Damit du dich mit deiner
Persönlichen Assistenz
sicher fühlst
Assistenz heißt, dass ein Mensch in deine Wohnung kommt, dir nah ist und dich in Situationen begleitet, die niemanden sonst etwas angehen. Diese Seite sagt, was wir tun, damit du dich dabei sicher fühlen kannst — und was du tun kannst, wenn du es nicht tust.
Was du entscheidest
Assistenz ist ein aufsuchendes Angebot. Du lebst in deiner eigenen Wohnung, bestimmst über deinen Tagesablauf und entscheidest, wer wann hereinkommt. Das ist keine Wohltat, sondern die Ausgangslage — und unsere Aufgabe ist es, sie nicht durch unsere eigenen Organisationsroutinen zu untergraben. Sechs Punkte, an denen sich das entscheidet:
- Wer kommt. Du lernst die vorgesehene Assistenzkraft kennen, bevor sie zum ersten Mal arbeitet, und entscheidest mit. Passt es nicht, wechseln wir — und du musst das nicht begründen. Nicht „in Ausnahmefällen", sondern immer.
- Wann jemand kommt. Die Einsatzzeiten richten sich nach deinem Rhythmus, nicht nach unserer Dienstplanlogik. Deine Wünsche gehen in die Planung ein, bevor der Dienstplan steht — nicht als Änderungswunsch hinterher.
- Was in der Zeit passiert. Innerhalb des bewilligten Umfangs entscheidest du, was geschieht. Wir bringen unsere fachliche Einschätzung ein, wenn wir eine haben. Über deinen Willen setzen wir uns nicht hinweg.
- Das Recht, es anders zu machen. Selbstbestimmung heißt auch, sich für Wege zu entscheiden, die wir fachlich für ungünstig halten. Wir sagen dir, was wir sehen, halten das Gespräch fest — und respektieren deine Entscheidung. Die Grenze liegt allein bei konkreter erheblicher Gefahr für Leib und Leben.
- Das Recht, allein zu sein. Du kannst Einsätze absagen, unterbrechen oder abkürzen. Du musst unsere Anwesenheit nicht rechtfertigen.
- Dein Geld bleibt deins. Wir unterstützen dich beim Verwalten deiner Mittel, bekommen aber keine Verfügungsgewalt darüber. Für den Umgang mit deinem Bargeld gibt es bei uns feste Regeln, an die sich jede Assistenzkraft halten muss.
Wer zu dir nach Hause kommt
Bevor jemand bei uns anfängt, legt er ein erweitertes Führungszeugnis vor. Das ist die strengere Form des Führungszeugnisses nach § 30a BZRG: Sie weist auch Verurteilungen aus, die im einfachen Führungszeugnis längst nicht mehr auftauchen würden. Die Vorlage wiederholen wir in festen Abständen — einmal zu Beginn zu prüfen und danach jahrelang nicht mehr hinzusehen, halten wir für zu wenig.
Wer wegen einer der in § 124 Abs. 2 SGB IX genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt ist, arbeitet bei uns nicht und wird von uns nicht mit Aufgaben betraut, bei denen er Kontakt zu begleiteten Menschen hätte. Gibt es konkrete Anhaltspunkte, fordern wir ein aktuelles Zeugnis auch außerhalb des üblichen Abstands an.
Von den Zeugnissen behalten wir nichts. Wir nehmen Einsicht, halten Datum und Ergebnis fest und bewahren keine Kopien auf. Das ist keine Formalie: Ein Führungszeugnis enthält Angaben, die niemanden etwas angehen, der sie nicht prüfen muss.
Ein sauberes Führungszeugnis ist allerdings nur die Eintrittskarte, nicht die Eignung. Worauf wir zusätzlich achten, lässt sich schlecht in ein Formular schreiben: ob jemand sich in andere hineinversetzen kann, ob er die eigene Rolle versteht, ob er zuhört, ob er über sich selbst nachdenkt und ob er das aushält, was der Beruf körperlich und seelisch verlangt. Wer bei uns arbeitet, hat darüber gesprochen, bevor er eingestellt wurde.
Wie jemand vorbereitet wird, bevor er zu dir kommt
Neue Assistenzkräfte durchlaufen eine strukturierte Einarbeitung nach einem schriftlichen Plan. Dazu gehören unser Selbstverständnis, die Schutzkonzepte samt Verhaltenskodex, Datenschutz und Dokumentation — und die Einweisung in genau deinen Bedarf, denn der ist bei jedem Menschen anders. Begleitet wird die Einarbeitung von einer erfahrenen Assistenzkraft und mit einem Reflexionsgespräch abgeschlossen.
