Persönliche Assistenz in
Troisdorf
Unser Hauptsitz in Troisdorf ist zugleich unser Beratungsbüro für das Rheinland: Hier laufen Antragstellung, Koordination und die Erreichbarkeit rund um die Uhr zusammen. Assistiert wird bundesweit, beraten wird persönlich, telefonisch oder bei dir zu Hause.
Unsere Leistungen
Welche zu dir passt, klären wir im Gespräch — kostenlos und unabhängig davon, ob du am Ende Klientin oder Klient bei uns wirst.
Im Rheinland zahlt der LVR
Im Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland für die Eingliederungshilfe zuständig. Den Antrag stellen wir gemeinsam mit dir beim LVR, formlos und ohne Vordruck. Wir führen anschließend die Korrespondenz und melden uns nach, wenn nichts passiert.
Geld, Anträge, Zuständigkeit
Wer zahlt?
Der Landschaftsverband Rheinland als Träger der Eingliederungshilfe. Für das Rheinland ist er zuständig, nicht die Stadt oder der Kreis.
Was kostet es dich?
In aller Regel nichts. Wir rechnen direkt mit dem Träger ab, du bekommst keine Rechnung. Auch unsere Beratung und die Hilfe beim Antrag sind kostenlos.
Wer stellt den Antrag?
Wir, gemeinsam mit dir. Beim LVR geht der Antrag formlos und ohne Vordruck. Wir führen anschließend die Korrespondenz und melden uns nach, wenn nichts passiert.
Und wenn abgelehnt wird?
Dann hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch, gerechnet ab dem Tag, an dem der Bescheid bei dir ankommt (§ 84 SGG). Wir formulieren ihn gemeinsam mit dir und verfolgen das Verfahren weiter.
Wer kommt zu dir?
Das entscheidest du mit. Dein Wunsch- und Wahlrecht steht in § 8 SGB IX: Der Träger muss berechtigten Wünschen entsprechen und im Bescheid begründen, wenn er es nicht tut.
Geht auch Persönliches Budget?
Ja. Statt der Sachleistung bekommst du monatlich Geld und organisierst die Assistenz selbst (§ 29 SGB IX). Dazu gehört eine Zielvereinbarung mit dem Träger. Wir begleiten dich dabei.
Damit Assistenz sicher ist
Wer zu dir kommt, legt ein erweitertes Führungszeugnis vor. Es gibt ein Gewaltschutzkonzept, einen Beschwerdeweg mit externer Ombudsstelle und einmal im Jahr die Frage an dich, ob es passt. Das gilt an allen unseren Standorten gleich.
Hier sind wir von Troisdorf aus unterwegs für dich
Ist dein Ort nicht aufgeführt? Melde dich trotzdem — wir arbeiten bundesweit und prüfen, ob wir dich versorgen können.
Direktes Umfeld
- Troisdorf
- Siegburg
- Sankt Augustin
- Lohmar
Rhein-Sieg-Kreis
- Hennef
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- Sankt Augustin
- weitere Kommunen auf Anfrage
Köln und Bonn
- Bonn
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- Umland beider Städte
Rhein-Erft-Kreis
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- Hürth
- Wesseling
- Erftstadt
- Bornheim
Häufige Fragen zur Assistenz in Troisdorf
01 Wer zahlt die Assistenz in Troisdorf?
Im Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland für die Eingliederungshilfe zuständig. Den Antrag stellen wir gemeinsam mit dir beim LVR, formlos und ohne Vordruck. Wir führen anschließend die Korrespondenz und melden uns nach, wenn nichts passiert. Für dich entstehen in aller Regel keine Kosten, wir rechnen direkt mit dem Träger ab.
02 Wie lange dauert die Bewilligung in Troisdorf?
Der Träger muss innerhalb von zwei Wochen klären, ob er zuständig ist, und in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden (§ 14 SGB IX). In der Praxis dauert es oft länger. Wie lange es bei dir dauert, hängt vom Einzelfall ab — von der Auslastung der Behörde und davon, wie vollständig der Antrag eingeht. Wir sagen dir im Gespräch, was wir aus vergleichbaren Anträgen kennen.
03 Welche Orte deckt ihr von Troisdorf aus ab?
Von hier aus sind unsere Assistenzkräfte unter anderem in Troisdorf, Siegburg, Sankt Augustin, Bonn, Köln und im Umland unterwegs. Ist dein Ort nicht dabei, ruf trotzdem an: Wir arbeiten bundesweit.
04 Kann ich zu euch ins Büro kommen?
Ja, nach Absprache. Genauso gern kommen wir zu dir nach Hause oder besprechen alles telefonisch.
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Assistenzkraft werden- Poststraße 67, 53840 Troisdorf
- 02241 240 7660 Mo–Fr 8.00–16.30 Uhr
- troisdorf@zbf-assistenzdienst.de