Ratgeber · Recht

Persönliche Assistenz: Was sie ist und wer sie bezahlt

Persönliche Assistenz bedeutet, dass eine Person die Handgriffe übernimmt, die du selbst nicht ausführen kannst – aber nach deinen Vorgaben und in deinem Takt. Der Unterschied zur Pflege liegt nicht in der Tätigkeit, sondern darin, wer bestimmt.

Von Marco Fütterer, Geschäftsführung Stand: September 2026 7 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Assistenz heißt: Du entscheidest, was wann wie geschieht. Die Assistenzkraft führt aus, sie übernimmt nicht.
  • Rechtsgrundlage ist § 78 SGB IX. Abs. 1 regelt die einfache, Abs. 2 die qualifizierte Assistenz.
  • Bezahlt wird sie in der Regel von der Eingliederungshilfe, nicht von der Pflegekasse.
  • Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung. Maßgeblich ist die wesentliche Einschränkung der Teilhabe§ 99 Abs. 1 SGB IX.
  • Für die leistungsberechtigte Person entstehen keine Kosten; der Stundensatz wird zwischen Anbieter und Kostenträger vereinbart.

Was macht eine Persönliche Assistenz?§

Eine Assistenzkraft übernimmt die Handgriffe, die du selbst nicht oder nicht mehr ausführen kannst. Das kann beim Aufstehen beginnen und beim Zubettgehen enden, es kann aber auch nur zwei Stunden am Nachmittag umfassen. Was dazugehört, richtet sich nach deinem Alltag, nicht nach einem Leistungskatalog.

Der entscheidende Unterschied zur Pflege liegt nicht in der Tätigkeit, sondern in der Rollenverteilung. In der Pflege bestimmt weitgehend der Dienst, was fachlich geboten ist. In der Assistenz bestimmst du: was wann getan wird, in welcher Reihenfolge, auf welche Weise. Das ist keine Höflichkeitsformel, sondern gesetzlich verankert§ 8 SGB IX.

Praktisch reicht die Spanne von Unterstützung bei der Körperpflege über Haushalt und Einkauf bis zur Begleitung bei der Arbeit, im Studium, im Ehrenamt oder abends im Kino. Auch Elternassistenz gehört dazu, wenn Eltern mit Behinderung Unterstützung bei der Versorgung ihrer Kinder brauchen.

Typische Aufgabenbereiche:

  • Körperbezogene Unterstützung: Aufstehen, Anziehen, Körperpflege, Essen und Trinken.
  • Haushalt: Einkaufen, Kochen, Reinigen, Wäsche, Organisation von Terminen.
  • Mobilität: Begleitung zu Terminen, im Straßenverkehr, im öffentlichen Nahverkehr.
  • Teilhabe am Arbeitsleben: Begleitung am Arbeitsplatz, in Ausbildung und Studium.
  • Freizeit und soziale Kontakte: Begleitung bei Veranstaltungen, im Verein, bei Besuchen.
  • Kommunikation: Unterstützung bei Behördengängen, Schriftverkehr, Telefonaten.

Worin unterscheidet sich Assistenz von Pflege und Betreuung?§

Die drei Begriffe werden im Alltag oft vermischt, meinen aber verschiedene Dinge und werden aus verschiedenen Töpfen bezahlt.

Pflege im Sinne der Pflegeversicherung zielt auf die Sicherung der Grundversorgung: Körperpflege, Ernährung, Mobilität. Rechtliche Betreuung wiederum ist etwas ganz anderes – sie betrifft die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten und wird vom Betreuungsgericht bestellt. Mit Assistenz im Alltag hat sie nichts zu tun.

Assistenz zielt auf Teilhabe: darauf, dass du am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kannst wie jeder andere. Deshalb ist sie im SGB IX geregelt und nicht im SGB XI.

Häufige AnnahmeRechtslage
Assistenz ist dasselbe wie ein Pflegedienst, nur mit anderem Namen.Nein. Ein Pflegedienst erbringt Leistungen nach dem SGB XI nach fachlichen Standards. Assistenz nach § 78 SGB IX richtet sich nach deinen Vorgaben und umfasst auch Bereiche, die die Pflegeversicherung gar nicht kennt, etwa Arbeit und Freizeit.
Assistenz bekomme ich nur mit Pflegegrad.Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung. Maßgeblich ist, ob eine wesentliche Einschränkung der gleichberechtigten Teilhabe vorliegt§ 99 Abs. 1 SGB IX.
Wer Assistenz hat, gibt die Kontrolle über sein Leben ab.Das Gegenteil ist der Zweck. Das Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX stellt ausdrücklich darauf ab, dass du über Ablauf, Ort und Zeitpunkt entscheidest.

Wer bezahlt Persönliche Assistenz?§

In aller Regel der Träger der Eingliederungshilfe. Das sind je nach Bundesland die Landschaftsverbände, die Bezirke oder die Landessozialämter. Grundlage ist § 78 SGB IX.

Die Pflegeversicherung zahlt Assistenz nicht. Sie übernimmt pflegerische Leistungen, und ihre Leistungen bleiben neben der Eingliederungshilfe bestehen§ 13 Abs. 3 SGB XI. Treffen beide zusammen, werden sie nach § 13 Abs. 4 SGB XI in einer Vereinbarung zusammengeführt.

Ein dritter Weg ist die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Sie kommt in Betracht, wenn der Bedarf überwiegend pflegerisch ist und die Mittel der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Dieser Weg setzt – anders als die Eingliederungshilfe – einen Pflegegrad voraus.

