Wo wir helfen · Frankfurt

Persönliche Assistenz in Frankfurt

In Frankfurt sind wir mit unserem Büro am Hauptbahnhof vor Ort, persönlich nach Terminvereinbarung. Wir betreuen Menschen mit Behinderung in Frankfurt, im Rhein-Main-Gebiet und in ganz Hessen.

Unser Büro in Frankfurt: heller Raum mit Schreibtisch, kleinem Besprechungstisch und gebogener Fensterfront mit Blick auf die Hochhäuser der Innenstadt
Büro · Am Hauptbahnhof 16, 60329 Frankfurt am Main
Leistungen in Frankfurt

Was wir für dich tun

Welche Leistung zu dir passt und auf welchem Weg sie bezahlt wird, klären wir im Gespräch, kostenlos und unverbindlich.

§ 78 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX

Kompensatorische Assistenz

Deine Assistenzkraft übernimmt, was du selbst nicht kannst – nach deiner Anweisung.

Das Gesetz kennt 2 Formen der Assistenz: die Übernahme von Handlungen und die Befähigung, sie künftig selbst auszuführen. Die kompensatorische Assistenz ist die erste. Deine Assistenzkraft kocht, wäscht, hebt, schiebt, füllt Formulare aus und begleitet dich nach draußen – was gemacht wird und wie, bestimmst du. Eine pflegerische oder pädagogische Ausbildung ist dafür nicht vorgeschrieben; das hält die Leistung bezahlbar und leichter bewilligungsfähig.

  • Keine Fachausbildung erforderlich
  • Die Anweisung kommt von dir
  • Mit qualifizierter Assistenz kombinierbar
Mehr zur kompensatorischen Assistenz
Kostenträger

In Hessen zahlt der LWV

In Hessen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen, kurz LWV, Träger der Eingliederungshilfe, ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte. Den Antrag stellen wir gemeinsam mit dir; welcher Weg für dich der richtige ist, klären wir vorher im Gespräch.

Einsatzgebiet

Hier sind wir in Frankfurt unterwegs

Unser Büro liegt Am Hauptbahnhof 16, mitten in der Stadt und gut mit Bus und Bahn erreichbar. Wir sind in den Frankfurter Stadtteilen im Einsatz und im Rhein-Main-Gebiet, von Offenbach über den Taunus bis Wiesbaden.

Stadt Frankfurt

  • Innenstadt und Nordend
  • Bockenheim
  • Sachsenhausen
  • alle weiteren Stadtteile

Offenbach und Umland

  • Offenbach am Main
  • Neu-Isenburg
  • Dreieich
  • Langen
  • Rodgau

Taunus

  • Bad Homburg
  • Oberursel
  • Kronberg
  • Hofheim am Taunus
  • Eschborn

Wiesbaden und Rhein-Main-Süd

  • Wiesbaden
  • Rüsselsheim am Main
  • Mörfelden-Walldorf
  • Kelsterbach
Antragsweg beim LWV Hessen

In 5 Schritten zur Assistenz

Vom ersten Gespräch bis zur täglichen Dienstplanung übernehmen wir den organisatorischen Teil. Du behältst die Entscheidungen.

  1. 1

    Kennenlernen

    Telefonisch, per Video, bei dir zu Hause oder nach Termin in unserem Büro.

  2. 2

    Antrag beim LWV

    Wir stellen ihn gemeinsam mit dir und klären vorher den passenden Weg.

  3. 3

    Bedarfsermittlung

    Der LWV ermittelt deinen Bedarf im Gespräch. Wir sind dabei.

  4. 4

    Dein Team

    Ihr entscheidet gemeinsam, wer zu dir nach Hause kommt.

  5. 5

    Alltag & Planung

    Dienstpläne, Aktivitäten und eine feste Ansprechperson.

Finanzierung

Geld, Anträge, Zuständigkeit

Wer zahlt?

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen als Träger der Eingliederungshilfe.

Was kostet es dich?

