Persönliche Assistenz in Hannover
In Hannover sind wir mit unserem Büro in Langenhagen vor Ort und rechnen direkt mit dem Land Niedersachsen ab. Wir betreuen Menschen mit Behinderung in der Stadt und Region Hannover und in ganz Niedersachsen.

Was wir für dich tun
Wir rechnen direkt mit dem Land ab oder begleiten dich mit dem Persönlichen Budget. Welche Leistung zu dir passt, klären wir im Gespräch, kostenlos und unverbindlich.
Kompensatorische Assistenz
Deine Assistenzkraft übernimmt, was du selbst nicht kannst – nach deiner Anweisung.
Das Gesetz kennt 2 Formen der Assistenz: die Übernahme von Handlungen und die Befähigung, sie künftig selbst auszuführen. Die kompensatorische Assistenz ist die erste. Deine Assistenzkraft kocht, wäscht, hebt, schiebt, füllt Formulare aus und begleitet dich nach draußen – was gemacht wird und wie, bestimmst du. Eine pflegerische oder pädagogische Ausbildung ist dafür nicht vorgeschrieben; das hält die Leistung bezahlbar und leichter bewilligungsfähig.
- Keine Fachausbildung erforderlich
- Die Anweisung kommt von dir
- Mit qualifizierter Assistenz kombinierbar
Persönliche Assistenz
Du bestimmst, wann, wo und wie – von wenigen Stunden bis rund um die Uhr.
Assistenzleistungen ermöglichen eine selbstbestimmte Bewältigung des Alltags. Über Ablauf, Ort und Zeitpunkt entscheidest du selbst – das schreibt das Gesetz dem Kostenträger ausdrücklich vor. Erfasst sind Haushaltsführung, soziale Beziehungen, Lebensplanung, Freizeit und Sport, ebenso die Begleitung zur Arbeit, in die Ausbildung und in den Verein. Wir erbringen die Leistung bundesweit, von wenigen Stunden pro Woche bis zu 24 Stunden am Tag – und stellen dein Team so zusammen, dass du es vorher kennenlernst.
- Kein Pflegegrad erforderlich
- Bis 24 Stunden täglich
- Keine Kostenbeteiligung
Persönliches Budget
Statt direkter Abrechnung mit dem Land bekommst du einen monatlichen Betrag.
Keine eigene Leistung, sondern eine Leistungsform: Auf Antrag wird die Teilhabeleistung als Geldbetrag ausgezahlt, in der Regel monatlich, statt als Sachleistung durch einen Dienst. Du suchst die Menschen selbst aus, auch aus dem eigenen Umfeld, und planst die Einsätze nach deinem Rhythmus. Dafür übernimmst du die Organisation: Dienstpläne, Verträge, Nachweise, bei eigener Anstellung auch die Lohnabrechnung. Wir sagen dir vorher, was das bedeutet – und raten manchmal ab.
- Rechtsanspruch, kein Ermessen
- Zielvereinbarung verpflichtend
- Auch als Teilbudget
Individuelle Anfrage
Schildere uns deine Situation, wir sagen dir, welche Leistung passt.
Nichts davon trifft zu, oder du bist dir nicht sicher? Schildere uns deine Situation, dann sagen wir dir, welche Leistung in Betracht kommt. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich, unabhängig davon, ob du am Ende Klientin oder Klient bei uns wirst.
Anfrage stellen
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und FamilieIn Niedersachsen zahlt das Land
In Niedersachsen ist das Land für die Eingliederungshilfe zuständig, genauer das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Den Antrag stellen wir gemeinsam mit dir. Wir kennen das Verfahren und begleiten dich hindurch.
Hier sind wir in Hannover unterwegs
Unser Büro liegt in Langenhagen, direkt nördlich der Stadtgrenze. Von dort sind wir in den Stadtteilen Hannovers und in der Region unterwegs, von Garbsen und Seelze im Westen bis Lehrte und Burgdorf im Osten.
Stadt Hannover
- Mitte, Linden, List
- Vahrenwald
- Kirchrode, Döhren
- alle weiteren Stadtteile
Direktes Umland
- Langenhagen
- Garbsen
- Laatzen
- Seelze
- Isernhagen
Region Hannover
- Wunstorf
- Burgdorf
- Lehrte
- weitere Kommunen auf Anfrage
In 5 Schritten zur Assistenz
Vom ersten Gespräch bis zur täglichen Dienstplanung übernehmen wir den organisatorischen Teil. Du behältst die Entscheidungen.
