Was bedeuten die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis?
Die Buchstaben auf der Rückseite des Ausweises sehen aus wie Verwaltungskürzel. Tatsächlich entscheidet jeder einzelne über bares Geld oder darüber, ob eine Begleitperson kostenlos mitfährt. Und keiner davon wird von selbst geprüft.
Entwurf. Dieser Text ist noch nicht freigegeben. Die Gesetzesangaben sind belegt, die Angaben aus unserer Praxis stehen unter Vorbehalt.
Das Wichtigste in Kürze
- Merkzeichen hängen nicht am Grad der Behinderung allein — jedes hat eigene Voraussetzungen.
- Sie werden nur geprüft, wenn du sie im Antrag ausdrücklich nennst. Das ist die häufigste vergebene Chance.
- G, Bl, H und Gl öffnen die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr§ 228 SGB IX; B lässt eine Begleitperson kostenlos mitfahren.
- Bei H, Bl und aG entfällt die Kfz-Steuer ganz§ 3a Abs. 1 KraftStG, bei G und Gl zur Hälfte — aber nicht neben der Wertmarke.
Warum die Buchstaben so wichtig sind §
Der Grad der Behinderung sagt, wie stark die Teilhabe insgesamt beeinträchtigt ist. Die Merkzeichen sagen etwas anderes: Sie bezeichnen bestimmte Beeinträchtigungen, an die der Gesetzgeber konkrete Vergünstigungen geknüpft hat. Jemand mit einem GdB von 100 ohne Merkzeichen fährt im Nahverkehr regulär zahlend mit, jemand mit einem GdB von 50 und Merkzeichen G nicht.
Welche Voraussetzungen jeweils gelten, steht teils im Gesetz§ 229 SGB IX, teils in der Schwerbehindertenausweisverordnung§ 3 SchwbAwV. Sie sind unterschiedlich streng, und sie hängen nicht linear am GdB.
Entscheidend ist die Antragspraxis: Das Versorgungsamt prüft von sich aus nur den Grad der Behinderung. Merkzeichen prüft es, wenn du sie beantragst — schreib also ausdrücklich hin, welche du für dich in Anspruch nimmst und warum.
Die Mobilitätszeichen: G, aG und B §
Diese drei betreffen das Unterwegssein und sind für Menschen mit Assistenz die praktisch wichtigsten.
Was jeweils dahintersteckt:
- G — erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Das Gesetz meint damit, dass ortsübliche Wegstrecken „nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren" zurückgelegt werden können§ 229 Abs. 1 SGB IX. Es geht nicht nur um die Beine: Auch innere Leiden, Anfallsleiden oder Orientierungsstörungen zählen.
- aG — außergewöhnlich gehbehindert. Deutlich strenger: verlangt wird eine mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung, die einem GdB von mindestens 80 entspricht§ 229 Abs. 3 SGB IX. Typisch bei dauerhafter Rollstuhlnutzung aus medizinischer Notwendigkeit. Öffnet den blauen Parkausweis.
- B — Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson. Voraussetzung: Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel bist du regelmäßig auf Hilfe angewiesen§ 229 Abs. 2 SGB IX. Die Begleitung fährt dann kostenlos mit, ohne eigene Wertmarke.
H, Bl, Gl, TBl, RF und 1. Kl. §
Die übrigen Merkzeichen knüpfen an bestimmte Beeinträchtigungen an und bringen jeweils eigene Vergünstigungen mit.
Der Reihe nach:
- H — hilflos im Sinne des § 33b EStG. Wer für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des Alltags dauernd fremde Hilfe braucht. Bringt den erhöhten Steuerfreibetrag von 7.400 Euro, die Wertmarke ohne Eigenanteil und die volle Kfz-Steuerbefreiung.
- Bl — blind im Sinne des § 72 Abs. 5 SGB XII. Dieselben Vergünstigungen wie H, dazu in allen Bundesländern das Blindengeld.
- Gl — gehörlos. Öffnet die unentgeltliche Beförderung und in vielen Ländern das Gehörlosengeld.
- TBl — taubblind. Wer wegen einer Störung der Hörfunktion einen GdB von mindestens 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen GdB von 100 hat§ 3 SchwbAwV. Ebenfalls erhöhter Steuerfreibetrag.
- RF — Ermäßigung des Rundfunkbeitrags. Die gesundheitlichen Voraussetzungen legen die Länder fest.
- 1. Kl. — Berechtigung, mit einer Fahrkarte der 2. Klasse die 1. Wagenklasse zu nutzen. Betrifft in der Praxis vor allem schwerkriegsbeschädigte Menschen.
Nahverkehr: Wertmarke oder Kfz-Steuer — nicht beides §
Wer G, Bl, H oder Gl im Ausweis hat, wird im öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich befördert§ 228 SGB IX. Dafür braucht es ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke, und die kostet einen Eigenanteil: 104 Euro im Jahr oder 53 Euro im Halbjahr.
