5,089 Google-Bewertungen Leistung

Persönliche
Assistenz
nach
§ 78 SGB IX

Assistenzleistungen ermöglichen eine selbstbestimmte und eigenständige Bewältigung des Alltags. Über Ablauf, Ort und Zeitpunkt entscheidest du selbst — das schreibt das Gesetz dem Kostenträger und dem Dienst ausdrücklich vor. Wir erbringen diese Leistung bundesweit, im Umfang von wenigen Stunden pro Woche bis zu 24 Stunden am Tag.

Das Wichtigste in Kürze
  • Keine Kostenbeteiligung für dich. Der zuständige Kostenträger zahlt, wir rechnen unmittelbar mit ihm ab.
  • Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung. Maßgeblich ist der festgestellte Bedarf, nicht ein vorliegender Bescheid.
  • Bis zu 24 Stunden täglich, auch nachts, an Wochenenden und über die Feiertage.
  • Du bestimmst die Gestaltung. Ablauf, Ort und Zeitpunkt der Leistung liegen bei dir (§ 78 Abs. 2 SGB IX).
  • Antrag und Schriftverkehr übernehmen wir, einschließlich Fristenkontrolle und Nachfragen beim Träger.
  • Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Der laufende Bescheid bleibt bestehen, ein neuer Antrag ist nicht erforderlich.
Für Klienten

Das bietet dir unsere
Persönliche Assistenz

Der gesetzliche Rahmen ist weit: Assistenz umfasst die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, das gemeinschaftliche und kulturelle Leben und die Freizeit. Was davon du in Anspruch nimmst und was du selbst machst, entscheidest du.

Du bestimmst die Gestaltung

Über Ablauf, Ort und Zeitpunkt der Leistung entscheidest du (§ 78 Abs. 2 SGB IX). Das ist keine Frage des guten Willens, sondern die gesetzliche Grundlage unserer Arbeit. Deine Assistenzkraft setzt um, was du festlegst, und hält sich zurück, wo du keine Unterstützung brauchst.

Auswahl deines Teams

Bevor jemand zum ersten Mal zu dir kommt, lernt ihr euch kennen. Assistenz findet in deiner Wohnung statt und oft in sehr persönlichen Situationen. Passt es menschlich nicht, stellen wir dir jemand anderen vor, ohne dass du das begründen musst.

Planung nach deinem Alltag

Frühschicht, kurzfristiger Arzttermin, Konzert am Wochenende: Wir planen die Einsätze um deinen Kalender herum, in Blöcken von wenigen Stunden bis zur Rundumassistenz. Über Ablauf, Ort und Zeitpunkt entscheidest du. Verschiebt sich etwas, genügt eine Nachricht.

Antrag und Fristen

Das Verwaltungsverfahren ist erfahrungsgemäß die größte Hürde. Wir übernehmen Formulare, Begründung, Unterlagen und Fristen. Läuft die Entscheidungsfrist des § 14 SGB IX ab, ohne dass der Träger sich meldet, erinnern wir ihn schriftlich.

Vertretung bei Ausfall

Zu deinem Team gehören mehrere Assistenzkräfte, die dich und deine Abläufe kennen. Wird jemand krank, organisieren wir die Vertretung aus diesem Kreis, damit nicht plötzlich ein fremdes Gesicht vor der Tür steht. Die Einarbeitung übernehmen wir, nicht du.

Erreichbar rund um die Uhr

Für eine einfache Frage brauchst du keinen Termin; das meiste klärst du per WhatsApp, meist noch am selben Tag. Sobald deine Assistenz läuft, bekommst du eine eigene Rufnummer und erreichst darüber auch nachts und an Feiertagen eine echte Person (§ 78 Abs. 6 SGB IX).

250+Assistenzkräftetäglich im Einsatz
24/7Erreichbarfür Klienten
5,0Google-Bewertungaus 89 Bewertungen
Der Unterschied

Assistenz oder
Pflegedienst?

Assistenz und Pflege sollen einander nicht ersetzen, sondern ergänzen, und das ist ohne Weiteres möglich. Die Assistenz nach SGB IX zielt auf Teilhabe, die häusliche Krankenpflege und die Pflegesachleistung auf die gesundheitliche und pflegerische Versorgung. Daraus folgen unterschiedliche Kostenträger, Einsatzlängen und Qualifikationen.