Wer zahlt was
LeistungRechtsgrundlageKostenträgerPflegegrad nötig?
Assistenz zur Teilhabe§ 78 SGB IXEingliederungshilfeträgernein
Pflegesachleistung, PflegegeldSGB XIPflegekasseja, ab Grad 2
Hilfe zur PflegeSGB XIISozialhilfeträgerja

Die Zuordnung entscheidet sich nach dem Bedarf, nicht nach der Diagnose. Mehrere Wege können nebeneinander bestehen.

Was kostet eine Stunde Persönliche Assistenz?§

Für die leistungsberechtigte Person: nichts. Der Stundensatz wird zwischen dem Anbieter und dem Kostenträger vereinbart und direkt abgerechnet. Du bekommst keine Rechnung und legst nichts aus.

Die Höhe des Satzes ist nicht bundeseinheitlich. Sie ergibt sich aus Vergütungsvereinbarungen zwischen Anbietern und Kostenträgern und unterscheidet sich zwischen den Bundesländern und zwischen einfacher und qualifizierter Assistenz§ 78 Abs. 1 und 2 SGB IX.

Etwas anderes gilt im Arbeitgebermodell: Wer Assistenzkräfte selbst anstellt, erhält ein Persönliches Budget§ 29 SGB IX und zahlt daraus Löhne und Abgaben. Das Budget soll die Kosten der bisher festgestellten Leistungen nicht überschreiten. Was das praktisch bedeutet, steht unter Arbeitgebermodell oder Dienstleistungsmodell?.

Wer hat Anspruch auf Persönliche Assistenz?§

Anspruchsberechtigt sind Menschen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind oder denen eine solche Einschränkung mit hoher Wahrscheinlichkeit droht§ 99 Abs. 1 SGB IX. Art und Ursache der Behinderung spielen dabei keine Rolle.

Weder ein Schwerbehindertenausweis noch ein Pflegegrad sind erforderlich. Beides kann im Verfahren hilfreich sein, weil es den Bedarf belegt, Voraussetzung ist es nicht.

Festgestellt wird der Bedarf in einem Gesamtplanverfahren beim Eingliederungshilfeträger. Wie das abläuft, steht unter Eingliederungshilfe: Anspruch und Verfahren und im Detail unter Das Gesamtplanverfahren.

Wie wird Persönliche Assistenz beantragt?§

Der Antrag geht an den örtlich zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Er ist formlos möglich; entscheidend ist, dass er gestellt ist, denn Leistungen werden frühestens ab Antragstellung gewährt.

Danach folgt die Bedarfsermittlung, in der Regel mit einem Instrument des jeweiligen Bundeslandes, anschließend die Gesamtplankonferenz und der Bescheid. Wie du dich darauf vorbereitest, steht unter Bedarfsermittlung: Was im Gespräch zählt.

Wenn du wissen möchtest, wie das konkret abläuft und wer dich dabei begleitet, findest du das unter Persönliche Assistenz bei ZBF.

Häufige Fragen dazu

Was macht eine Persönliche Assistenz?

Sie übernimmt die Handgriffe, die du selbst nicht ausführen kannst – nach deinen Vorgaben und in deinem Takt. Das reicht von Körperpflege und Haushalt über Begleitung bei Arbeit und Ausbildung bis zu Freizeit und sozialen Kontakten. Was dazugehört, richtet sich nach deinem Alltag, nicht nach einem festen Leistungskatalog.

Wer bezahlt Persönliche Assistenz?

In der Regel der Träger der Eingliederungshilfe auf Grundlage von § 78 SGB IX, je nach Bundesland der Landschaftsverband, der Bezirk oder das Landessozialamt. Die Pflegeversicherung zahlt Assistenz nicht; ihre Leistungen bleiben daneben bestehen§ 13 Abs. 3 SGB XI.

Was kostet eine Stunde Persönliche Assistenz?

Für die leistungsberechtigte Person entstehen keine Kosten. Der Stundensatz wird zwischen Anbieter und Kostenträger vereinbart und direkt abgerechnet. Die Höhe ist nicht bundeseinheitlich und unterscheidet sich zwischen einfacher und qualifizierter Assistenz.

Brauche ich einen Pflegegrad für Persönliche Assistenz?

Nein. Maßgeblich ist die wesentliche Einschränkung der gleichberechtigten Teilhabe§ 99 Abs. 1 SGB IX. Nur die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII setzt einen Pflegegrad voraus.

Was ist der Unterschied zwischen Assistenz und Pflege?

Nicht die Tätigkeit, sondern die Rollenverteilung. Pflege nach dem SGB XI sichert die Grundversorgung nach fachlichen Standards. Assistenz nach § 78 SGB IX richtet sich nach deinen Vorgaben und umfasst auch Bereiche, die die Pflegeversicherung nicht kennt, etwa Arbeit, Ausbildung und Freizeit.

Kann ich meine Assistenzkräfte selbst auswählen?

Das Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX sieht vor, dass deinen Wünschen zu Ablauf, Ort und Zeitpunkt entsprochen wird, soweit sie angemessen sind. Im Arbeitgebermodell stellst du die Kräfte selbst ein, im Dienstleistungsmodell wirkst du bei der Auswahl mit.

Gibt es Assistenz auch rund um die Uhr?

Ja, wenn der festgestellte Bedarf das ergibt. Der Umfang folgt aus der Bedarfsermittlung und wird im Gesamtplan festgehalten, nicht aus einer festen Obergrenze.

Alle Beträge in diesem Beitrag gelten für 2026 und wurden am 08.08.2026 am Gesetzestext geprüft. Die Rechengrößen des Sozialrechts ändern sich zum 1. Januar jedes Jahres.