Ratgeber · Anspruch & Geld

Pflegegrad 2: Voraussetzungen und Leistungen

Pflegegrad 2 wird bei ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten im Begutachtungsverfahren festgestellt (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Er begründet einen Anspruch auf Pflegegeld von 347 Euro oder Pflegesachleistungen von 796 Euro im Monat. Was er nicht regelt, ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – dafür gibt es einen eigenen Anspruch, von dem viele nichts wissen.

Von Marco Fütterer, Geschäftsführung Stand: September 2026 6 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegrad 2 setzt ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte im Begutachtungsverfahren voraus§ 15 Abs. 3 SGB XI.
  • Das Pflegegeld beträgt 347 Euro im Monat, die Pflegesachleistung 796 Euro.
  • Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat steht ab Pflegegrad 1 zu.
  • Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung für Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe – dort entscheidet der Teilhabebedarf§ 99 SGB IX.
  • Beide Leistungen schließen sich nicht aus. Treffen sie zusammen, werden sie nach § 13 Abs. 4 SGB XI zusammengeführt.

Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 2?§

Maßgeblich ist das Ergebnis der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Bei ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten wird Pflegegrad 2 festgestellt. Das Gesetz beschreibt diese Stufe als erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten§ 15 Abs. 3 SGB XI.

Die Punkte entstehen aus sechs Modulen, die unterschiedlich gewichtet werden: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Bewertet wird dabei nicht die Diagnose, sondern die Selbständigkeit: Was kannst du ohne fremde Hilfe, wobei brauchst du Unterstützung. Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können deshalb in unterschiedlichen Pflegegraden landen.

Punktbereiche aller Pflegegrade
PflegegradGesamtpunkteBeschreibung im Gesetz
1ab 12,5 bis unter 27geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigk…
2 (diese Seite)ab 27 bis unter 47,5erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fäh…
3ab 47,5 bis unter 70schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigk…
4ab 70 bis unter 90schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähi…
5ab 90 bis 100schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an d…

Quelle: § 15 Abs. 3 SGB XI. Der Gesamtpunktwert ergibt sich aus den sechs gewichteten Modulen des Begutachtungsverfahrens.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2?§

Bei Pflegegrad 2 stehen dir 347 Euro Pflegegeld im Monat zu, wenn du die Pflege selbst organisierst, etwa durch Angehörige. Alternativ kannst du Pflegesachleistungen von 796 Euro in Anspruch nehmen, die ein ambulanter Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Beides lässt sich kombinieren. Wer die Sachleistung nur teilweise ausschöpft, erhält für den ungenutzten Anteil anteilig Pflegegeld. Hinzu kommt der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, der zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsangebote verwendet wird.

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung§ 42a SGB XI. Die Verhinderungspflege ist auf 8 Wochen im Kalenderjahr begrenzt.

Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegrad, Stand 2026
PflegegradPflegegeld im MonatPflegesachleistung im MonatEntlastungsbetrag
1131 €
2 (diese Seite)347 €796 €131 €
3599 €1.497 €131 €
4800 €1.859 €131 €
5990 €2.299 €131 €

Pflegegeld erhält, wer die Pflege selbst organisiert; die Sachleistung rechnet ein Pflegedienst direkt mit der Kasse ab. Beides lässt sich kombinieren. Der Entlastungsbetrag steht ab Pflegegrad 1 zu und ist zweckgebunden.

Was bei den anderen Pflegegraden gilt§

Die Grade bauen aufeinander auf: Dieselben sechs Module werden begutachtet, nur die Punktzahl entscheidet über die Stufe. Der Sprung, der finanziell am meisten ausmacht, liegt zwischen 2 und 3.

Die übrigen Pflegegrade im Einzelnen:

Was hat der Pflegegrad mit Assistenzleistungen zu tun?§

Weniger, als die meisten annehmen – und das ist eine gute Nachricht. Die Pflegeversicherung deckt pflegerische Hilfe ab: Körperpflege, Ernährung, Mobilität im Alltag. Sie deckt nicht ab, was Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausmacht: Arbeit, Ausbildung, Freizeit, Ehrenamt, Kontakte.

Dafür gibt es ein eigenes Leistungssystem, die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Ein Pflegegrad ist dort keine Voraussetzung. Entscheidend ist allein, ob eine wesentliche Einschränkung der gleichberechtigten Teilhabe vorliegt§ 99 Abs. 1 SGB IX. Wer keinen Pflegegrad hat, kann Assistenz erhalten – und wer einen hat, verliert dadurch nichts.