- 1
Kennenlernen
Telefonisch, per Video, bei dir zu Hause oder in Langenhagen.
- 2
Antrag beim Land
Wir stellen ihn gemeinsam mit dir und kennen das Verfahren.
- 3
Bedarfsermittlung
Der Träger ermittelt deinen Bedarf im Gespräch. Wir sind dabei.
- 4
Dein Team
Ihr entscheidet gemeinsam, wer zu dir nach Hause kommt.
- 5
Alltag & Planung
Dienstpläne, Aktivitäten und eine feste Ansprechperson.
Geld, Anträge, Zuständigkeit
Wer zahlt?
Das Land Niedersachsen, genauer das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, kurz Landessozialamt.
Was kostet es dich?
In aller Regel nichts. Wir rechnen direkt mit dem Träger ab, du bekommst keine Rechnung. Auch unsere Beratung und die Hilfe beim Antrag sind kostenlos.
Wer stellt den Antrag?
Wir, gemeinsam mit dir. Wir kennen das Verfahren, führen die Korrespondenz und begleiten dich hindurch.
Und wenn abgelehnt wird?
Dann hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch, gerechnet ab dem Tag, an dem der Bescheid bei dir ankommt (§ 84 SGG). Wir formulieren ihn gemeinsam mit dir und verfolgen das Verfahren weiter.
Wer kommt zu dir?
Das entscheidest du mit. Dein Wunsch- und Wahlrecht steht in § 8 SGB IX: Der Träger muss berechtigten Wünschen entsprechen und im Bescheid begründen, wenn er es nicht tut.
Geht auch Persönliches Budget?
Ja. Statt dass wir direkt mit dem Land abrechnen, bekommst du monatlich Geld und bezahlst damit deine Assistenz (§ 29 SGB IX). Dazu gehört eine Zielvereinbarung mit dem Träger. Wir begleiten dich dabei.
Häufige Fragen zu Hannover
01Wie lange dauert die Bewilligung in Niedersachsen?
Der Träger muss innerhalb von 2 Wochen klären, ob er zuständig ist, und in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Antragseingang entscheiden; wird ein Gutachten gebraucht, verlängert sich die Frist (§ 14 SGB IX). Wie lange es bei dir dauert, hängt vom Einzelfall ab – von der Auslastung der Behörde und davon, wie vollständig der Antrag eingeht. Wir sagen dir im Gespräch, was wir aus vergleichbaren Anträgen kennen.
02Muss ich nach Langenhagen kommen?
Nein. Wir beraten dich telefonisch, per Video oder bei dir zu Hause. Wer möchte, besucht uns nach Terminvereinbarung in unserem Büro in der Schützenstraße 4.
03Fährt meine Assistenz in Hannover kostenlos mit Bus und Bahn mit?
Ja, wenn in deinem Schwerbehindertenausweis steht, dass du eine Begleitperson mitnehmen darfst (Merkzeichen B). Dann fährt deine Assistenzkraft unentgeltlich mit, in den Stadtbahnen und Bussen im Großraum-Verkehr Hannover ebenso wie im Fernverkehr (§ 228 Abs. 6 SGB IX). Den Eintrag beantragst du beim Versorgungsamt; wir helfen dir dabei.
04Welche Orte rund um Hannover deckt ihr ab?
Die Stadt Hannover mit allen Stadtteilen und die ganze Region: Langenhagen, Garbsen, Laatzen, Seelze, Isernhagen, Wunstorf, Burgdorf, Lehrte und weitere Kommunen. Darüber hinaus sind wir in ganz Niedersachsen für dich da.
05Gibt es Assistenz auch nachts oder rund um die Uhr?
Ja, Assistenz ist bis zu 24 Stunden täglich möglich, auch als Nacht- oder Rufbereitschaft. Welcher Umfang bewilligt wird, hängt vom ermittelten Bedarf ab.
06Kann ich meinen bisherigen Assistenzdienst wechseln?
Ja, du bist an keinen Anbieter gebunden. Ein Wechsel ist möglich, ohne dass die bewilligte Leistung neu beantragt werden muss. Wir übernehmen die Abstimmung mit dem Träger, damit der Übergang ohne Lücke läuft.