Standort Troisdorf

Persönliche Assistenz in
Troisdorf

Unser Hauptsitz in Troisdorf ist zugleich unser Beratungsbüro für das Rheinland: Hier laufen Antragstellung, Koordination und die Erreichbarkeit rund um die Uhr zusammen. Assistiert wird bundesweit, beraten wird persönlich, telefonisch oder bei dir zu Hause.

Innenstadt von Troisdorf: gepflasterter Platz mit rostroter Stahlskulptur vor einem runden weißen Gebäude
Poststraße 67, 53840 Troisdorf
Von Troisdorf aus

Unsere Leistungen

Welche zu dir passt, klären wir im Gespräch — kostenlos und unabhängig davon, ob du am Ende Klientin oder Klient bei uns wirst.

Persönliche Assistenz Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX: Über Ablauf, Ort und Zeitpunkt entscheidest du, wir erbringen die Unterstützung — von wenigen Stunden pro Woche bis rund um die Uhr. Das Gesetz nennt dabei ausdrücklich mehr als die Wohnung: Haushaltsführung, soziale Beziehungen, Lebensplanung, Freizeit und die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben. Wir begleiten dich dorthin, wo du bist: zu Hause, bei der Arbeit, in Schule und Studium, im Verein und in der Freizeit. Bundesweit, im Umfang von wenigen Stunden pro Woche bis zur Rundumassistenz. Eingliederungshilfe (EGH) Das Leistungssystem für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, geregelt in Teil 2 des SGB IX. Es umfasst Wohnen, Arbeit, Bildung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Seit dem Bundesteilhabegesetz steht es nicht mehr in der Sozialhilfe, und die Freibeträge für Einkommen und Vermögen liegen deutlich höher als früher. Für die meisten unserer Klienten ist es die tragende Grundlage. Ob sie bei dir einschlägig ist, entscheidet nicht deine Diagnose, sondern die Frage, wo du auf Barrieren triffst. Das klären wir vor dem Antrag. Hilfe zur Pflege (HzP) Die nachrangige Leistung der Sozialhilfe nach den §§ 61 ff. SGB XII. Sie deckt den pflegerischen Bedarf, der nach den Leistungen der Pflegekasse offen bleibt — ab Pflegegrad 2. Persönliches Budget Teilhabeleistungen als Geldbetrag statt als Sachleistung (§ 29 SGB IX). Du beschaffst die Unterstützung selbst und organisierst sie. Wir begleiten Antrag, Bedarfsermittlung und Zielvereinbarung. Individuelle Assistenzanfrage Nichts davon trifft zu? Schildere uns deine Situation, dann sagen wir dir, welche Leistung in Betracht kommt. Kostenlos und unverbindlich.
Kostenträger

Im Rheinland zahlt der LVR

Im Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland für die Eingliederungshilfe zuständig. Den Antrag stellen wir gemeinsam mit dir beim LVR, formlos und ohne Vordruck. Wir führen anschließend die Korrespondenz und melden uns nach, wenn nichts passiert.

Finanzierung

Geld, Anträge, Zuständigkeit

Wer zahlt?

Der Landschaftsverband Rheinland als Träger der Eingliederungshilfe. Für das Rheinland ist er zuständig, nicht die Stadt oder der Kreis.

Was kostet es dich?

In aller Regel nichts. Wir rechnen direkt mit dem Träger ab, du bekommst keine Rechnung. Auch unsere Beratung und die Hilfe beim Antrag sind kostenlos.

Wer stellt den Antrag?

Wir, gemeinsam mit dir. Beim LVR geht der Antrag formlos und ohne Vordruck. Wir führen anschließend die Korrespondenz und melden uns nach, wenn nichts passiert.

Und wenn abgelehnt wird?

Dann hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch, gerechnet ab dem Tag, an dem der Bescheid bei dir ankommt (§ 84 SGG). Wir formulieren ihn gemeinsam mit dir und verfolgen das Verfahren weiter.

Wer kommt zu dir?

Das entscheidest du mit. Dein Wunsch- und Wahlrecht steht in § 8 SGB IX: Der Träger muss berechtigten Wünschen entsprechen und im Bescheid begründen, wenn er es nicht tut.

Geht auch Persönliches Budget?

Ja. Statt der Sachleistung bekommst du monatlich Geld und organisierst die Assistenz selbst (§ 29 SGB IX). Dazu gehört eine Zielvereinbarung mit dem Träger. Wir begleiten dich dabei.

Qualität und Schutz

Damit Assistenz sicher ist

Wer zu dir kommt, legt ein erweitertes Führungszeugnis vor. Es gibt ein Gewaltschutzkonzept, einen Beschwerdeweg mit externer Ombudsstelle und einmal im Jahr die Frage an dich, ob es passt. Das gilt an allen unseren Standorten gleich.

Einsatzgebiet

Hier sind wir von Troisdorf aus unterwegs für dich

Ist dein Ort nicht aufgeführt? Melde dich trotzdem — wir arbeiten bundesweit und prüfen, ob wir dich versorgen können.

Karte von Köln, Bonn, dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Rhein-Erft-Kreis mit unseren Einsatzorten
Unser Büro Einsatzorte

Direktes Umfeld

  • Troisdorf
  • Siegburg
  • Sankt Augustin
  • Lohmar

Rhein-Sieg-Kreis

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  • Niederkassel
  • Sankt Augustin
  • weitere Kommunen auf Anfrage

Köln und Bonn

  • Bonn
  • Köln
  • Umland beider Städte

Rhein-Erft-Kreis

  • Brühl
  • Hürth
  • Wesseling
  • Erftstadt
  • Bornheim
Wissenswertes

Häufige Fragen zur Assistenz in Troisdorf

01

Wer zahlt die Assistenz in Troisdorf?

Im Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland für die Eingliederungshilfe zuständig. Den Antrag stellen wir gemeinsam mit dir beim LVR, formlos und ohne Vordruck. Wir führen anschließend die Korrespondenz und melden uns nach, wenn nichts passiert. Für dich entstehen in aller Regel keine Kosten, wir rechnen direkt mit dem Träger ab.

02

Wie lange dauert die Bewilligung in Troisdorf?

Der Träger muss innerhalb von zwei Wochen klären, ob er zuständig ist, und in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden (§ 14 SGB IX). In der Praxis dauert es oft länger. Wie lange es bei dir dauert, hängt vom Einzelfall ab — von der Auslastung der Behörde und davon, wie vollständig der Antrag eingeht. Wir sagen dir im Gespräch, was wir aus vergleichbaren Anträgen kennen.

03

Welche Orte deckt ihr von Troisdorf aus ab?

Von hier aus sind unsere Assistenzkräfte unter anderem in Troisdorf, Siegburg, Sankt Augustin, Bonn, Köln und im Umland unterwegs. Ist dein Ort nicht dabei, ruf trotzdem an: Wir arbeiten bundesweit.

04

Kann ich zu euch ins Büro kommen?

Ja, nach Absprache. Genauso gern kommen wir zu dir nach Hause oder besprechen alles telefonisch.

Kontakt

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Wir beraten dich kostenlos, prüfen deinen Anspruch und übernehmen den Antrag.

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