In aller Regel nichts. Wir rechnen direkt mit dem Träger ab, du bekommst keine Rechnung. Auch unsere Beratung und die Hilfe beim Antrag sind kostenlos.

Wer stellt den Antrag?

Wir, gemeinsam mit dir. Welcher Weg für dich der richtige ist, klären wir vorher im Gespräch.

Und wenn abgelehnt wird?

Dann hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch, gerechnet ab dem Tag, an dem der Bescheid bei dir ankommt (§ 84 SGG). Wir formulieren ihn gemeinsam mit dir und verfolgen das Verfahren weiter.

Wer kommt zu dir?

Das entscheidest du mit. Dein Wunsch- und Wahlrecht steht in § 8 SGB IX: Der Träger muss berechtigten Wünschen entsprechen und im Bescheid begründen, wenn er es nicht tut.

Geht auch Persönliches Budget?

Ja. Statt dass wir direkt mit dem LWV abrechnen, bekommst du monatlich Geld und bezahlst damit deine Assistenz (§ 29 SGB IX). Dazu gehört eine Zielvereinbarung mit dem Träger. Wir begleiten dich dabei.

Wissenswertes

Häufige Fragen zu Frankfurt

01

Wo ist euer Büro in Frankfurt?

Am Hauptbahnhof 16, 60329 Frankfurt am Main. Persönlich treffen kannst du uns dort nach Terminvereinbarung. Für die Beratung musst du aber nicht vorbeikommen: Wir sprechen auch telefonisch, per Video oder bei dir zu Hause mit dir.

02

Welche Orte rund um Frankfurt deckt ihr ab?

Die Stadt Frankfurt mit allen Stadtteilen und das Rhein-Main-Gebiet, zum Beispiel Offenbach am Main, Bad Homburg, Oberursel, Neu-Isenburg, Dreieich und Wiesbaden. Darüber hinaus sind wir in ganz Hessen für dich da.

03

Fährt meine Assistenz in Frankfurt kostenlos mit Bus und Bahn mit?

Ja, wenn in deinem Schwerbehindertenausweis steht, dass du eine Begleitperson mitnehmen darfst (Merkzeichen B). Dann fährt deine Assistenzkraft unentgeltlich mit, in den Bahnen und Bussen im Rhein-Main-Verkehrsverbund ebenso wie im Fernverkehr (§ 228 Abs. 6 SGB IX). Den Eintrag beantragst du beim Versorgungsamt; wir helfen dir dabei.

04

Wie lange dauert die Bewilligung beim LWV?

Der Träger muss innerhalb von 2 Wochen klären, ob er zuständig ist, und in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Antragseingang entscheiden; wird ein Gutachten gebraucht, verlängert sich die Frist (§ 14 SGB IX). Erfahrungswerte zu den Bearbeitungszeiten des LWV Hessen haben wir noch nicht; der Standort ist im Aufbau. Im Gespräch legen wir offen, was wir aus anderen Regionen kennen und was sich davon übertragen lässt.

05

Brauche ich einen Pflegegrad oder einen Schwerbehindertenausweis?

Nein, beides ist keine Bedingung. Ein Pflegegrad ist für die Hilfe zur Pflege relevant, ein Schwerbehindertenausweis erleichtert manches, aber die Eingliederungshilfe knüpft nicht daran an. Wenn du noch nichts davon hast, unterstützen wir dich dabei, die richtigen Anträge zu stellen.

06

Gibt es Assistenz auch nachts oder rund um die Uhr?

Ja, Assistenz ist bis zu 24 Stunden täglich möglich, auch als Nacht- oder Rufbereitschaft. Welcher Umfang bewilligt wird, hängt vom ermittelten Bedarf ab.

07

Kann ich meinen bisherigen Assistenzdienst wechseln?

Ja, du bist an keinen Anbieter gebunden. Ein Wechsel ist möglich, ohne dass die bewilligte Leistung neu beantragt werden muss. Wir übernehmen die Abstimmung mit dem LWV, damit der Übergang ohne Lücke läuft.