Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Pflegegrad wird oft mit einer Diagnose verwechselt. Begutachtet wird aber etwas anderes: wie selbständig du deinen Alltag bewältigst. Wer das versteht, bereitet sich anders vor — und bekommt am Ende häufig einen anderen Grad.
Entwurf. Dieser Text ist noch nicht freigegeben. Die Gesetzesangaben sind belegt, die Angaben aus unserer Praxis stehen unter Vorbehalt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Antrag ist formlos. Ein Anruf bei der Pflegekasse reicht, sie sitzt bei deiner Krankenkasse.
- Das Datum entscheidet über das Geld: Leistungen gibt es ab dem Beginn des Monats, in dem der Antrag eingeht§ 33 Abs. 1 SGB XI. Rückwirkend gibt es nichts.
- Begutachtet wird die Selbständigkeit in sechs Bereichen, nicht die Schwere der Krankheit. Die Selbstversorgung wiegt mit vierzig Prozent am schwersten§ 15 Abs. 3 SGB XI.
- Nach 25 Arbeitstagen muss die Entscheidung schriftlich vorliegen. Versäumt die Kasse das, schuldet sie dir 70 Euro je begonnene Woche§ 18c SGB XI.
Wie stelle ich den Antrag? §
Bei der Pflegekasse, und die sitzt immer bei der Krankenkasse. Wer bei der AOK krankenversichert ist, hat seine Pflegekasse bei der AOK. Ein Anruf genügt, ein formloser Brief oder eine Nachricht über das Kundenportal ebenso. Du brauchst keinen Vordruck und keinen Arztbrief, um zu beginnen.
Wichtig ist allein das Datum. Leistungen beginnen mit dem Monat, in dem der Antrag eingeht — wer am 28. anruft, bekommt den ganzen Monat, wer bis zum 2. des Folgemonats wartet, verliert ihn. Rückwirkend zahlt die Pflegeversicherung nicht.
Eine Hürde gibt es: die Vorversicherungszeit. In den letzten zehn Jahren vor dem Antrag musst du mindestens zwei Jahre pflegeversichert oder familienversichert gewesen sein§ 33 Abs. 2 SGB XI. Für die allermeisten Menschen in Deutschland ist das erfüllt, ohne dass sie je davon gehört haben.
Den Antrag kann auch jemand anders für dich stellen: Angehörige, die rechtliche Betreuung, eine bevollmächtigte Person. Die Pflegekasse schickt danach Unterlagen und beauftragt den Medizinischen Dienst.
Was genau wird begutachtet? §
Nicht die Diagnose, sondern die Selbständigkeit. Das Gesetz nennt sechs Bereiche und gewichtet sie unterschiedlich stark§ 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 3 SGB XI. Diese Gewichtung zu kennen, ist der halbe Termin — denn sie zeigt, worauf es wirklich ankommt.
Die sechs Bereiche und was sie zählen:
- Selbstversorgung — 40 Prozent. Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang. Mit Abstand das schwerste Gewicht.
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen — 20 Prozent. Medikamente, Verbände, Arztbesuche, Therapien.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen — zusammen 15 Prozent. Gezählt wird nur der höhere der beiden Werte, nicht beide.
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte — 15 Prozent. Tagesablauf, Kontakte, Beschäftigung.
- Mobilität — 10 Prozent. Aufstehen, Umsetzen, Treppen, Fortbewegung in der Wohnung. Erstaunlich wenig, gemessen daran, wie sehr sie den Alltag prägt.
Welcher Pflegegrad ergibt sich daraus? §
Aus den gewichteten Modulen entsteht eine Punktzahl zwischen 0 und 100, und die Punktzahl bestimmt den Pflegegrad§ 15 Abs. 3 SGB XI: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 Pflegegrad 5.
Der Sprung von Pflegegrad 1 auf 2 ist der wichtigste. Pflegegrad 1 bringt vor allem den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Erst ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld und Pflegesachleistungen, erst ab Pflegegrad 2 auch Verhinderungspflege.
Was ab Pflegegrad 2 monatlich zur Verfügung steht: 347 Euro Pflegegeld oder 796 Euro als Sachleistung bei Pflegegrad 2, bei Pflegegrad 3 599 Euro beziehungsweise 1.497 Euro, bei Pflegegrad 4 800 Euro beziehungsweise 1.859 Euro und bei Pflegegrad 5 990 Euro beziehungsweise 2.299 Euro.
Voraussetzung ist immer die Dauer: Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen§ 14 Abs. 1 SGB XI. Ein gebrochenes Bein reicht nicht.
Der Termin mit dem Medizinischen Dienst §
Der Medizinische Dienst kommt zu dir nach Hause und nimmt sich meist ein bis zwei Stunden Zeit§ 18 SGB XI. Die Person geht die sechs Bereiche durch und fragt zu jeder Tätigkeit, wie selbständig sie gelingt. Bewertet wird nicht, ob du es irgendwie schaffst, sondern wie viel Hilfe du dabei brauchst.
Ein Termin ist eine besondere Situation: Man reißt sich zusammen, weil Besuch da ist, ist konzentrierter als sonst und spielt herunter, was unangenehm ist. Das ist verständlich — nur kann die begutachtende Person eben nur bewerten, was sie sieht und hört. Deshalb lohnt es sich, vorher zu überlegen, wie ein durchschnittlicher Tag wirklich aussieht.
Womit du dich gut vorbereitest:
- Führe zwei Wochen vorher ein Pflegetagebuch: Was war wann nötig, wie lange hat es gedauert, was ging gar nicht?
