Persönliche Assistenz in Aachen
In Aachen und der Städteregion unterstützen wir Menschen mit Behinderung mit Persönlicher Assistenz, im Alltag, im Beruf und in der Freizeit. Wir beraten dich kostenlos, kümmern uns gemeinsam mit dir um den Antrag beim LVR und stellen dein Team so zusammen, dass es zu dir passt.

Was wir für dich tun
Alle Leistungen bekommst du bei uns direkt über den LVR oder mit dem Persönlichen Budget. Welche zu dir passt, klären wir im Gespräch, kostenlos und unverbindlich.
Persönliche Assistenz
Du bestimmst, wann, wo und wie – von wenigen Stunden bis rund um die Uhr.
Assistenzleistungen ermöglichen eine selbstbestimmte Bewältigung des Alltags. Über Ablauf, Ort und Zeitpunkt entscheidest du selbst – das schreibt das Gesetz dem Kostenträger ausdrücklich vor. Erfasst sind Haushaltsführung, soziale Beziehungen, Lebensplanung, Freizeit und Sport, ebenso die Begleitung zur Arbeit, in die Ausbildung und in den Verein. Wir erbringen die Leistung bundesweit, von wenigen Stunden pro Woche bis zu 24 Stunden am Tag – und stellen dein Team so zusammen, dass du es vorher kennenlernst.
- Kein Pflegegrad erforderlich
- Bis 24 Stunden täglich
- Keine Kostenbeteiligung
Eingliederungshilfe
Die tragende Grundlage für die meisten unserer Klienten. In Aachen zahlt der LVR, nicht die Stadt.
Das Leistungssystem für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung. Seit dem Bundesteilhabegesetz steht es nicht mehr in der Sozialhilfe, sondern in Teil 2 des SGB IX. Es umfasst 4 Leistungsgruppen: medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung und Soziale Teilhabe. Für dich heißt das: Wohnen in den eigenen 4 Wänden, Unterstützung am Arbeitsplatz, Schulbegleitung, Assistenz in der Freizeit. Erspartes bleibt weitgehend geschützt, Partnereinkommen wird nicht angerechnet.
- 4 Leistungsgruppen
- Freibetrag 150 % der Bezugsgröße
- Partnereinkommen zählt nicht
Hilfe zur Pflege
Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht reichen, ab Pflegegrad 2.
Die Pflegeversicherung zahlt nach Pflegegrad gestaffelte Pauschalen, die den tatsächlichen Bedarf häufig nicht decken. Die Hilfe zur Pflege ist die nachrangige Leistung der Sozialhilfe, die diese Lücke schließt: Sie orientiert sich am festgestellten Bedarf statt an einer Pauschale. Für die häusliche Pflegehilfe brauchst du mindestens Pflegegrad 2. Dafür werden Einkommen und Vermögen geprüft – deshalb schauen wir immer zuerst, ob die Eingliederungshilfe der günstigere Weg ist.
- Ab Pflegegrad 2
- Bedarfsdeckend statt pauschal
- Ambulant vor stationär
Freizeitassistenz
Ins Stadion, ins Konzert, in den Verein: Begleitung dorthin, wo du hinwillst.
Freizeit gehört zum Leben, und das Gesetz sieht das genauso: Zu den Assistenzleistungen zählt ausdrücklich die Freizeitgestaltung einschließlich Sport. Wir begleiten dich ins Stadion, ins Konzert, in den Verein oder zu Freunden. Du bestimmst, wohin es geht und wann; wir sorgen dafür, dass jemand dabei ist, der zu dir passt.
- Teil der Assistenzleistungen
- Sport, Kultur, Verein
- Du bestimmst, wohin
Arbeitsassistenz
Unterstützung am Arbeitsplatz, die volle Kosten trägt das Integrationsamt.
Wenn deine Arbeit ohne Unterstützung nicht geht, musst du sie nicht aufgeben. Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf Übernahme der vollen Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz – beim Integrationsamt, aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Einkommen und Vermögen werden dabei nicht geprüft, und für deinen Betrieb entstehen keine Kosten. Der Anspruch gehört dir: Du entscheidest, wer dich am Arbeitsplatz unterstützt.
- Volle Kostenübernahme
- Ohne Einkommensprüfung
- Kostenlos für den Betrieb
Persönliches Budget
Statt direkter Abrechnung mit dem LVR bekommst du einen monatlichen Betrag.
Keine eigene Leistung, sondern eine Leistungsform: Auf Antrag wird die Teilhabeleistung als Geldbetrag ausgezahlt, in der Regel monatlich, statt als Sachleistung durch einen Dienst. Du suchst die Menschen selbst aus, auch aus dem eigenen Umfeld, und planst die Einsätze nach deinem Rhythmus. Dafür übernimmst du die Organisation: Dienstpläne, Verträge, Nachweise, bei eigener Anstellung auch die Lohnabrechnung. Wir sagen dir vorher, was das bedeutet – und raten manchmal ab.
- Rechtsanspruch, kein Ermessen
- Zielvereinbarung verpflichtend
- Auch als Teilbudget
Im Rheinland zahlt der LVR
Im Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland für die Eingliederungshilfe zuständig, nicht die Stadt. Den Antrag stellen wir gemeinsam mit dir beim LVR, formlos und ohne Vordruck. Wir führen anschließend die Korrespondenz und melden uns nach, wenn nichts passiert.
