Schwerbehinderten-
ausweis beantragen
Der Antrag ist formlos gültig — es braucht keinen amtlichen Vordruck, nur die richtigen Angaben und eine Unterschrift. Beantworte ein paar Fragen, und du bekommst ein fertiges Schreiben zum Ausdrucken.
Deine Antragsangaben bleiben auf deinem Gerät. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet — auch nicht von uns. Nur wenn du unten ausdrücklich einen Rückruf möchtest, erreichen uns Name und Kontaktweg.
Max Geschäftszeichen: 000-00-0 Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen
Die nächsten Schritte
- HeuteAusdruckenEigenhändig unterschreiben. Das gilt auch, wenn du das Landesportal nutzt.
- Diese WocheAbschickenEin einfacher Brief genügt. Notier dir den Tag des Versands — ab dem Eingang wirkt die Feststellung.
- In vier WochenNachfragenKam keine Eingangsbestätigung, kurz anrufen und nach dem Aktenzeichen fragen.
- Nach sechs MonatenUntätigkeitsklageEine feste Bearbeitungsfrist gibt es beim Ausweis nicht. Erst nach sechs Monaten Untätigkeit ist eine Klage nach § 88 SGG möglich.
Zum Nachlesen und weiter
Häufige Fragen
Fünf Antworten zu Gültigkeit, Datenschutz und Merkzeichen.
Unsere Klientenabteilung hilft weiter — auch bei der Frage, ob dieser Antrag in deiner Situation der richtige Schritt ist. Kostenfrei und unverbindlich.
Erreichbar von Mo – Fr, 08.00 – 16.30 Uhr.
Werden meine Angaben gespeichert oder übertragen?
Der Antrag selbst nicht. Er entsteht in deinem Browser: keine Übertragung an uns oder an Dritte, keine Speicherung, keine Auswertung. Schließt du den Tab, ist alles weg. Unter dem Antrag steht ein getrenntes, freiwilliges Feld für einen Rückruf — nur wenn du dort das Häkchen setzt, erreichen uns Name und Kontaktweg. Deine gesundheitlichen Angaben gehen auch dann nicht mit.
Ist ein formloses Schreiben wirklich gültig?
Ja. Ein amtlicher Vordruck ist nicht vorgeschrieben. Manche Ämter schicken danach eigene Bögen — die füllst du dann in Ruhe aus, dein Antragsdatum ist längst gesichert.
Muss ich unterschreiben?
Ja, eigenhändig. Das gilt auch für die Online-Portale der Länder: ELSA in Nordrhein-Westfalen weist ausdrücklich darauf hin, dass die Unterschrift trotz elektronischer Übermittlung nötig bleibt.
Portal oder Brief — was ist besser?
Beides führt zum selben Ergebnis. Wo es ein Landesportal gibt, nennen wir es. Wenn du lieber auf Papier arbeitest oder das Portal hakt, ist der Brief kein schlechterer Weg.
Welche Merkzeichen soll ich ankreuzen?
Im Zweifel eins mehr. Merkzeichen werden nur geprüft, wenn du sie ausdrücklich beantragst — was du weglässt, wird nicht bewertet. Was die Buchstaben bedeuten, steht im Ratgeber-Beitrag zu den Merkzeichen.