Antragshilfe

Pflegegrad
beantragen

Der Antrag ist formlos gültig — ein Schreiben an die Pflegekasse genügt. Und das Datum entscheidet über Geld: Leistungen beginnen mit dem Monat, in dem der Antrag eingeht.

Deine Antragsangaben bleiben auf deinem Gerät. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet — auch nicht von uns. Nur wenn du unten ausdrücklich einen Rückruf möchtest, erreichen uns Name und Kontaktweg.

Noch nichts ausgefüllt Deine Angaben bleiben auf diesem Gerät

Schritt 1: Wer stellt den Antrag?
Schritt 2: Deine Pflegekasse

Deine Pflegekasse sitzt bei deiner Krankenkasse: Wer bei der AOK krankenversichert ist, hat die Pflegekasse bei der AOK. Ein Anruf unter der Nummer auf deiner Versichertenkarte genügt — oder du schickst den Brief unten. Beides sichert dir dasselbe Datum.

Beschreibe einen durchschnittlichen Tag, nicht den besten.

Die nächsten Schritte

  1. HeuteAusdruckenEigenhändig unterschreiben und das Datum eintragen.
  2. Diese WocheAbschickenEin einfacher Brief genügt. Für den Leistungsbeginn zählt der Monat des Eingangs — abschicken lohnt sich noch im laufenden Monat.
  3. In zwei bis vier WochenBegutachtungDer Medizinische Dienst meldet sich für einen Termin. Führ bis dahin ein paar Tage lang ein Pflegetagebuch.
  4. Nach 25 ArbeitstagenFrist läuft abSo lange hat die Pflegekasse Zeit, § 18 Abs. 3b SGB XI. Danach schuldet sie dir 70 Euro je begonnene Woche Verspätung.

Häufige Fragen

Antworten zu Frist, Begutachtung und Datenschutz.

Frage nicht dabei?

Unsere Klientenabteilung hilft weiter — auch bei der Frage, ob dieser Antrag in deiner Situation der richtige Schritt ist. Kostenfrei und unverbindlich.

Erreichbar von Mo – Fr, 08.00 – 16.30 Uhr.

Werden meine Angaben gespeichert oder übertragen?

Der Antrag selbst nicht. Er entsteht in deinem Browser: keine Übertragung an uns oder an Dritte, keine Speicherung, keine Auswertung. Schließt du den Tab, ist alles weg. Unter dem Antrag steht ein getrenntes, freiwilliges Feld für einen Rückruf — nur wenn du dort das Häkchen setzt, erreichen uns Name und Kontaktweg. Deine gesundheitlichen Angaben gehen auch dann nicht mit.

Geht der Antrag nicht auch telefonisch?

Doch, ein Anruf bei der Pflegekasse genügt und sichert dasselbe Datum. Schriftlich hast du es allerdings belegt — und das hilft, wenn später über den Zeitpunkt gestritten wird.

Warum zählt das Datum so sehr?

Weil Leistungen mit dem Beginn des Monats einsetzen, in dem der Antrag eingeht (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Wer am 28. abschickt, bekommt den ganzen Monat. Wer bis zum 2. wartet, verliert ihn.

Was passiert nach dem Antrag?

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst, der zu dir nach Hause kommt. Über den Antrag muss binnen 25 Arbeitstagen schriftlich entschieden werden (§ 18c Abs. 1 SGB XI).

Kann jemand anders den Antrag für mich stellen?

Ja — Angehörige, die rechtliche Betreuung oder eine bevollmächtigte Person. Unterschreiben sollte dann diese Person, mit einem Hinweis auf die Vollmacht.