Hier sind wir in Aachen unterwegs
Aachen ist in 7 Stadtbezirke gegliedert und bildet mit 9 umliegenden Städten und Gemeinden die Städteregion Aachen. Wir sind in der Stadt und in der Städteregion im Einsatz, von Herzogenrath und Alsdorf bis Stolberg und Eschweiler.
Stadtbezirke
- Aachen-Mitte
- Brand
- Eilendorf
- Haaren
- Kornelimünster/Walheim
- Laurensberg
- Richterich
Städteregion Nord
- Alsdorf
- Baesweiler
- Herzogenrath
- Würselen
Städteregion Süd und Ost
- Eschweiler
- Stolberg
- Roetgen
- Simmerath
- Monschau
In 5 Schritten zur Assistenz
Vom ersten Gespräch bis zur täglichen Dienstplanung übernehmen wir den organisatorischen Teil. Du behältst die Entscheidungen.
- 1
Kennenlernen
Telefonisch oder per Video, die Assistenz findet bei dir statt.
- 2
Antrag beim LVR
Formlos und ohne Vordruck. Wir stellen ihn gemeinsam mit dir.
- 3
Bedarfsermittlung
Der LVR ermittelt deinen Bedarf im Gespräch. Wir sind dabei.
- 4
Dein Team
Ihr entscheidet gemeinsam, wer zu dir nach Hause kommt.
- 5
Alltag & Planung
Dienstpläne, Aktivitäten und eine feste Ansprechperson.
Geld, Anträge, Zuständigkeit
Wer zahlt?
Der Landschaftsverband Rheinland als Träger der Eingliederungshilfe. Für das Rheinland ist er zuständig, nicht die Stadt oder der Kreis.
Was kostet es dich?
In aller Regel nichts. Wir rechnen direkt mit dem Träger ab, du bekommst keine Rechnung. Auch unsere Beratung und die Hilfe beim Antrag sind kostenlos.
Wer stellt den Antrag?
Wir, gemeinsam mit dir. Beim LVR geht der Antrag formlos und ohne Vordruck. Wir führen anschließend die Korrespondenz und melden uns nach, wenn nichts passiert.
Und wenn abgelehnt wird?
Dann hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch, gerechnet ab dem Tag, an dem der Bescheid bei dir ankommt (§ 84 SGG). Wir formulieren ihn gemeinsam mit dir und verfolgen das Verfahren weiter.
Wer kommt zu dir?
Das entscheidest du mit. Dein Wunsch- und Wahlrecht steht in § 8 SGB IX: Der Träger muss berechtigten Wünschen entsprechen und im Bescheid begründen, wenn er es nicht tut.
Geht auch Persönliches Budget?
Ja. Statt dass wir direkt mit dem LVR abrechnen, bekommst du monatlich Geld und bezahlst damit deine Assistenz (§ 29 SGB IX). Dazu gehört eine Zielvereinbarung mit dem Träger. Wir begleiten dich dabei.
Häufige Fragen zu Aachen
01Muss ich für die Beratung nach Troisdorf kommen?
Nein. Aachen betreuen wir von unserer Zentrale in Troisdorf aus. Die Beratung läuft telefonisch oder per Video, die Assistenz selbst findet bei dir statt. Wo ein Termin vor Ort nötig ist, etwa zur Bedarfsermittlung, klären wir mit dir, wie wir ihn begleiten.
02Welche Stadtteile in Aachen deckt ihr ab?
Alle 7 Stadtbezirke: Aachen-Mitte, Brand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster/Walheim, Laurensberg und Richterich. Dazu die Städteregion, zum Beispiel Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg und Würselen.
03Fährt meine Assistenz in Aachen kostenlos mit Bus und Bahn mit?
Ja, wenn in deinem Schwerbehindertenausweis steht, dass du eine Begleitperson mitnehmen darfst (Merkzeichen B). Dann fährt deine Assistenzkraft unentgeltlich mit, in den Bussen der ASEAG und im ganzen Aachener Verkehrsverbund ebenso wie im Fernverkehr (§ 228 Abs. 6 SGB IX). Den Eintrag beantragst du beim Versorgungsamt; wir helfen dir dabei.
04Wie lange dauert die Bewilligung beim LVR?
Der Träger muss innerhalb von 2 Wochen klären, ob er zuständig ist, und in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Antragseingang entscheiden; wird ein Gutachten gebraucht, verlängert sich die Frist (§ 14 SGB IX). Wie lange es bei dir dauert, hängt vom Einzelfall ab – von der Auslastung der Behörde und davon, wie vollständig der Antrag eingeht. Wir sagen dir im Gespräch, was wir aus vergleichbaren Anträgen kennen.
05Brauche ich einen Pflegegrad oder einen Schwerbehindertenausweis?
Nein, beides ist keine Bedingung. Ein Pflegegrad ist für die Hilfe zur Pflege relevant, ein Schwerbehindertenausweis erleichtert manches, aber die Eingliederungshilfe knüpft nicht daran an. Wenn du noch nichts davon hast, unterstützen wir dich dabei, die richtigen Anträge zu stellen.
06Gibt es Assistenz auch nachts oder rund um die Uhr?
Ja, Assistenz ist bis zu 24 Stunden täglich möglich, auch als Nacht- oder Rufbereitschaft. Welcher Umfang bewilligt wird, hängt vom ermittelten Bedarf ab.
07Kann ich meinen bisherigen Assistenzdienst wechseln?
Ja, du bist an keinen Anbieter gebunden. Ein Wechsel ist möglich, ohne dass die bewilligte Leistung neu beantragt werden muss. Wir übernehmen die Abstimmung mit dem LVR, damit der Übergang ohne Lücke läuft.