Vergleich zwischen Persönlicher Assistenz und einem klassischen Pflegedienst
MerkmalPersönliche AssistenzKlassischer Pflegedienst
Bestimmung des Ablaufs Die leistungsberechtigte Person Der Dienstplan
Einsatzdauer Stundenweise bis 24 Stunden Überwiegend kurze Einsätze
Auswahl der Assistenzkraft Kennenlernen vor dem Einsatz Häufig durch den Dienst zugeteilt
Leistungsort Wohnung, Arbeit, Ausbildung, Freizeit Überwiegend die Wohnung
Kostenträger Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege Überwiegend die Pflegekasse
Deine Rechte

Was dir rechtlich zusteht

Persönliche Assistenz ist ein gesetzlicher Anspruch, über dessen Ausgestaltung die leistungsberechtigte Person mitentscheidet. Diese drei Vorschriften begründen ihn und bestimmen seine Reichweite.

§ 78 SGB IX

Assistenzleistungen

Absatz 1 nennt die Bereiche: Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, persönliche Lebensplanung, Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, Freizeit und Sport. Absatz 2 unterscheidet die Übernahme von Handlungen von der Befähigung zur eigenständigen Alltagsbewältigung, die als qualifizierte Assistenz Fachkräften vorbehalten ist. Absatz 3 erfasst ausdrücklich Eltern mit Behinderungen bei der Versorgung ihrer Kinder.

Gesetzestext nachlesen
§ 8 SGB IX

Wunsch- und Wahlrecht

Berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten ist bei der Entscheidung über die Leistung und bei ihrer Ausführung zu entsprechen. Berücksichtigt werden dabei auch Lebenssituation, Alter, Geschlecht, Familie sowie religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse. Ein Träger kann dir deshalb keinen bestimmten Dienst zuweisen.

Gesetzestext nachlesen
§ 29 SGB IX

Persönliches Budget

Auf Antrag wird die Leistung als Geldbetrag ausgeführt, in der Regel monatlich. Die Höhe bemisst sich am festgestellten Bedarf und soll die Kosten der bisher festgestellten Sachleistungen nicht überschreiten. Du wirst damit Auftraggeberin oder Auftraggeber, bei eigener Anstellung Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, und übernimmst die Organisation.

Gesetzestext nachlesen
Geld, Anträge, Zuständigkeit

Kosten, Antrag,
Zuständigkeit

Zuständigkeit, Fristen und Eigenbeitrag sind die drei Punkte, an denen Anträge in der Praxis scheitern. Hier stehen sie mit der jeweiligen Fundstelle.

Was kostet mich das?

0 €

Die Assistenz trägt der zuständige Kostenträger, wir rechnen unmittelbar mit ihm ab. Du erhältst keine Rechnung und musst nichts vorstrecken. Auch Beratung, Antragstellung und der gesamte Schriftverkehr sind für dich kostenfrei.

Wer ist zuständig?

1 Antrag

Je nach Leistung der Träger der Eingliederungshilfe, der Sozialhilfeträger oder die Pflegekasse. Die Zuständigkeit musst du nicht kennen: Der Träger, bei dem der Antrag eingeht, prüft sie binnen zwei Wochen und leitet den Antrag andernfalls weiter. Liegen bleiben darf er in dieser Zeit nicht.

§ 14 SGB IX

Wie lange dauert das?

3 Wochen

So lange hat der Träger nach Antragseingang Zeit für die Entscheidung. Wird ein Gutachten eingeholt, ist innerhalb von zwei Wochen nach dessen Vorlage zu entscheiden. In der Praxis werden diese Fristen häufig überschritten; wir notieren jeden Ablauf und erinnern schriftlich.

§ 14 SGB IX

Zählt mein Erspartes?

Kaum

In der Eingliederungshilfe sind Barvermögen und sonstige Geldwerte bis zu 150 Prozent der jährlichen Bezugsgröße geschützt, und Partnereinkommen wird nicht herangezogen. Bei der Hilfe zur Pflege gelten dagegen die strengeren Regeln der Sozialhilfe. Was in deinem Fall zählt, gehen wir vor dem Antrag mit dir durch.

§ 139 SGB IX

Bei Ablehnung?

1 Monat

So viel Zeit hast du ab Zugang des Bescheids für den Widerspruch. Die Frist ist knapp, melde dich deshalb früh, auch wenn der Bescheid für dich noch nicht verständlich ist. Wir gehen ihn mit dir durch, formulieren den Widerspruch und begründen ihn fachlich gegenüber dem Träger.

§ 84 SGG

Darf ich den Dienst wählen?

Ja

Das Wunsch- und Wahlrecht ist gesetzlich verankert: Kein Träger darf dir einen bestimmten Anbieter zuweisen. Auch der Wechsel von einem anderen Dienst zu uns ist jederzeit möglich, ohne dass die Leistung neu beantragt werden müsste.

§ 8 SGB IX
Erstantrag

Deine Checkliste: Was du
für den Erstantrag brauchst

Hak ab, was du schon hast. Was fehlt, besorgen wir gemeinsam. Nichts davon musst du allein zusammensuchen, und nicht alles trifft auf jeden zu.

