Persönliche Assistenz in Frankfurt
In Frankfurt sind wir mit unserem Büro am Hauptbahnhof vor Ort, persönlich nach Terminvereinbarung. Wir betreuen Menschen mit Behinderung in Frankfurt, im Rhein-Main-Gebiet und in ganz Hessen.

Was wir für dich tun
Welche Leistung zu dir passt und auf welchem Weg sie bezahlt wird, klären wir im Gespräch, kostenlos und unverbindlich.
Kompensatorische Assistenz
Deine Assistenzkraft übernimmt, was du selbst nicht kannst – nach deiner Anweisung.
Das Gesetz kennt 2 Formen der Assistenz: die Übernahme von Handlungen und die Befähigung, sie künftig selbst auszuführen. Die kompensatorische Assistenz ist die erste. Deine Assistenzkraft kocht, wäscht, hebt, schiebt, füllt Formulare aus und begleitet dich nach draußen – was gemacht wird und wie, bestimmst du. Eine pflegerische oder pädagogische Ausbildung ist dafür nicht vorgeschrieben; das hält die Leistung bezahlbar und leichter bewilligungsfähig.
- Keine Fachausbildung erforderlich
- Die Anweisung kommt von dir
- Mit qualifizierter Assistenz kombinierbar
Persönliche Assistenz
Du bestimmst, wann, wo und wie – von wenigen Stunden bis rund um die Uhr.
Assistenzleistungen ermöglichen eine selbstbestimmte Bewältigung des Alltags. Über Ablauf, Ort und Zeitpunkt entscheidest du selbst – das schreibt das Gesetz dem Kostenträger ausdrücklich vor. Erfasst sind Haushaltsführung, soziale Beziehungen, Lebensplanung, Freizeit und Sport, ebenso die Begleitung zur Arbeit, in die Ausbildung und in den Verein. Wir erbringen die Leistung bundesweit, von wenigen Stunden pro Woche bis zu 24 Stunden am Tag – und stellen dein Team so zusammen, dass du es vorher kennenlernst.
- Kein Pflegegrad erforderlich
- Bis 24 Stunden täglich
- Keine Kostenbeteiligung
Eingliederungshilfe
Die tragende Grundlage für die meisten unserer Klienten. In Hessen zahlt der LWV.
Das Leistungssystem für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung. Seit dem Bundesteilhabegesetz steht es nicht mehr in der Sozialhilfe, sondern in Teil 2 des SGB IX. Es umfasst 4 Leistungsgruppen: medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung und Soziale Teilhabe. Für dich heißt das: Wohnen in den eigenen 4 Wänden, Unterstützung am Arbeitsplatz, Schulbegleitung, Assistenz in der Freizeit. Erspartes bleibt weitgehend geschützt, Partnereinkommen wird nicht angerechnet.
- 4 Leistungsgruppen
- Freibetrag 150 % der Bezugsgröße
- Partnereinkommen zählt nicht
Hilfe zur Pflege
Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht reichen, ab Pflegegrad 2.
Die Pflegeversicherung zahlt nach Pflegegrad gestaffelte Pauschalen, die den tatsächlichen Bedarf häufig nicht decken. Die Hilfe zur Pflege ist die nachrangige Leistung der Sozialhilfe, die diese Lücke schließt: Sie orientiert sich am festgestellten Bedarf statt an einer Pauschale. Für die häusliche Pflegehilfe brauchst du mindestens Pflegegrad 2. Dafür werden Einkommen und Vermögen geprüft – deshalb schauen wir immer zuerst, ob die Eingliederungshilfe der günstigere Weg ist.
- Ab Pflegegrad 2
- Bedarfsdeckend statt pauschal
- Ambulant vor stationär
Persönliches Budget
Statt direkter Abrechnung mit dem LWV bekommst du einen monatlichen Betrag.
Keine eigene Leistung, sondern eine Leistungsform: Auf Antrag wird die Teilhabeleistung als Geldbetrag ausgezahlt, in der Regel monatlich, statt als Sachleistung durch einen Dienst. Du suchst die Menschen selbst aus, auch aus dem eigenen Umfeld, und planst die Einsätze nach deinem Rhythmus. Dafür übernimmst du die Organisation: Dienstpläne, Verträge, Nachweise, bei eigener Anstellung auch die Lohnabrechnung. Wir sagen dir vorher, was das bedeutet – und raten manchmal ab.
- Rechtsanspruch, kein Ermessen
- Zielvereinbarung verpflichtend
- Auch als Teilbudget
Individuelle Anfrage
Schildere uns deine Situation, wir sagen dir, welche Leistung passt.
Nichts davon trifft zu, oder du bist dir nicht sicher? Schildere uns deine Situation, dann sagen wir dir, welche Leistung in Betracht kommt. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich, unabhängig davon, ob du am Ende Klientin oder Klient bei uns wirst.
Anfrage stellenIn Hessen zahlt der LWV
In Hessen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen, kurz LWV, Träger der Eingliederungshilfe, ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte. Den Antrag stellen wir gemeinsam mit dir; welcher Weg für dich der richtige ist, klären wir vorher im Gespräch.
Hier sind wir in Frankfurt unterwegs
Unser Büro liegt Am Hauptbahnhof 16, mitten in der Stadt und gut mit Bus und Bahn erreichbar. Wir sind in den Frankfurter Stadtteilen im Einsatz und im Rhein-Main-Gebiet, von Offenbach über den Taunus bis Wiesbaden.
