Zielvereinbarung
Sie wird zwischen dir und dem Träger geschlossen und regelt Ziele, Nachweise und Höhe des Budgets. Wir gehen den Entwurf mit dir durch, bevor du unterschreibst.
Das Persönliche Budget verschafft Gestaltungsfreiheit und bringt Verwaltungsaufgaben mit sich: Zielvereinbarung, Nachweise, Abrechnung, Schriftverkehr mit dem Träger. Budgetassistenz bedeutet, dass du diese Aufgaben nicht allein tragen musst.
Wie viel Unterstützung du brauchst, hängt davon ab, wie vertraut dir Verwaltung ist und wie viel Zeit du hast. Manche brauchen einmal Hilfe bei der Zielvereinbarung, andere eine dauerhafte Begleitung. Beides ist möglich.
Sie wird zwischen dir und dem Träger geschlossen und regelt Ziele, Nachweise und Höhe des Budgets. Wir gehen den Entwurf mit dir durch, bevor du unterschreibst.
Anträge, Rückfragen, Fristen, Weiterbewilligung. Wir formulieren, erinnern und halten nach, wenn nichts passiert. Du bekommst mit, was läuft, ohne es selbst schreiben zu müssen.
Was du mit dem Budget bezahlst, musst du belegen können. Wir richten die Ablage nach den Anforderungen deines Trägers ein und bereiten die Nachweise so auf, dass sie angenommen werden.
Wer Assistenzkräfte selbst beschäftigt, braucht Verträge, die halten. Wir sagen dir, worauf zu achten ist, und begleiten dich zu den Stellen, die das rechtssicher aufsetzen — Arbeitsrecht beraten wir nicht selbst.
Ein Budget läuft aus, die Bedarfsermittlung wird spätestens alle zwei Jahre wiederholt. Wir merken uns die Termine und melden uns rechtzeitig bei dir, damit keine Lücke in der Bewilligung entsteht.
Wenn sich zeigt, dass das Budget zu viel Verwaltung bedeutet, ist der Weg zurück zur Sachleistung offen. Wir bereiten den Wechsel vor, ohne dass die Assistenz unterbrochen wird.
Die beiden Begriffe werden häufig verwechselt, meinen aber verschiedene Dinge. Budgetassistenz betrifft die Verwaltung des Geldes. Das Arbeitgebermodell betrifft die Frage, wer die Assistenzkräfte anstellt.
| Merkmal | Budgetassistenz | Arbeitgebermodell |
|---|---|---|
| Gegenstand | Verwaltung des Budgets | Anstellung der Assistenzkräfte |
| Arbeitgeberstellung | Je nach Modell — auch ein Dienst möglich | Du selbst |
| Lohnabrechnung | Kann organisiert werden | Deine Pflicht |
| Vertretung bei Ausfall | Kann über einen Dienst laufen | Musst du selbst regeln |
| Nachweispflichten | Übernehmen wir | Bleiben bei dir |
| Voraussetzung | Ja | Nein, aber häufig kombiniert |
Budgetassistenz ist im Gesetz keine eigenständige Leistung. Sie steht dort als das, was sie ist: die Unterstützung, die nötig ist, damit ein Budget überhaupt funktioniert.
Persönliche Budgets werden so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. Dabei soll die Höhe die Kosten aller bisher festgestellten Leistungen nicht überschreiten.
Gesetzestext nachlesenZwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und dem Träger wird eine Zielvereinbarung geschlossen. Sie regelt mindestens die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, die Erforderlichkeit eines Nachweises und die Qualitätssicherung.
Gesetzestext nachlesenAuf Antrag werden Leistungen zur Teilhabe in der Leistungsform des Persönlichen Budgets ausgeführt. Es besteht ein Anspruch, kein Ermessen des Trägers.
Gesetzestext nachlesenWie bei allen unseren Leistungen: Die Beratung ist kostenlos, und was die Leistung selbst kostet, klären wir vorher offen mit dir.
Das erste Gespräch, die Einschätzung und die Klärung, ob Budgetassistenz für dich sinnvoll ist, kosten nichts — auch dann nicht, wenn du danach einen anderen Weg gehst.
Aus dem Budget selbst. Der Unterstützungsbedarf ist bei der Bemessung zu berücksichtigen; zusätzliches Geld gibt es dafür nicht.
§ 29 Abs. 2 SGB IXBudgetassistenz lässt sich beenden, ausweiten oder auf einzelne Aufgaben beschränken. Auch der Rückweg zur Sachleistung bleibt offen.
Hak ab, was du schon hast. Was fehlt, besorgen wir gemeinsam. Nichts davon musst du allein zusammensuchen, und nicht alles trifft auf jeden zu.