0 von 12
  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Schwerbehindertenausweis
  • MDK-Gutachtenfalls nicht vorhanden, bei der Krankenkasse beantragen
  • Pflegegradbescheidfalls nicht vorhanden, bei der Krankenkasse beantragen
  • Fachärztliche Unterlagen und Stellungnahmenicht vom Hausarzt, Vorlage bekommst du von uns
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Mietvertrag
  • Grundbuchauszugnur bei Eigentum
  • Nachweise über weitere Wertgegenstände, etwa ein Auto
  • Betreuungsvollmachtfalls eine gesetzliche Betreuung besteht
  • Einkommensbescheidebei Bürgergeld, Sozialhilfe oder Erwerbsminderungsrente

Nichts davon brauchst du, um mit uns zu sprechen. Melde dich auch wenn du noch gar nichts beisammen hast. Die Vorlage für die fachärztliche Stellungnahme schicken wir dir zu.

Fehlt noch Ausweis oder Pflegegrad?

Welcher Träger zahlt, hängt vom Bedarf ab: Läuft die Assistenz über die Hilfe zur Pflege, brauchst du einen Pflegegrad. Der Schwerbehindertenausweis ist für die Assistenz nicht erforderlich, eröffnet aber eigene Nachteilsausgleiche. Beide Anträge schreiben wir dir vor.

So kommst du dahin

Der Weg zur Assistenz

Fünf Schritte. Den Verwaltungsteil davon machen wir, die Entscheidungen bleiben bei dir.

  1. 1

    Anfragen

    Melde dich telefonisch, über WhatsApp oder über das Formular. Es reicht, wenn du grob schilderst, worum es geht. Der erste Kontakt ist kostenlos und unverbindlich.

  2. 2

    Beratung

    Wir hören uns an, wie dein Tag abläuft und wo Unterstützung fehlt. Daraus ergibt sich, welche Leistung passt: Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege oder das Persönliche Budget.

  3. 3

    Antrag

    Wir stellen den Antrag beim zuständigen Träger und formulieren die Begründung. Rückfragen und Termine laufen über uns. Du unterschreibst, den Rest übernehmen wir.

  4. 4

    Dein Team

    Du lernst die Assistenzkräfte kennen, die zu dir kommen sollen, in Ruhe und ohne Zeitdruck. Erst wenn es für dich stimmt, geht es weiter.

  5. 5

    Start

    Die Assistenz beginnt, meist mit einer kurzen Einarbeitung, in der ihr euren Rhythmus findet. Deine feste Ansprechperson bei uns bleibt dieselbe, auch nach Jahren.

Eine Assistenzkraft und eine Klientin im Rollstuhl gehen am Küchentisch gemeinsam einen Antrag durch
Beratung bei dir zuhause oder bei uns
Wissenswertes

Häufig gestellte Fragen
zur Persönlichen Assistenz

01

Was ist Persönliche Assistenz?

Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX werden zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung erbracht. Erfasst sind die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben sowie die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten. Anders als in der Pflege geht es damit nicht um die körperliche Versorgung allein, sondern um die gesamte Lebensführung.

02

Wer hat Anspruch auf Persönliche Assistenz?

Anspruchsberechtigt sind Menschen, die in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft wesentlich eingeschränkt sind (§ 99 SGB IX). Weder ein Grad der Behinderung noch ein Pflegegrad ist Voraussetzung, auch wenn das häufig anders dargestellt wird. Entscheidend ist der individuell festgestellte Bedarf, und der muss im Antrag nachvollziehbar beschrieben sein. Genau daran arbeiten wir mit dir.

03

Gibt es Assistenz für Eltern mit Behinderung?

Ja. § 78 Abs. 3 SGB IX nennt Leistungen an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder ausdrücklich. Erfasst sind die Assistenzbedarfe, die bei dir als Elternteil entstehen — nicht ein Bedarf des Kindes. Zu unterscheiden sind zwei Wege: Bei der Elternassistenz übernehmen wir Handgriffe und begleiten dich, etwa beim Wickeln, beim Weg zur Kita oder beim Termin in der Schule. Die Begleitete Elternschaft zielt dagegen auf Befähigung und läuft häufig über die Jugendhilfe (§ 10 Abs. 4 SGB VIII); dann sind mehrere Träger beteiligt. Welcher Weg bei dir greift, klären wir gemeinsam mit ihnen ab, bevor du einen Antrag stellst.

04

Was kostet Persönliche Assistenz?

Für die leistungsberechtigte Person in aller Regel nichts. Die Kosten trägt der zuständige Kostenträger, wir rechnen unmittelbar mit ihm ab. Ob ein Beitrag aus Einkommen zu erbringen ist, richtet sich nach der zugrunde liegenden Leistung: In der Eingliederungshilfe erst oberhalb der Schwellen des § 136 SGB IX, bei der Hilfe zur Pflege nach den Regeln der Sozialhilfe. Beratung, Antragstellung und Schriftverkehr sind in jedem Fall kostenfrei.