Kostenlos ist die Wertmarke für Menschen mit den Merkzeichen Bl oder H sowie für Bezieherinnen und Bezieher bestimmter Sozialleistungen — etwa Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem SGB XIV. Bei Merkzeichen B fährt zusätzlich eine Begleitperson kostenlos mit, und zwar ohne eigene Wertmarke.
Und jetzt die Stelle, an der man sich entscheiden muss: Mit H, Bl oder aG entfällt die Kraftfahrzeugsteuer vollständig§ 3a Abs. 1 KraftStG — und zwar zusätzlich zur unentgeltlichen Beförderung. Mit G oder Gl gibt es dagegen nur die Hälfte der Kfz-Steuer erlassen, und diese Ermäßigung entfällt, solange du die unentgeltliche Beförderung in Anspruch nimmst§ 3a Abs. 2 KraftStG.
Für Menschen mit G oder Gl heißt das: rechnen. Wer viel Bahn und Bus fährt, ist mit der Wertmarke besser dran. Wer überwiegend im eigenen Auto unterwegs ist und eine hohe Kfz-Steuer zahlt, fährt mit der Ermäßigung besser. Wechseln kann man später.
Wie du Merkzeichen beantragst §
Im selben Verfahren wie den Ausweis, also beim Versorgungsamt. Es gibt keinen eigenen Antrag: Du schreibst in den Antrag auf Feststellung hinein, welche Merkzeichen du beanspruchst, und begründest sie einzeln.
Die Begründung entscheidet, weil das Amt nach Aktenlage prüft. Bei G und aG kommt es auf die Wegstrecke an: Wie weit kommst du am Stück, was passiert danach, brauchst du Pausen, Hilfsmittel, eine Begleitung? Bei B darauf, welche Hilfe du beim Ein- und Aussteigen, beim Umsteigen oder bei der Orientierung brauchst. Schreib Situationen, keine Zustände.
Hast du den Ausweis schon und fehlt ein Merkzeichen, stellst du einen Antrag auf Neufeststellung. Das ist derselbe Weg und ebenfalls kostenlos. Wichtig: Ein solcher Antrag löst eine erneute Prüfung aus — in aller Regel unproblematisch, aber es lohnt sich, vorher zu überlegen, ob sich seit der letzten Feststellung etwas verbessert hat.
Wenn du unsicher bist §
Welche Merkzeichen in deiner Situation überhaupt in Frage kommen, ist die Frage, die im Antrag am leichtesten untergeht. Ruf an, dann gehen wir sie mit dir durch.
Anders ist es bei den Anträgen, die unsere Kernleistung betreffen — Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Persönliches Budget. Die stellen wir gemeinsam mit dir. Eine Rechtsberatung ist beides nicht: Geht es um eine Widerspruchsbegründung oder eine Klage, verweisen wir an Sozialverbände oder eine Kanzlei.
Häufige Fragen dazu
Bekomme ich Merkzeichen automatisch bei hohem GdB?
Nein. Sie haben eigene Voraussetzungen und werden nur geprüft, wenn du sie im Antrag ausdrücklich nennst.
Was kostet die Wertmarke?
104 Euro im Jahr oder 53 Euro im Halbjahr. Bei den Merkzeichen Bl und H sowie bei Bezug bestimmter Sozialleistungen ist sie kostenlos.
Kann ich Wertmarke und Kfz-Steuerermäßigung zusammen nutzen?
Bei G und Gl nicht: Die 50-Prozent-Ermäßigung entfällt, solange du die unentgeltliche Beförderung nutzt§ 3a Abs. 2 KraftStG. Bei H, Bl und aG gilt diese Einschränkung nicht — dort entfällt die Kfz-Steuer ganz, und die Beförderung bleibt daneben bestehen.
Muss bei Merkzeichen B immer eine Begleitperson dabei sein?
Nein. B ist eine Berechtigung, keine Pflicht. Wenn jemand mitkommt, fährt diese Person kostenlos — ohne eigene Wertmarke.
Mir fehlt ein Merkzeichen — kann ich es nachträglich beantragen?
Ja, über einen Antrag auf Neufeststellung beim Versorgungsamt. Kostenlos. Bedenke, dass dabei der gesamte Befund neu geprüft wird.
Brauche ich für Assistenz bestimmte Merkzeichen?
Nein. Eingliederungshilfe hängt am Bedarf, nicht an Buchstaben im Ausweis. Für den Alltag mit Assistenz ist B trotzdem oft das nützlichste Merkzeichen.
Alle Beträge in diesem Beitrag gelten für 2026 und wurden am 08.08.2026 am Gesetzestext geprüft. Die Rechengrößen des Sozialrechts ändern sich zum 1. Januar jedes Jahres.
Nachträglich beantragen geht jederzeit
Ein fehlendes Merkzeichen lässt sich über eine Neufeststellung nachholen. Kostenlos, und der Weg ist derselbe wie beim ersten Antrag.