- Beschreibe den schlechten Tag, nicht den guten. Und sag es, wenn ein Tag wie heute die Ausnahme ist.
- Halte Unterlagen bereit: Medikamentenplan, Arztbriefe, Entlassungsberichte, Hilfsmittelverordnungen.
- Bitte jemanden dazu, der dich im Alltag erlebt. Vier Augen erinnern sich an mehr, und manches sagt sich leichter, wenn es jemand anders anspricht.
- Räum nicht auf und zieh dich nicht besonders an. Was du sonst allein nicht schaffst, soll auch so aussehen.
Wie lange darf das dauern? §
25 Arbeitstage ab Eingang deines Antrags — dann muss die Entscheidung schriftlich bei dir sein§ 18c Abs. 1 SGB XI. Das sind rund fünf Wochen, und die Frist ist keine Empfehlung.
Hält die Pflegekasse sie nicht ein, schuldet sie dir 70 Euro für jede begonnene Woche der Überschreitung, zu zahlen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Fristablauf§ 18c Abs. 3 SGB XI. Das entfällt nur, wenn die Kasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat oder wenn du vollstationär gepflegt wirst und mindestens Pflegegrad 2 festgestellt ist.
Kaum jemand fordert dieses Geld ein. Ein Satz im Brief genügt: dass die Frist am soundsovielten abgelaufen ist und du die Zahlung nach § 18c Abs. 3 SGB XI geltend machst.
Fällt der Bescheid niedriger aus als erwartet, hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch. Fordere zuerst das Gutachten an — du hast ein Recht darauf, und ohne es weißt du nicht, an welcher Stelle Punkte fehlen. Häufig steht dort ein Alltag beschrieben, den du nicht wiedererkennst.
Was hat das mit Assistenz zu tun? §
Zwei Dinge, und sie werden oft durcheinandergebracht. Der Pflegegrad kommt aus der Pflegeversicherung, dem SGB XI. Unsere Kernleistung, die Persönliche Assistenz, kommt aus der Eingliederungshilfe, dem SGB IX. Das sind verschiedene Töpfe mit verschiedenen Zielen: Der eine deckt Pflege ab, der andere Teilhabe.
Sie schließen sich nicht aus. Viele unserer Klientinnen und Klienten haben beides, und die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber der Pflegeversicherung ausdrücklich nicht nachrangig§ 13 Abs. 3 SGB XI — der Pflegegrad kürzt die Assistenz nicht.
Wichtig wird der Pflegegrad vor allem für die Hilfe zur Pflege: Ohne mindestens Pflegegrad 2 gibt es sie in aller Regel nicht. Wenn du wissen willst, welcher Topf bei dir greift, steht das im Beitrag dazu — oder wir klären es im Gespräch.
Was wir dabei übernehmen §
Wenn du magst, gehen wir die sechs Bereiche vor dem Termin einmal mit dir durch, damit im Gespräch nichts untergeht. Ob wir zum Termin selbst mitkommen können, klären wir im Einzelfall — sprich uns an.
Kommt der Bescheid und du weißt nicht weiter, melde dich — wir schauen ihn gemeinsam an und ordnen ein, was darin steht. Ob ein Widerspruch Aussicht hat, ist eine rechtliche Frage: Dafür verweisen wir an Sozialverbände oder eine Kanzlei.
Anders ist es bei den Anträgen, die unsere Kernleistung betreffen — Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Persönliches Budget. Die stellen wir gemeinsam mit dir, formulieren die Begründung mit und bleiben anschließend mit dem Träger in Kontakt.
Häufige Fragen dazu
Was kostet der Antrag?
Nichts. Weder der Antrag noch die Begutachtung noch der Widerspruch.
Bekomme ich Leistungen rückwirkend?
Nur bis zum Beginn des Monats, in dem der Antrag eingegangen ist§ 33 Abs. 1 SGB XI. Weiter zurück geht es nicht — deshalb lieber heute anrufen als nächste Woche.
Kürzt ein Pflegegrad meine Assistenzstunden?
Nein. Die Eingliederungshilfe ist gegenüber der Pflegeversicherung ausdrücklich nicht nachrangig§ 13 Abs. 3 SGB XI. Der Pflegegrad kommt hinzu, er ersetzt nichts.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistung?
Pflegegeld wird an dich ausgezahlt, wenn Angehörige oder Nahestehende pflegen. Die Sachleistung rechnet ein Pflegedienst direkt mit der Kasse ab. Beides lässt sich kombinieren.
Die Kasse hat die 25 Arbeitstage überschritten — was jetzt?
Dann stehen dir 70 Euro je begonnene Woche zu§ 18c Abs. 3 SGB XI. Schreib der Kasse, ab wann die Frist abgelaufen war, und mach die Zahlung ausdrücklich geltend.
Kann ich eine Höherstufung beantragen?
Jederzeit, wenn sich dein Zustand verschlechtert hat. Es läuft wie der erste Antrag: formlos, neue Begutachtung, dieselben Fristen.
Alle Beträge in diesem Beitrag gelten für 2026 und wurden am 08.08.2026 am Gesetzestext geprüft. Die Rechengrößen des Sozialrechts ändern sich zum 1. Januar jedes Jahres.
Der Monat des Antrags zählt
Wer am Monatsende anruft, bekommt den ganzen Monat. Wer wartet, verliert ihn. Melde dich, dann machen wir es zusammen.