Danach hört das Lernen nicht auf. Jedes Jahr wiederholt werden bei uns die Unterweisungen zu Arbeitssicherheit und Brandschutz, zu Hygiene und Infektionsschutz, zum Datenschutz, zum Gewaltschutz einschließlich des Umgangs mit Nähe und Distanz sowie zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Die Erste-Hilfe-Ausbildung wird alle zwei Jahre aufgefrischt. Wer wann teilgenommen hat, halten wir je Person fest und können es belegen.
Dazu kommen Schwerpunkte, die sich aus dem ergeben, was die begleiteten Menschen brauchen und was die Mitarbeitenden zurückmelden: rechtliche Grundlagen, personenzentrierte Unterstützung und Teilhabeplanung, Gesprächsführung einschließlich Unterstützter Kommunikation, Krisenmanagement und Deeskalation, der Umgang mit psychischen Erkrankungen und mit dem Autismus-Spektrum.
Fachlich angeleitet wird das von staatlich anerkannten Fachkräften aus Pädagogik und Heilerziehungspflege. Geht es bei dir um Assistenz mit pflegerischem Charakter, geschieht das ausschließlich unter der Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft.
Und es gibt Formate, in denen Mitarbeitende besprechen können, was schwierig ist: Fachberatung, Supervision, Reflexionsgespräche. Das klingt nach Personalthema und ist doch eines, das dich betrifft — wer seine Belastung nirgends loswird, trägt sie in die nächste Wohnung.
Schutz vor Gewalt
Seit dem Bundesteilhabegesetz verlangt § 37a Abs. 1 SGB IX von jedem Assistenzdienst ein Gewaltschutzkonzept. Wir haben eines, schriftlich und verbindlich, und es gilt an allen unseren Standorten gleich.
Es erfasst nicht nur körperliche Gewalt, sondern auch seelische, sexualisierte, strukturelle und finanzielle. Und es erfasst ausdrücklich Gewalt, die nicht von uns ausgeht: zwischen begleiteten Menschen und aus dem privaten Umfeld. Das ist der Teil, den Konzepte gern auslassen, weil er unbequem ist — und für viele Menschen der wichtigere. Wenn dir jemand aus deiner eigenen Familie gefährlich wird, ist das ein Fall für uns.
Wir wissen auch, wo bei uns die empfindlichste Stelle liegt: Assistenz findet in deiner Wohnung statt, meist ohne dass jemand Drittes dabei ist. Genau deshalb setzen wir auf Kontinuität statt wechselnder Gesichter, auf regelmäßige Rücksprachen mit dir und darauf, dass eine Beschwerde bei uns nichts kostet und keinen Mut erfordert.
Es gibt einen benannten Schutzbeauftragten und eine benannte Vertretung. Beide sind Ansprechpersonen für begleitete Menschen, für Angehörige und für Mitarbeitende — du findest sie auf unserer Teamseite, mit Namen und Gesicht.
Die Maßnahmen gelten für alle, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder sexueller Identität, mit besonderem Augenmerk auf Frauen und auf lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen. Alle Mitarbeitenden sind darin geschult und verpflichtet, das nicht nur zu kennen, sondern danach zu handeln.
Sexuelle Selbstbestimmung
Das sind zwei verschiedene Dinge, und wir halten sie sorgfältig auseinander: das Recht auf Sexualität, sexuelle Identität und Intimität — und der Schutz vor sexualisierter Gewalt. Beides gehört zur Würde eines Menschen. Wer nur das Zweite regelt, behandelt erwachsene Menschen wie Kinder; wer nur das Erste sieht, lässt sie ungeschützt.
Menschen mit Behinderung wird Sexualität im Alltag oft stillschweigend abgesprochen — von Einrichtungen, von Behörden, manchmal von der eigenen Familie. Wir sprechen sie nicht ab. Für uns ist das ein Teil deines Lebens wie jeder andere, und Assistenz hat sich daraus herauszuhalten, wo sie nicht ausdrücklich gewünscht ist.
Für unsere Mitarbeitenden gibt es deshalb einen verbindlichen Verhaltenskodex zum Umgang mit Nähe, Intimität und Grenzen. Er regelt unter anderem Körperkontakt, intime Pflegesituationen, private Kontakte außerhalb des Dienstes, Geschenke und digitale Kommunikation. Er ist Bestandteil des Arbeitsvertrags, und jede und jeder bestätigt ihn schriftlich.
Wenn dir etwas nicht passt
Eine Beschwerde ist für uns ein Hinweis, keine Störung. Der Satz steht in vielen Leitbildern; ob er stimmt, merkt man erst daran, wie leicht eine Beschwerde ist und was danach passiert. Du kannst sie mündlich vorbringen, am Telefon, schriftlich oder per E-Mail — und du hast mehr als einen Weg:
- Deine Assistenzkraft — der kürzeste Weg, wenn es um den Alltag geht.
