4,965 Google-Bewertungen Leistung

Budget­assistenz
fürs Persönliche
Budget

Das Persönliche Budget verschafft Gestaltungsfreiheit und bringt Verwaltungsaufgaben mit sich: Zielvereinbarung, Nachweise, Abrechnung, Schriftverkehr mit dem Träger. Budgetassistenz bedeutet, dass du diese Aufgaben nicht allein tragen musst.

Das Wichtigste in Kürze
  • Keine eigene Leistung. Budgetassistenz ist Unterstützung bei der Verwaltung des Budgets, kein zusätzlicher Anspruch.
  • Im Budget mitgedacht. Die erforderliche Beratung und Unterstützung ist bei der Bemessung zu berücksichtigen (§ 29 Abs. 2 SGB IX).
  • Du behältst die Entscheidungen. Wir bereiten vor und führen aus; entschieden wird von dir.
  • Umfang nach Bedarf. Von der einmaligen Hilfe bei der Zielvereinbarung bis zur laufenden Begleitung.
  • Unabhängig vom Assistenzdienst. Auch wenn du die Assistenz woanders einkaufst.
Für Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer

Was wir dir
abnehmen können

Wie viel Unterstützung du brauchst, hängt davon ab, wie vertraut dir Verwaltung ist und wie viel Zeit du hast. Manche brauchen einmal Hilfe bei der Zielvereinbarung, andere eine dauerhafte Begleitung. Beides ist möglich.

Zielvereinbarung

Sie wird zwischen dir und dem Träger geschlossen und regelt Ziele, Nachweise und Höhe des Budgets. Wir gehen den Entwurf mit dir durch, bevor du unterschreibst.

Schriftverkehr

Anträge, Rückfragen, Fristen, Weiterbewilligung. Wir formulieren, erinnern und halten nach, wenn nichts passiert. Du bekommst mit, was läuft, ohne es selbst schreiben zu müssen.

Nachweise und Abrechnung

Was du mit dem Budget bezahlst, musst du belegen können. Wir richten die Ablage nach den Anforderungen deines Trägers ein und bereiten die Nachweise so auf, dass sie angenommen werden.

Arbeitsverträge

Wer Assistenzkräfte selbst beschäftigt, braucht Verträge, die halten. Wir sagen dir, worauf zu achten ist, und begleiten dich zu den Stellen, die das rechtssicher aufsetzen — Arbeitsrecht beraten wir nicht selbst.

Weiterbewilligung im Blick

Ein Budget läuft aus, die Bedarfsermittlung wird spätestens alle zwei Jahre wiederholt. Wir merken uns die Termine und melden uns rechtzeitig bei dir, damit keine Lücke in der Bewilligung entsteht.

Rückweg offen halten

Wenn sich zeigt, dass das Budget zu viel Verwaltung bedeutet, ist der Weg zurück zur Sachleistung offen. Wir bereiten den Wechsel vor, ohne dass die Assistenz unterbrochen wird.

250+Assistenzkräftetäglich im Einsatz
24/7Erreichbarfür Klienten
4,9Google-Bewertungaus 65 Bewertungen
Der Unterschied

Budgetassistenz oder
Arbeitgebermodell?

Die beiden Begriffe werden häufig verwechselt, meinen aber verschiedene Dinge. Budgetassistenz betrifft die Verwaltung des Geldes. Das Arbeitgebermodell betrifft die Frage, wer die Assistenzkräfte anstellt.

Vergleich zwischen Budgetassistenz und Arbeitgebermodell
MerkmalBudgetassistenzArbeitgebermodell
Gegenstand Verwaltung des Budgets Anstellung der Assistenzkräfte
Arbeitgeberstellung Je nach Modell — auch ein Dienst möglich Du selbst
Lohnabrechnung Kann organisiert werden Deine Pflicht
Vertretung bei Ausfall Kann über einen Dienst laufen Musst du selbst regeln
Nachweispflichten Übernehmen wir Bleiben bei dir
Voraussetzung Ja Nein, aber häufig kombiniert
Deine Rechte

Was dir rechtlich zusteht

Budgetassistenz ist im Gesetz keine eigenständige Leistung. Sie steht dort als das, was sie ist: die Unterstützung, die nötig ist, damit ein Budget überhaupt funktioniert.