Stadt Frankfurt
- Innenstadt und Nordend
- Bockenheim
- Sachsenhausen
- alle weiteren Stadtteile
Offenbach und Umland
- Offenbach am Main
- Neu-Isenburg
- Dreieich
- Langen
- Rodgau
Taunus
- Bad Homburg
- Oberursel
- Kronberg
- Hofheim am Taunus
- Eschborn
Wiesbaden und Rhein-Main-Süd
- Wiesbaden
- Rüsselsheim am Main
- Mörfelden-Walldorf
- Kelsterbach
In 5 Schritten zur Assistenz
Vom ersten Gespräch bis zur täglichen Dienstplanung übernehmen wir den organisatorischen Teil. Du behältst die Entscheidungen.
- 1
Kennenlernen
Telefonisch, per Video, bei dir zu Hause oder nach Termin in unserem Büro.
- 2
Antrag beim LWV
Wir stellen ihn gemeinsam mit dir und klären vorher den passenden Weg.
- 3
Bedarfsermittlung
Der LWV ermittelt deinen Bedarf im Gespräch. Wir sind dabei.
- 4
Dein Team
Ihr entscheidet gemeinsam, wer zu dir nach Hause kommt.
- 5
Alltag & Planung
Dienstpläne, Aktivitäten und eine feste Ansprechperson.
Geld, Anträge, Zuständigkeit
Wer zahlt?
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen als Träger der Eingliederungshilfe.
Was kostet es dich?
In aller Regel nichts. Wir rechnen direkt mit dem Träger ab, du bekommst keine Rechnung. Auch unsere Beratung und die Hilfe beim Antrag sind kostenlos.
Wer stellt den Antrag?
Wir, gemeinsam mit dir. Welcher Weg für dich der richtige ist, klären wir vorher im Gespräch.
Und wenn abgelehnt wird?
Dann hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch, gerechnet ab dem Tag, an dem der Bescheid bei dir ankommt (§ 84 SGG). Wir formulieren ihn gemeinsam mit dir und verfolgen das Verfahren weiter.
Wer kommt zu dir?
Das entscheidest du mit. Dein Wunsch- und Wahlrecht steht in § 8 SGB IX: Der Träger muss berechtigten Wünschen entsprechen und im Bescheid begründen, wenn er es nicht tut.
Geht auch Persönliches Budget?
Ja. Statt dass wir direkt mit dem LWV abrechnen, bekommst du monatlich Geld und bezahlst damit deine Assistenz (§ 29 SGB IX). Dazu gehört eine Zielvereinbarung mit dem Träger. Wir begleiten dich dabei.
Häufige Fragen zu Frankfurt
01Wo ist euer Büro in Frankfurt?
Am Hauptbahnhof 16, 60329 Frankfurt am Main. Persönlich treffen kannst du uns dort nach Terminvereinbarung. Für die Beratung musst du aber nicht vorbeikommen: Wir sprechen auch telefonisch, per Video oder bei dir zu Hause mit dir.
02Welche Orte rund um Frankfurt deckt ihr ab?
Die Stadt Frankfurt mit allen Stadtteilen und das Rhein-Main-Gebiet, zum Beispiel Offenbach am Main, Bad Homburg, Oberursel, Neu-Isenburg, Dreieich und Wiesbaden. Darüber hinaus sind wir in ganz Hessen für dich da.
03Fährt meine Assistenz in Frankfurt kostenlos mit Bus und Bahn mit?
Ja, wenn in deinem Schwerbehindertenausweis steht, dass du eine Begleitperson mitnehmen darfst (Merkzeichen B). Dann fährt deine Assistenzkraft unentgeltlich mit, in den Bahnen und Bussen im Rhein-Main-Verkehrsverbund ebenso wie im Fernverkehr (§ 228 Abs. 6 SGB IX). Den Eintrag beantragst du beim Versorgungsamt; wir helfen dir dabei.
04Wie lange dauert die Bewilligung beim LWV?
Der Träger muss innerhalb von 2 Wochen klären, ob er zuständig ist, und in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Antragseingang entscheiden; wird ein Gutachten gebraucht, verlängert sich die Frist (§ 14 SGB IX). Erfahrungswerte zu den Bearbeitungszeiten des LWV Hessen haben wir noch nicht; der Standort ist im Aufbau. Im Gespräch legen wir offen, was wir aus anderen Regionen kennen und was sich davon übertragen lässt.
05Brauche ich einen Pflegegrad oder einen Schwerbehindertenausweis?
Nein, beides ist keine Bedingung. Ein Pflegegrad ist für die Hilfe zur Pflege relevant, ein Schwerbehindertenausweis erleichtert manches, aber die Eingliederungshilfe knüpft nicht daran an. Wenn du noch nichts davon hast, unterstützen wir dich dabei, die richtigen Anträge zu stellen.
06Gibt es Assistenz auch nachts oder rund um die Uhr?
Ja, Assistenz ist bis zu 24 Stunden täglich möglich, auch als Nacht- oder Rufbereitschaft. Welcher Umfang bewilligt wird, hängt vom ermittelten Bedarf ab.
07Kann ich meinen bisherigen Assistenzdienst wechseln?
Ja, du bist an keinen Anbieter gebunden. Ein Wechsel ist möglich, ohne dass die bewilligte Leistung neu beantragt werden muss. Wir übernehmen die Abstimmung mit dem LWV, damit der Übergang ohne Lücke läuft.