Das Gesetz stellt das ausdrücklich klar: Die Leistungen der Eingliederungshilfe bleiben von der Pflegeversicherung unberührt§ 13 Abs. 3 SGB XI. Treffen beide zusammen, werden sie nach § 13 Abs. 4 SGB XI in einer Vereinbarung zwischen Pflegekasse und Eingliederungshilfeträger zusammengeführt, ohne dass du zwischen zwei Stellen vermitteln musst.

Häufige AnnahmeRechtslage
Ohne Pflegegrad bekomme ich keine Assistenz.Ein Pflegegrad ist für die Eingliederungshilfe nicht erforderlich. Maßgeblich ist die wesentliche Einschränkung der Teilhabe§ 99 Abs. 1 SGB IX.
Mit einem Pflegegrad ist alles abgedeckt.Die Pflegeversicherung deckt pflegerische Hilfe ab, nicht die Teilhabe an Arbeit, Bildung und Freizeit. Dafür besteht ein eigener Anspruch.
Ich muss mich zwischen Pflege und Assistenz entscheiden.Nein. Beides kann nebeneinander bestehen und wird bei Zusammentreffen nach § 13 Abs. 4 SGB XI zusammengeführt.

Welche Assistenzleistungen kommen in Betracht?§

Welche Form passt, hängt vom Bedarf ab und nicht vom Pflegegrad. Die Persönliche Assistenz begleitet über den Tag hinweg und richtet sich danach, was im eigenen Leben ansteht – vom Aufstehen bis zur Abendveranstaltung. Die Freizeit- und Alltagsassistenz setzt punktueller an.

Wo der Bedarf überwiegend pflegerisch ist und die Mittel der Pflegeversicherung nicht ausreichen, kommt Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII in Betracht. Dieser Weg setzt Pflegebedürftigkeit und damit einen Pflegegrad voraus – anders als die Eingliederungshilfe.

Wie der Anspruch festgestellt wird und wer ihn bezahlt, steht unter Eingliederungshilfe: Anspruch und Verfahren.

Wann ist eine Höherstufung von Pflegegrad 2 möglich?§

Ein Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse kommt in Betracht, wenn sich der Hilfebedarf seit der letzten Begutachtung dauerhaft erhöht hat. Der Antrag ist formlos möglich.

Sinnvoll ist ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen, in dem der tatsächliche Unterstützungsbedarf festgehalten wird. Die Begutachtung bildet einen Tagesausschnitt ab; wer gut vorbereitet ist, kann Schwankungen und nächtlichen Bedarf belegen.

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung und beginnt mit der Bekanntgabe.

Häufige Fragen dazu

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?

Für Pflegegrad 2 sind ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte im Begutachtungsverfahren erforderlich§ 15 Abs. 3 SGB XI. Die Punkte ergeben sich aus sechs gewichteten Modulen von der Mobilität bis zur Gestaltung des Alltagslebens.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2?

Das Pflegegeld beträgt 347 Euro im Monat, die Pflegesachleistung 796 Euro. Hinzu kommt der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat.

Brauche ich einen Pflegegrad, um Assistenz zu bekommen?

Nein. Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe setzen keinen Pflegegrad voraus. Maßgeblich ist, ob eine wesentliche Einschränkung der gleichberechtigten Teilhabe vorliegt§ 99 Abs. 1 SGB IX. Nur die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII setzt Pflegebedürftigkeit voraus.

Kann ich Pflegeleistungen und Assistenz gleichzeitig erhalten?

Ja. Die Leistungen der Eingliederungshilfe bleiben von der Pflegeversicherung unberührt§ 13 Abs. 3 SGB XI. Treffen beide zusammen, vereinbaren Pflegekasse und Eingliederungshilfeträger die Zusammenführung nach § 13 Abs. 4 SGB XI.

Kann Pflegegrad 2 rückwirkend gelten?

Die Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht ab der Begutachtung. Es lohnt sich deshalb, den Antrag früh zu stellen; er ist formlos telefonisch bei der Pflegekasse möglich.

Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?

Nein. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat ist zweckgebunden und wird gegen Rechnung mit der Pflegekasse abgerechnet. Nicht genutzte Beträge sind bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragbar.

Alle Beträge in diesem Beitrag gelten für 2026 und wurden am 08.08.2026 am Gesetzestext geprüft. Die Rechengrößen des Sozialrechts ändern sich zum 1. Januar jedes Jahres.