Nichts davon brauchst du, um mit uns zu sprechen. Melde dich auch wenn du noch gar nichts beisammen hast. Die Vorlage für die fachärztliche Stellungnahme schicken wir dir zu.
Wie eine Zusammenarbeit anfängt — unabhängig davon, ob du das Budget schon hast oder erst überlegst.
Hast du schon ein Budget oder überlegst du noch? Was macht dir daran Sorge — die Verwaltung, die Arbeitgeberrolle, die Nachweise? Daraus ergibt sich, was Budgetassistenz bei dir überhaupt leisten soll.
Wir legen zusammen fest, welche Aufgaben bei uns liegen und welche bei dir. Manche wollen nur die Abrechnung abgeben, andere alles außer den Entscheidungen.
Wir gehen den Entwurf des Trägers mit dir durch, bevor du unterschreibst. Was dort steht, bestimmt für die Laufzeit, was du nachweisen musst.
Nachweise, Schriftverkehr, Fristen. Du bekommst eine feste Ansprechperson, die deinen Fall kennt und nicht wechselt.
Ändert sich dein Bedarf, ändern wir den Zuschnitt. Zeigt sich, dass das Budget nicht passt, bereiten wir den Wechsel zur Sachleistung vor.
Unterstützung bei der Verwaltung eines Persönlichen Budgets: Zielvereinbarung, Schriftverkehr mit dem Träger, Nachweise, Abrechnung und Fristen. Sie ist keine eigenständige Leistung des Sozialrechts, sondern das, was nötig ist, damit ein Budget im Alltag funktioniert. Wie viel davon du abgibst, entscheidest du.
Sie wird aus dem Budget bezahlt. § 29 Abs. 2 SGB IX verlangt, dass das Budget so bemessen wird, dass der festgestellte Bedarf gedeckt ist und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. Zusätzliches Geld obendrauf gibt es dafür nicht — im selben Absatz steht die Deckelung auf die Kosten der bisherigen Leistungen. Deshalb gehört der Unterstützungsbedarf schon in die Bedarfsermittlung und nicht erst in die Abrechnung.
Nein. Budgetassistenz betrifft die Verwaltung des Geldes, das Arbeitgebermodell die Frage, wer die Assistenzkräfte anstellt. Beides kommt zusammen vor, ist aber nicht dasselbe: Man kann ein Budget verwalten lassen und die Assistenz trotzdem bei einem Dienst einkaufen.
Nein, dafür sind wir nicht die richtige Adresse — wir arbeiten im Dienstleistungsmodell. Für das Arbeitgebermodell sind die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben und Assistenzvereine die besseren Ansprechpartner. Wir weisen darauf lieber vorab hin, als eine Frage offenzulassen, die wir nicht beantworten können.
Nein. Budgetassistenz und Assistenzleistung lassen sich trennen. Du kannst uns die Verwaltung übertragen und die Assistenz woanders beziehen — oder umgekehrt.
Der Träger kann die zweckentsprechende Verwendung prüfen, und im schlimmsten Fall steht eine Rückforderung im Raum. Genau deshalb richten wir die Ablage von Anfang an so ein, dass die Nachweise vollständig sind — Nacharbeiten ist deutlich mühsamer als Mitschreiben.
Ja. Die Zielvereinbarung ist aus wichtigem Grund kündbar, und der Wechsel zur Sachleistung ist möglich. Wir bereiten ihn so vor, dass die Assistenz dabei nicht unterbrochen wird.
Sobald der Verwaltungsaufwand dich mehr beschäftigt als die Assistenz selbst. Ein verlässlicher Hinweis: Wenn du Post vom Träger aufschiebst, weil du nicht weißt, was zu tun ist, ist der Punkt erreicht.
Die Leistungen greifen ineinander, und die häufigsten Fragen zum Verfahren beantworten wir ausführlich im Ratgeber.
Assistiert wird bundesweit, beraten wird von unseren Büros aus: Troisdorf für Köln, Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis, Hannover für die Region Hannover, Berlin, Mainz für Rheinhessen und Frankfurt für das Rhein-Main-Gebiet, alle drei in Planung. Prüf dein Einsatzgebiet nach Postleitzahl.
Bring mit, was du hast — Bescheid, Zielvereinbarung, Post vom Träger. In einem Gespräch sagen wir dir, was davon Arbeit macht und was wir übernehmen können. Kostenlos und unverbindlich.
Du erreichst eine echte Person statt einer Warteschleife, Mo–Fr von 8.00 bis 16.30 Uhr.
02241 240 7666Schreib in Ruhe auf, worum es geht. Wir antworten meist noch am selben Tag.
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