§ 29 Abs. 2 SGB IX

Bemessung des Budgets

Persönliche Budgets werden so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. Dabei soll die Höhe die Kosten aller bisher festgestellten Leistungen nicht überschreiten.

Gesetzestext nachlesen
§ 29 Abs. 4 SGB IX

Zielvereinbarung

Zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und dem Träger wird eine Zielvereinbarung geschlossen. Sie regelt mindestens die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, die Erforderlichkeit eines Nachweises und die Qualitätssicherung.

Gesetzestext nachlesen
§ 29 Abs. 1 SGB IX

Rechtsanspruch

Auf Antrag werden Leistungen zur Teilhabe in der Leistungsform des Persönlichen Budgets ausgeführt. Es besteht ein Anspruch, kein Ermessen des Trägers.

Gesetzestext nachlesen
Geld, Anträge, Zuständigkeit

Kosten, Antrag,
Zuständigkeit

Wie bei allen unseren Leistungen: Die Beratung ist kostenlos, und was die Leistung selbst kostet, klären wir vorher offen mit dir.

Was kostet die Beratung?

0 €

Das erste Gespräch, die Einschätzung und die Klärung, ob Budgetassistenz für dich sinnvoll ist, kosten nichts — auch dann nicht, wenn du danach einen anderen Weg gehst.

Woraus wird sie bezahlt?

Aus dem Budget

Aus dem Budget selbst. Der Unterstützungsbedarf ist bei der Bemessung zu berücksichtigen; zusätzliches Geld gibt es dafür nicht.

§ 29 Abs. 2 SGB IX

Bin ich gebunden?

Nein

Budgetassistenz lässt sich beenden, ausweiten oder auf einzelne Aufgaben beschränken. Auch der Rückweg zur Sachleistung bleibt offen.

Erstantrag

Deine Checkliste: Was du
für den Erstantrag brauchst

Hak ab, was du schon hast. Was fehlt, besorgen wir gemeinsam. Nichts davon musst du allein zusammensuchen, und nicht alles trifft auf jeden zu.

0 von 12
  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Schwerbehindertenausweis
  • MDK-Gutachtenfalls nicht vorhanden, bei der Krankenkasse beantragen
  • Pflegegradbescheidfalls nicht vorhanden, bei der Krankenkasse beantragen
  • Fachärztliche Unterlagen und Stellungnahmenicht vom Hausarzt, Vorlage bekommst du von uns
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Mietvertrag
  • Grundbuchauszugnur bei Eigentum
  • Nachweise über weitere Wertgegenstände, etwa ein Auto
  • Betreuungsvollmachtfalls eine gesetzliche Betreuung besteht
  • Einkommensbescheidebei Bürgergeld, Sozialhilfe oder Erwerbsminderungsrente

Nichts davon brauchst du, um mit uns zu sprechen. Melde dich auch wenn du noch gar nichts beisammen hast. Die Vorlage für die fachärztliche Stellungnahme schicken wir dir zu.

So kommst du dahin

Wie eine Zusammenarbeit anfängt — unabhängig davon, ob du das Budget schon hast oder erst überlegst.

  1. 1

    Bestandsaufnahme

    Hast du schon ein Budget oder überlegst du noch? Was macht dir daran Sorge — die Verwaltung, die Arbeitgeberrolle, die Nachweise? Daraus ergibt sich, was Budgetassistenz bei dir überhaupt leisten soll.

  2. 2

    Zuschnitt

    Wir legen zusammen fest, welche Aufgaben bei uns liegen und welche bei dir. Manche wollen nur die Abrechnung abgeben, andere alles außer den Entscheidungen.

  3. 3

    Zielvereinbarung

    Wir gehen den Entwurf des Trägers mit dir durch, bevor du unterschreibst. Was dort steht, bestimmt für die Laufzeit, was du nachweisen musst.

  4. 4

    Laufender Betrieb

    Nachweise, Schriftverkehr, Fristen. Du bekommst eine feste Ansprechperson, die deinen Fall kennt und nicht wechselt.

