Ratgeber · Alltag

Arbeitgebermodell oder Dienstleistungsmodell — was bedeutet das für dich?

Wer Assistenz bekommt, steht früher oder später vor dieser Frage. Sie klingt nach Verwaltung, entscheidet aber über deinen Alltag — denn im Arbeitgebermodell führst du neben deinem Leben faktisch einen kleinen Betrieb. Was da an Pflichten zusammenkommt, unterschätzen die meisten.

Von Marco Fütterer, Geschäftsführung Stand: August 2026 11 Minuten

Entwurf. Dieser Text ist noch nicht freigegeben. Die Gesetzesangaben sind belegt, die Angaben aus unserer Praxis stehen unter Vorbehalt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Arbeitgebermodell trägst du alles, was ein Betrieb trägt: Lohnabrechnung, Sozialabgaben, Dienstplan, Urlaub, Lohnfortzahlung, Haftung.
  • Fällt jemand aus, musst du die Lücke füllen — nachts, am Wochenende, an Feiertagen. Diese Aufgabe endet nie.
  • Ab mehr als zehn Beschäftigten greift der Kündigungsschutz§ 23 Abs. 1 KSchG. Bei Assistenz rund um die Uhr ist das schnell erreicht.
  • Im Dienstleistungsmodell entscheidest du weiterhin, wer kommt und was getan wird — nur die Arbeitgeberrolle liegt woanders.

Der Unterschied in einem Satz §

Im Arbeitgebermodell schließt du selbst Arbeitsverträge mit deinen Assistenzkräften. Du suchst sie aus, stellst sie ein, machst die Dienstpläne, zahlst Lohn, führst Sozialabgaben ab und trägst das Risiko, wenn jemand krank wird oder kündigt. Im Dienstleistungsmodell tut das ein Assistenzdienst — du entscheidest weiterhin, wer zu dir kommt und was getan wird, aber die Arbeitgeberrolle liegt woanders.

Das Gesetz kennt diese Unterscheidung nicht ausdrücklich. § 78 SGB IX beschreibt, was Assistenzleistungen sind — die vollständige oder teilweise Übernahme von Handlungen und die Begleitung, daneben die Befähigung zur eigenständigen Alltagsbewältigung. In welcher Organisationsform das geschieht, lässt es offen. Das Arbeitgebermodell entsteht deshalb nicht aus einer eigenen Vorschrift, sondern aus dem Persönlichen Budget: Du bekommst Geld statt einer Sachleistung und kaufst damit ein, was du brauchst.

Woher das Geld kommt §

Über das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX. Es wird auf Antrag ausgeführt und in der Regel als Geldleistung ausgezahlt, bei laufenden Leistungen monatlich§ 29 Abs. 2 SGB IX. Damit bezahlst du die Löhne, die Sozialabgaben und alles, was die Arbeitgeberrolle sonst noch kostet.

Eine wichtige Grenze steht im selben Absatz: Die Höhe des Budgets soll die Kosten der bisher festgestellten Leistungen nicht überschreiten. Das Budget ist also kein Aufschlag, sondern eine andere Form derselben Leistung.

Dazu kommt die Zielvereinbarung§ 29 Abs. 4 SGB IX. Darin werden die Förder- und Leistungsziele festgehalten, wie der Bedarf gedeckt wird, wie die Qualität gesichert ist und wie hoch das Budget ausfällt. Sie ist verbindlich — beide Seiten können sie aber aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.

Was die Arbeitgeberrolle wirklich bedeutet §

Hier entscheidet sich die Frage, und zwar meist gegen das Arbeitgebermodell. Denn das Gesetz macht keinen Unterschied: Für dich gelten dieselben Regeln wie für jeden Betrieb — ohne Personalabteilung, ohne Buchhaltung, ohne jemanden, der einspringt.

Das ist keine Formalie, die man nebenbei erledigt. Es ist eine zweite Aufgabe neben dem eigenen Leben, und sie läuft weiter, wenn es dir schlecht geht.

Was dazugehört:

  • Lohnabrechnung, Lohnsteuer, Sozialversicherungsmeldungen und Beiträge — Monat für Monat, jeweils fristgebunden. Wer eine Frist versäumt, zahlt Säumniszuschläge; wer Beiträge falsch abführt, haftet dafür persönlich.
  • Mindestlohn, Arbeitszeitgesetz, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Bei Assistenz rund um die Uhr ist besonders das Arbeitszeitgesetz eine Hürde: Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten gelten auch nachts.
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit, Meldungen ans Finanzamt.
  • Dienstplanung, die auch dann aufgeht, wenn jemand krank wird, kündigt oder Urlaub hat. Und wenn sie nicht aufgeht, füllst du die Lücke — nachts, am Wochenende, an Weihnachten. Es gibt niemanden sonst.
  • Kündigungsschutz: Ab mehr als zehn Arbeitnehmern greift das Kündigungsschutzgesetz§ 23 Abs. 1 KSchG. Teilzeitkräfte zählen anteilig, bis 20 Wochenstunden mit 0,5 und bis 30 Wochenstunden mit 0,75. Wer Assistenz rund um die Uhr braucht, überschreitet diese Schwelle fast zwangsläufig — ab da wird jede Trennung zum Verfahren.
  • Personalführung: Anzeigen schalten, Bewerbungsgespräche führen, einarbeiten, Konflikte austragen, kündigen. Auch dann, wenn die Person dir jeden Morgen beim Anziehen hilft.
  • Haftung: Passiert einer Assistenzkraft bei dir etwas, bist du der Arbeitgeber, der dafür einsteht.
Was viele befürchten Was wirklich passiert
Im Dienstleistungsmodell habe ich nichts mehr zu sagen. Doch, und das ist der entscheidende Punkt: Wer zu dir kommt und was dabei getan wird, entscheidest weiterhin du. Abgegeben wird nur die Arbeitgeberrolle — also genau der Teil, der Arbeit macht und Risiko trägt, nicht der Teil, der über deinen Alltag bestimmt.
Ein Lohnbüro nimmt mir im Arbeitgebermodell die Arbeit ab. Es nimmt dir die Abrechnung ab, mehr nicht. Dienstplan, Ausfälle, Personalsuche, Konflikte und die Haftung bleiben bei dir — und das ist der größere Teil.
Wenn ich mich einmal entschieden habe, komme ich da nicht mehr raus. Ein Wechsel ist in beide Richtungen möglich. Aus dem Arbeitgebermodell heraus ist er allerdings aufwendiger, weil bestehende Arbeitsverträge beendet oder übernommen werden müssen.

