wir stellen ihn gemeinsam mit dir.

  3. 3

    Bedarfsermittlung

    Der LVR ermittelt deinen Bedarf im Gespräch. Wir sind dabei.

  4. 4

    Dein Team

    Ihr entscheidet gemeinsam, wer zu dir nach Hause kommt.

  5. 5

    Alltag & Planung

    Dienstpläne, Aktivitäten und eine feste Ansprechperson.

Finanzierung

Geld, Anträge, Zuständigkeit

Wer zahlt?

Der Landschaftsverband Rheinland als Träger der Eingliederungshilfe. Für das Rheinland ist er zuständig, nicht die Stadt oder der Kreis.

Was kostet es dich?

In aller Regel nichts. Wir rechnen direkt mit dem Träger ab, du bekommst keine Rechnung. Auch unsere Beratung und die Hilfe beim Antrag sind kostenlos.

Wer stellt den Antrag?

Wir, gemeinsam mit dir. Beim LVR geht der Antrag formlos und ohne Vordruck. Wir führen anschließend die Korrespondenz und melden uns nach, wenn nichts passiert.

Und wenn abgelehnt wird?

Dann hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch, gerechnet ab dem Tag, an dem der Bescheid bei dir ankommt (§ 84 SGG). Wir formulieren ihn gemeinsam mit dir und verfolgen das Verfahren weiter.

Wer kommt zu dir?

Das entscheidest du mit. Dein Wunsch- und Wahlrecht steht in § 8 SGB IX: Der Träger muss berechtigten Wünschen entsprechen und im Bescheid begründen, wenn er es nicht tut.

Geht auch Persönliches Budget?

Ja. Statt dass wir direkt mit dem LVR abrechnen, bekommst du monatlich Geld und bezahlst damit deine Assistenz (§ 29 SGB IX). Dazu gehört eine Zielvereinbarung mit dem Träger. Wir begleiten dich dabei.

Wissenswertes

Häufige Fragen zu Bonn

01

Muss ich für die Beratung nach Troisdorf kommen?

Nein. Bonn betreuen wir von unserer Zentrale in Troisdorf aus. Die Beratung läuft telefonisch oder per Video, die Assistenz selbst findet bei dir statt. Wo ein Termin vor Ort nötig ist, etwa zur Bedarfsermittlung, klären wir mit dir, wie wir ihn begleiten.

02

Welche Stadtteile in Bonn deckt ihr ab?

Alle 4 Stadtbezirke: Bonn, Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg. Dazu das Umland, zum Beispiel Alfter, Bornheim, Königswinter, Sankt Augustin, Wachtberg, Meckenheim und Rheinbach.

03

Fährt meine Assistenz in Bonn kostenlos mit Bus und Bahn mit?

Ja, wenn in deinem Schwerbehindertenausweis steht, dass du eine Begleitperson mitnehmen darfst (Merkzeichen B). Dann fährt deine Assistenzkraft unentgeltlich mit, in den Bahnen und Bussen der SWB und im ganzen Verkehrsverbund Rhein-Sieg ebenso wie im Fernverkehr (§ 228 Abs. 6 SGB IX). Den Eintrag beantragst du beim Versorgungsamt; wir helfen dir dabei.

04

Wie lange dauert die Bewilligung beim LVR?

Der Träger muss innerhalb von 2 Wochen klären, ob er zuständig ist, und in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Antragseingang entscheiden; wird ein Gutachten gebraucht, verlängert sich die Frist (§ 14 SGB IX). Wie lange es bei dir dauert, hängt vom Einzelfall ab – von der Auslastung der Behörde und davon, wie vollständig der Antrag eingeht. Wir sagen dir im Gespräch, was wir aus vergleichbaren Anträgen kennen.

05

Brauche ich einen Pflegegrad oder einen Schwerbehindertenausweis?

Nein, beides ist keine Bedingung. Ein Pflegegrad ist für die Hilfe zur Pflege relevant, ein Schwerbehindertenausweis erleichtert manches, aber die Eingliederungshilfe knüpft nicht daran an. Wenn du noch nichts davon hast, unterstützen wir dich dabei, die richtigen Anträge zu stellen.

06

Gibt es Assistenz auch nachts oder rund um die Uhr?

Ja, Assistenz ist bis zu 24 Stunden täglich möglich, auch als Nacht- oder Rufbereitschaft. Welcher Umfang bewilligt wird, hängt vom ermittelten Bedarf ab.

07

Kann ich meinen bisherigen Assistenzdienst wechseln?

Ja, du bist an keinen Anbieter gebunden. Ein Wechsel ist möglich, ohne dass die bewilligte Leistung neu beantragt werden muss. Wir übernehmen die Abstimmung mit dem LVR, damit der Übergang ohne Lücke läuft.