  5. 5

    Nachsteuern

    Ändert sich dein Bedarf, ändern wir den Zuschnitt. Zeigt sich, dass das Budget nicht passt, bereiten wir den Wechsel zur Sachleistung vor.

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und gehen gemeinsam Unterlagen durch
Der erste Termin klärt vor allem eines: ob das Budget der richtige Weg ist.
Wissenswertes

Häufig gestellte Fragen
zur Budgetassistenz

01

Was ist Budgetassistenz?

Unterstützung bei der Verwaltung eines Persönlichen Budgets: Zielvereinbarung, Schriftverkehr mit dem Träger, Nachweise, Abrechnung und Fristen. Sie ist keine eigenständige Leistung des Sozialrechts, sondern das, was nötig ist, damit ein Budget im Alltag funktioniert. Wie viel davon du abgibst, entscheidest du.

02

Wer bezahlt die Budgetassistenz?

Sie wird aus dem Budget bezahlt. § 29 Abs. 2 SGB IX verlangt, dass das Budget so bemessen wird, dass der festgestellte Bedarf gedeckt ist und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. Zusätzliches Geld obendrauf gibt es dafür nicht — im selben Absatz steht die Deckelung auf die Kosten der bisherigen Leistungen. Deshalb gehört der Unterstützungsbedarf schon in die Bedarfsermittlung und nicht erst in die Abrechnung.

03

Ist Budgetassistenz dasselbe wie das Arbeitgebermodell?

Nein. Budgetassistenz betrifft die Verwaltung des Geldes, das Arbeitgebermodell die Frage, wer die Assistenzkräfte anstellt. Beides kommt zusammen vor, ist aber nicht dasselbe: Man kann ein Budget verwalten lassen und die Assistenz trotzdem bei einem Dienst einkaufen.

04

Berät ZBF auch zum Arbeitgebermodell?

Nein, dafür sind wir nicht die richtige Adresse — wir arbeiten im Dienstleistungsmodell. Für das Arbeitgebermodell sind die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben und Assistenzvereine die besseren Ansprechpartner. Wir weisen darauf lieber vorab hin, als eine Frage offenzulassen, die wir nicht beantworten können.

05

Muss ich die Assistenz bei euch einkaufen?

Nein. Budgetassistenz und Assistenzleistung lassen sich trennen. Du kannst uns die Verwaltung übertragen und die Assistenz woanders beziehen — oder umgekehrt.

06

Was passiert, wenn ich Nachweise nicht beibringen kann?

Der Träger kann die zweckentsprechende Verwendung prüfen, und im schlimmsten Fall steht eine Rückforderung im Raum. Genau deshalb richten wir die Ablage von Anfang an so ein, dass die Nachweise vollständig sind — Nacharbeiten ist deutlich mühsamer als Mitschreiben.

07

Kann ich später zur Sachleistung zurück?

Ja. Die Zielvereinbarung ist aus wichtigem Grund kündbar, und der Wechsel zur Sachleistung ist möglich. Wir bereiten ihn so vor, dass die Assistenz dabei nicht unterbrochen wird.

08

Ab wann lohnt sich Budgetassistenz?

Sobald der Verwaltungsaufwand dich mehr beschäftigt als die Assistenz selbst. Ein verlässlicher Hinweis: Wenn du Post vom Träger aufschiebst, weil du nicht weißt, was zu tun ist, ist der Punkt erreicht.

Weiterlesen

Was hier noch
dazugehört

Die Leistungen greifen ineinander, und die häufigsten Fragen zum Verfahren beantworten wir ausführlich im Ratgeber.

Verwandte Leistungen

Im Ratgeber vertieft

Assistiert wird bundesweit, beraten wird von unseren Büros aus: Troisdorf für Köln, Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis, Hannover für die Region Hannover, Berlin, Mainz für Rheinhessen und Frankfurt für das Rhein-Main-Gebiet, alle drei in Planung. Prüf dein Einsatzgebiet nach Postleitzahl.

Lass uns deine Unterlagen durchgehen

Bring mit, was du hast — Bescheid, Zielvereinbarung, Post vom Träger. In einem Gespräch sagen wir dir, was davon Arbeit macht und was wir übernehmen können. Kostenlos und unverbindlich.