Persönliches Budget: Höhe berechnen und beantragen
Beim Persönlichen Budget bekommst du Geld statt einer Dienstleistung und organisierst deine Assistenz selbst. Das ist ein echtes Stück Freiheit – und ein Arbeitsverhältnis mit allem, was dazugehört.
Das Wichtigste in Kürze
- Du hast einen Rechtsanspruch darauf, der Träger kann es nicht ablehnen§ 29 SGB IX.
- Die Höhe orientiert sich an dem, was die Sachleistung kosten würde.
- Ohne Zielvereinbarung kein Budget – sie ist Teil des Verfahrens.
- Du wirst damit in der Regel Arbeitgeberin oder Arbeitgeber.
Was ist das Persönliche Budget?§
Statt dass ein Dienst mit dem Kostenträger abrechnet, bekommst du das Geld und kaufst die Unterstützung selbst ein. Du entscheidest, wer wann kommt, zu welchen Bedingungen und für welche Aufgaben.
Möglich ist das für nahezu alle Teilhabeleistungen, und mehrere Träger können ihre Anteile zu einem trägerübergreifenden Budget bündeln. Ausgezahlt wird meist monatlich im Voraus.
Wie wird die Höhe berechnet und der Antrag gestellt?§
Du stellst ihn beim zuständigen Träger – formlos, mit dem Satz, dass du die Leistung als Persönliches Budget beziehen möchtest. Der Träger darf das nicht verweigern; es ist ein Wahlrecht, kein Ermessen.
Danach folgt die übliche Bedarfsermittlung. Aus ihr ergibt sich der Umfang, aus dem Umfang die Höhe. Der Maßstab: Das Budget soll die Kosten decken, die eine gleichwertige Sachleistung verursacht hätte – es darf sie in der Regel nicht überschreiten.
Zum Schluss wird eine Zielvereinbarung geschlossen§ 29 Abs. 4 SGB IX. Darin steht, welche Ziele mit dem Budget verfolgt werden, wie du die Verwendung nachweist und wie hoch die Teil- und Gesamtbudgets sind. Ohne sie wird nicht ausgezahlt.
Für wen lohnt es sich, und welche Nachteile gibt es?§
Wir sagen das offen, obwohl wir ein Interesse an der anderen Antwort hätten: Für manche Menschen ist das Budget die bessere Lösung.
Es passt gut, wenn:
- du genau weißt, wen du beschäftigen willst – etwa Menschen aus deinem Umfeld.
- du Arbeitszeiten sehr individuell festlegen möchtest.
- Verwaltung dir nichts ausmacht: Verträge, Lohnabrechnung, Sozialabgaben, Meldungen.
- du ein Netz hast, das Ausfälle auffangen kann.
Es passt schlecht, wenn Verwaltung dich belastet, wenn du niemanden hast, der bei Krankheit einspringt, oder wenn dein Bedarf schwankt. Beim Assistenzdienst tragen wir das Ausfallrisiko, die Lohnbuchhaltung und die Suche nach Ersatz – beim Budget liegt beides bei dir.
Eine Zwischenform gibt es auch: Du kannst das Budget beziehen und damit einen Dienst beauftragen – etwa für Persönliche Assistenz. Dann behältst du die Entscheidungsfreiheit, gibst die Arbeitgeberpflichten aber ab.
Häufige Fragen dazu
Kann der Träger das Budget ablehnen?
Die Leistungsform nicht – sie ist dein Wahlrecht nach § 29 SGB IX. Über den Umfang der Leistung wird weiterhin nach dem ermittelten Bedarf entschieden.
Wie hoch ist mein Budget?
Es orientiert sich an den Kosten, die eine gleichwertige Sachleistung verursacht hätte, und soll diese in der Regel nicht überschreiten. Die genaue Höhe steht in der Zielvereinbarung.
Werde ich damit automatisch Arbeitgeberin oder Arbeitgeber?
Nur, wenn du Assistenzkräfte selbst anstellst. Du kannst mit dem Budget auch einen Dienst beauftragen und die Arbeitgeberpflichten abgeben.
Was passiert mit nicht verbrauchtem Geld?
Das regelt die Zielvereinbarung. Häufig ist eine Rückforderung nicht verbrauchter Mittel vorgesehen – lies diesen Punkt genau, bevor du unterschreibst.
Alle Beträge in diesem Beitrag gelten für 2026 und wurden am 08.08.2026 am Gesetzestext geprüft. Die Rechengrößen des Sozialrechts ändern sich zum 1. Januar jedes Jahres.