05

Wie beantrage ich Persönliche Assistenz?

Formlos bei dem Träger, den du für zuständig hältst; ein Satz genügt zunächst, um die Frist zu wahren. Nach § 14 SGB IX prüft dieser Träger binnen zwei Wochen seine Zuständigkeit und leitet den Antrag andernfalls weiter. In der Praxis übernehmen wir das Verfahren: Formulare, Begründung, Unterlagen und Fristen.

06

Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?

Nach Antragseingang entscheidet der Träger innerhalb von drei Wochen; ist ein Gutachten erforderlich, innerhalb von zwei Wochen nach dessen Vorlage (§ 14 Abs. 2 SGB IX). Diese Fristen werden in der Praxis häufig überschritten, deshalb notieren wir jeden Ablauf und erinnern schriftlich. Liegt die Bewilligung vor, kann die Assistenz meist innerhalb weniger Wochen beginnen.

07

Wie viele Stunden Assistenz stehen mir zu?

Das Gesetz kennt weder eine Obergrenze noch eine Stundenpauschale. Bewilligt wird der individuell festgestellte Bedarf, von wenigen Stunden pro Woche bis zur Rundumassistenz über 24 Stunden. Grundlage ist die Bedarfsermittlung des Trägers, in Nordrhein-Westfalen mit dem Instrument BEI_NRW. Wir bereiten dich auf dieses Gespräch vor und sind auf Wunsch dabei.

08

Wo findet die Assistenz statt?

Überall dort, wo du bist: in der Wohnung, am Arbeitsplatz, in Schule oder Hochschule, beim Sport, im Verein und bei Behördengängen. Notwendige Fahrkosten und weitere Aufwendungen der Assistenzkraft werden nach § 78 Abs. 4 SGB IX als ergänzende Leistungen erbracht. Auch Reisen sind möglich; den Umfang klären wir vorher mit dem Träger ab.

09

Was ist der Unterschied zwischen Assistenz und Pflegedienst?

Ein Pflegedienst erbringt vor allem pflegerische Versorgung in kurzen, planbaren Einsätzen und rechnet überwiegend mit der Pflegekasse ab. Assistenz richtet sich nach deinem Tagesablauf und umfasst die Teilhabe an Arbeit, Ausbildung, Freizeit und sozialen Kontakten. Auch die Auswahl der Kraft unterscheidet sich, weil du sie bei uns vor dem ersten Einsatz kennenlernst. Beides schließt einander nicht aus: Bei manchen unserer Klienten läuft die Assistenz 15 Stunden am Tag, und einmal täglich kommt zusätzlich der Pflegedienst.

10

Darf ich meine Assistenzkraft selbst aussuchen?

Ja. Das Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX erstreckt sich auch auf die Person, die die Leistung erbringt. Bei uns lernst du die Assistenzkräfte vor dem ersten Einsatz kennen, in Ruhe und ohne Zeitdruck. Passt es menschlich nicht, sagst du das ohne weitere Begründung, und wir stellen dir jemand anderen vor.

11

Kann ich den Anbieter wechseln?

Ja, jederzeit. Kein Träger darf dir einen bestimmten Dienst zuweisen. Wechselst du von einem anderen Anbieter zu uns, muss die Leistung nicht neu beantragt werden, der laufende Bescheid bleibt bestehen. Wir übernehmen die Ummeldung beim Träger und stimmen die Übergabe ab.

12

Braucht man einen Pflegegrad für Assistenz?

Nein. Für die Eingliederungshilfe ist ein Pflegegrad keine Anspruchsvoraussetzung. Er kann sinnvoll sein, weil sich damit Leistungen der Pflegeversicherung kombinieren lassen, erforderlich ist er nicht. Liegt noch keiner vor und wäre er hilfreich, unterstützen wir dich auch bei diesem Antrag.

13

Geht Persönliche Assistenz auch für mein Kind?

Ja. Bei Kindern und Jugendlichen kommt je nach Beeinträchtigung die Eingliederungshilfe nach SGB IX oder die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder nach § 35a SGB VIII in Betracht, in der Praxis vor allem als Schulbegleitung. Umgekehrt erfasst § 78 Abs. 3 SGB IX auch Eltern mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder. Welcher Weg der richtige ist, klären wir mit dir, dem Träger und, wenn es hilft, mit der Schule.

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Assistiert wird bundesweit, beraten wird von unseren Büros aus: Troisdorf für Köln, Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis, Hannover für die Region Hannover, Berlin, Mainz für Rheinhessen und Frankfurt für das Rhein-Main-Gebiet, alle drei in Planung. Prüf dein Einsatzgebiet nach Postleitzahl.