- Unsere Klientenabteilung unter 02241 240 7666 oder klienten@zbf-assistenzdienst.de.
- Die Geschäftsführung über die Zentrale 02241 240 7660.
- Eine externe Ombudsstelle für alles, was sich gegen Mitarbeitende oder gegen die Leitung selbst richtet: ziemlich-beste-freunde-gmbh.hinweis.digital. Die Stelle gehört nicht zu uns. Du kannst anonym bleiben — auch im weiteren Austausch, über einen geschützten Postkasten. Wir erfahren dann nicht, von wem der Hinweis kam.
Jede Beschwerde wird erfasst, unverzüglich beantwortet und bis zum Abschluss nachverfolgt. Nachteile entstehen dir daraus nicht — deine Assistenz läuft weiter, und niemand bekommt Ärger, weil er etwas gesagt hat. Einmal im Jahr werten wir alle Beschwerden gemeinsam aus und ändern, was sich als änderungsbedürftig gezeigt hat. Auf den Beschwerdeweg und auf die Ombudsstelle weisen wir dich hin, bevor die Assistenz beginnt, nicht erst wenn es hakt.
Unabhängig von uns kannst du dich immer auch an den Träger der Eingliederungshilfe wenden, der deine Leistung bewilligt hat, und an die Aufsichtsbehörde deines Bundeslandes. Und es gibt die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, kurz EUTB, sowie die Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung. Auf beide weisen wir aktiv hin — auch dann, wenn ihre Beratung sich am Ende gegen uns richtet.
Ob es wirkt, fragen wir dich
Einmal im Jahr fragen wir alle Menschen, die wir begleiten, ob die Unterstützung zu ihren Zielen und Wünschen passt. Die Befragung läuft in einfacher Sprache, auf Wunsch mit einer Vertrauensperson an deiner Seite, und du kannst ohne Namen antworten. Die Ergebnisse bekommst du in barrierefreier Form zurück — nicht nur dein Kostenträger, sondern du.
Dazwischen fragen wir laufend. Bei jeder Zwischenauswertung bewertest du selbst, ob es passt; was dabei herauskommt, geht in die Teilhabeplanung mit deinem Kostenträger ein.
Ein Satz dazu, den wir uns nicht sparen: Ob eine Unterstützung gewirkt hat, lässt sich in der sozialen Arbeit nicht sauber ursächlich beweisen. Zu viele Dinge im Leben eines Menschen wirken gleichzeitig. Wer trotzdem Wirkungsquoten verspricht, verspricht zu viel. Was sich sagen lässt, ist: ob die vereinbarten Ziele erreicht wurden, ob du zufrieden bist, ob sich dein Alltag so führen lässt, wie du ihn führen willst, und ob du am Leben um dich herum teilnehmen kannst. Daran messen wir uns, und darüber sprechen wir mit deinem Kostenträger.
Mitreden, auch über uns
In deiner eigenen Sache bist du Auftraggeberin oder Auftraggeber — das ist der einfache Teil. Wir unterstützen dich bei der Vorbereitung der Teilhabe- oder Gesamtplanung und gehen auf deinen Wunsch mit zu den Terminen. Die Unterlagen, die dich betreffen, bekommst du auf Wunsch in einer Form, die du verstehst.
Der schwierigere Teil ist die Mitsprache über den Dienst selbst. In einem Wohnheim gäbe es dafür einen Beirat. Menschen, die wir begleiten, leben aber in ihren eigenen Wohnungen, über eine ganze Region verteilt — ein Gremium wäre eine Fiktion. Stattdessen gibt es ein offenes Treffen, zu dem alle begleiteten Menschen und ihre Vertrauenspersonen kommen können, auf Wunsch auch digital von zu Hause aus.
Dazu kommt etwas, das man leicht übersieht: Wenn wir unser Konzept ändern, legen wir wesentliche Änderungen den begleiteten Menschen vor, bevor sie umgesetzt werden. Und bei der Darstellung unserer Wirksamkeit werden die Fragen nicht von uns formuliert, sondern von Menschen mit Behinderung selbst.
Wenn du nicht weiterweißt
Menschen, die wir begleiten, haben eine Ansprechperson, die rund um die Uhr erreichbar ist — auch nachts, auch am Wochenende, auch an Feiertagen. Gemeint ist nicht ein Anrufbeantworter, sondern ein Mensch. Die Nummer bekommst du mit deinem Vertrag.
Diese Erreichbarkeit ist im Gesetz als eigene Leistung vorgesehen und könnte gesondert abgerechnet werden. Wir halten sie freiwillig vor und rechnen sie nicht ab.
Stand: 14. August 2026. Die Angaben auf dieser Seite beschreiben, was an allen unseren Standorten gilt. Die ausführlichen Konzepte liegen den Trägern der Eingliederungshilfe vor.