Für wen sich welcher Weg eignet §

Für die meisten Menschen ist das Dienstleistungsmodell der praktikablere Weg. Es lässt dir die Entscheidung darüber, wer kommt und was geschieht, nimmt dir aber die Rolle ab, die Zeit und Nerven kostet: Abrechnung, Ausfallmanagement, Personalsuche, Haftung. Deine Kraft bleibt da, wo sie hingehört — in deinem Leben.

Das Arbeitgebermodell setzt einiges voraus. Du brauchst Ausdauer für Verwaltung, Bereitschaft, dich in Arbeits- und Sozialversicherungsrecht einzuarbeiten, ein stabiles Umfeld, das einspringt, wenn du selbst ausfällst, und die Nerven, Personalgespräche mit Menschen zu führen, die dir sehr nahe sind. Manche Menschen wählen ihn dennoch bewusst, weil ihnen die vollständige Kontrolle über ihr Team wichtiger ist als die Entlastung.

Wer schwankt, sollte ehrlich rechnen: Nicht in Geld, sondern in Stunden. Wie viel Zeit pro Woche willst du für Dienstpläne, Abrechnung und Personalfragen aufwenden — und was fällt dafür weg?

Wie wir arbeiten §

Wir sind ein Assistenzdienst, arbeiten also im Dienstleistungsmodell: Die Assistenzkräfte sind bei uns angestellt, wir übernehmen Dienstplanung, Lohn, Sozialversicherung und den Ausfall, und wir rechnen direkt mit dem Kostenträger ab. Du entscheidest, wer zu dir passt und wie dein Alltag aussieht.

Wenn du das Arbeitgebermodell prüfen willst, sagen wir dir das ehrlich: Dafür sind wir nicht die richtige Adresse. Wende dich an ein Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben oder an einen Assistenzverein — dort gibt es Menschen, die es selbst so machen und die Fallstricke kennen.

Was wir in beiden Fällen tun können: beim Antrag auf Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege oder das Persönliche Budget gemeinsam mit dir vorgehen. Das ist unsere Kernleistung, unabhängig davon, wofür du dich danach entscheidest.

Dieses Thema gibt es auch in Leichter Sprache.

Häufige Fragen dazu

Brauche ich für das Arbeitgebermodell das Persönliche Budget?

In aller Regel ja. Das Budget wird als Geldleistung ausgezahlt§ 29 Abs. 2 SGB IX, und daraus bezahlst du Löhne und Abgaben. Ohne Geldleistung fehlt die Grundlage, selbst anzustellen.

Bekomme ich im Arbeitgebermodell mehr Geld?

Nein. Die Höhe des Budgets soll die Kosten der bisher festgestellten Leistungen nicht überschreiten§ 29 Abs. 2 SGB IX. Es ist dieselbe Leistung in anderer Form.

Wer haftet, wenn einer Assistenzkraft etwas passiert?

Im Arbeitgebermodell du persönlich, als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber — deshalb die Pflichtanmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Im Dienstleistungsmodell liegt das beim Dienst.

Wer springt ein, wenn eine Assistenzkraft ausfällt?

Im Arbeitgebermodell niemand außer dir: Du organisierst den Ersatz, auch nachts und an Feiertagen. Ein Assistenzdienst hat dafür einen Pool und einen Bereitschaftsdienst.

Wie viel Zeit kostet die Arbeitgeberrolle?

Das hängt von der Teamgröße ab, aber unterschätze es nicht: Dienstplan, Abrechnung, Meldungen, Bewerbungsgespräche und Ausfälle summieren sich neben dem eigentlichen Alltag — dauerhaft, nicht nur in der Anfangszeit.

Kann ich im Dienstleistungsmodell die Assistenzkräfte auswählen?

Ja. Die Zusammenstellung des Teams ist deine Entscheidung. Was beim Dienst liegt, ist die Arbeitgeberrolle, nicht die Auswahl.

Ab wie vielen Assistenzkräften gilt der Kündigungsschutz?

Ab mehr als zehn Arbeitnehmern§ 23 Abs. 1 KSchG. Teilzeitkräfte zählen anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 Wochenstunden mit 0,75.

Berät ZBF zum Arbeitgebermodell?

Nein, dafür sind wir nicht die richtige Adresse — wir arbeiten im Dienstleistungsmodell. Für das Arbeitgebermodell sind Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben und Assistenzvereine die besseren Ansprechpartner.

Alle Beträge in diesem Beitrag gelten für 2026 und wurden am 08.08.2026 am Gesetzestext geprüft. Die Rechengrößen des Sozialrechts ändern sich zum 1. Januar jedes Jahres.

Deine Kraft gehört in dein Leben

Dienstplan, Lohnabrechnung und Ausfallmanagement kosten Zeit, die anderswo fehlt. Wir nehmen dir diesen Teil ab — die Entscheidung darüber, wer zu dir kommt, bleibt bei dir.