Wo wir helfen · Hannover

Persönliche Assistenz in Hannover

In Hannover sind wir mit unserem Büro in Langenhagen vor Ort und rechnen direkt mit dem Land Niedersachsen ab. Wir betreuen Menschen mit Behinderung in der Stadt und Region Hannover und in ganz Niedersachsen.

Unser Büro in Langenhagen: Schaufenster mit dem Schild „Ziemlich Beste Freunde Assistenzdienst" über dem Eingang
Büro · Schützenstraße 4, 30853 Langenhagen
Leistungen in Hannover

Was wir für dich tun

Wir rechnen direkt mit dem Land ab oder begleiten dich mit dem Persönlichen Budget. Welche Leistung zu dir passt, klären wir im Gespräch, kostenlos und unverbindlich.

§ 78 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX

Kompensatorische Assistenz

Deine Assistenzkraft übernimmt, was du selbst nicht kannst – nach deiner Anweisung.

Das Gesetz kennt 2 Formen der Assistenz: die Übernahme von Handlungen und die Befähigung, sie künftig selbst auszuführen. Die kompensatorische Assistenz ist die erste. Deine Assistenzkraft kocht, wäscht, hebt, schiebt, füllt Formulare aus und begleitet dich nach draußen – was gemacht wird und wie, bestimmst du. Eine pflegerische oder pädagogische Ausbildung ist dafür nicht vorgeschrieben; das hält die Leistung bezahlbar und leichter bewilligungsfähig.

  • Keine Fachausbildung erforderlich
  • Die Anweisung kommt von dir
  • Mit qualifizierter Assistenz kombinierbar
Mehr zur kompensatorischen Assistenz
Kostenträger

In Niedersachsen zahlt das Land

In Niedersachsen ist das Land für die Eingliederungshilfe zuständig, genauer das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Den Antrag stellen wir gemeinsam mit dir. Wir kennen das Verfahren und begleiten dich hindurch.

Einsatzgebiet

Hier sind wir in Hannover unterwegs

Unser Büro liegt in Langenhagen, direkt nördlich der Stadtgrenze. Von dort sind wir in den Stadtteilen Hannovers und in der Region unterwegs, von Garbsen und Seelze im Westen bis Lehrte und Burgdorf im Osten.

Stadt Hannover

  • Mitte, Linden, List
  • Vahrenwald
  • Kirchrode, Döhren
  • alle weiteren Stadtteile

Direktes Umland

  • Langenhagen
  • Garbsen
  • Laatzen
  • Seelze
  • Isernhagen

Region Hannover

  • Wunstorf
  • Burgdorf
  • Lehrte
  • weitere Kommunen auf Anfrage
Antragsweg in Niedersachsen

In 5 Schritten zur Assistenz

Vom ersten Gespräch bis zur täglichen Dienstplanung übernehmen wir den organisatorischen Teil. Du behältst die Entscheidungen.

  1. 1

    Kennenlernen

    Telefonisch, per Video, bei dir zu Hause oder in Langenhagen.

  2. 2

    Antrag beim Land

    Wir stellen ihn gemeinsam mit dir und kennen das Verfahren.

  3. 3

    Bedarfsermittlung

    Der Träger ermittelt deinen Bedarf im Gespräch. Wir sind dabei.

  4. 4

    Dein Team

    Ihr entscheidet gemeinsam, wer zu dir nach Hause kommt.

  5. 5

    Alltag & Planung

    Dienstpläne, Aktivitäten und eine feste Ansprechperson.

Finanzierung

Geld, Anträge, Zuständigkeit

Wer zahlt?

Das Land Niedersachsen, genauer das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, kurz Landessozialamt.

Was kostet es dich?

In aller Regel nichts. Wir rechnen direkt mit dem Träger ab, du bekommst keine Rechnung. Auch unsere Beratung und die Hilfe beim Antrag sind kostenlos.

Wer stellt den Antrag?

Wir, gemeinsam mit dir. Wir kennen das Verfahren, führen die Korrespondenz und begleiten dich hindurch.

Und wenn abgelehnt wird?

Dann hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch, gerechnet ab dem Tag, an dem der Bescheid bei dir ankommt (§ 84 SGG). Wir formulieren ihn gemeinsam mit dir und verfolgen das Verfahren weiter.

Wer kommt zu dir?

Das entscheidest du mit. Dein Wunsch- und Wahlrecht steht in § 8 SGB IX: Der Träger muss berechtigten Wünschen entsprechen und im Bescheid begründen, wenn er es nicht tut.

Geht auch Persönliches Budget?

Ja. Statt dass wir direkt mit dem Land abrechnen, bekommst du monatlich Geld und bezahlst damit deine Assistenz (§ 29 SGB IX). Dazu gehört eine Zielvereinbarung mit dem Träger. Wir begleiten dich dabei.

Wissenswertes

Häufige Fragen zu Hannover

01

Wie lange dauert die Bewilligung in Niedersachsen?

Der Träger muss innerhalb von 2 Wochen klären, ob er zuständig ist, und in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Antragseingang entscheiden; wird ein Gutachten gebraucht, verlängert sich die Frist (§ 14 SGB IX). Wie lange es bei dir dauert, hängt vom Einzelfall ab – von der Auslastung der Behörde und davon, wie vollständig der Antrag eingeht. Wir sagen dir im Gespräch, was wir aus vergleichbaren Anträgen kennen.

02

Muss ich nach Langenhagen kommen?

Nein. Wir beraten dich telefonisch, per Video oder bei dir zu Hause. Wer möchte, besucht uns nach Terminvereinbarung in unserem Büro in der Schützenstraße 4.

03

Fährt meine Assistenz in Hannover kostenlos mit Bus und Bahn mit?

Ja, wenn in deinem Schwerbehindertenausweis steht, dass du eine Begleitperson mitnehmen darfst (Merkzeichen B). Dann fährt deine Assistenzkraft unentgeltlich mit, in den Stadtbahnen und Bussen im Großraum-Verkehr Hannover ebenso wie im Fernverkehr (§ 228 Abs. 6 SGB IX). Den Eintrag beantragst du beim Versorgungsamt; wir helfen dir dabei.

04

Welche Orte rund um Hannover deckt ihr ab?

Die Stadt Hannover mit allen Stadtteilen und die ganze Region: Langenhagen, Garbsen, Laatzen, Seelze, Isernhagen, Wunstorf, Burgdorf, Lehrte und weitere Kommunen. Darüber hinaus sind wir in ganz Niedersachsen für dich da.

05

Gibt es Assistenz auch nachts oder rund um die Uhr?

Ja, Assistenz ist bis zu 24 Stunden täglich möglich, auch als Nacht- oder Rufbereitschaft. Welcher Umfang bewilligt wird, hängt vom ermittelten Bedarf ab.

06

Kann ich meinen bisherigen Assistenzdienst wechseln?

Ja, du bist an keinen Anbieter gebunden. Ein Wechsel ist möglich, ohne dass die bewilligte Leistung neu beantragt werden muss. Wir übernehmen die Abstimmung mit dem Träger, damit der Übergang ohne Lücke läuft.