Ins Stadion, ins Konzert, zum Wochenmarkt, abends noch auf ein Bier. Freizeit ist kein Zusatz zum Leben, sondern ein Teil davon — und Assistenz endet nicht an der Wohnungstür. Wer sie braucht, um unter Menschen zu kommen, hat darauf einen Anspruch.
Freizeit ist ausdrücklich Teil der Leistung. Gemeinschaftliches und kulturelles Leben steht wörtlich im Gesetz (§ 113 Abs. 2 SGB IX).
Kein eigener Antrag nötig. De facto ein Teil der Eingliederungshilfe — beantragt wird die Assistenz als Ganzes.
Für dich kostenlos. Der Kostenträger zahlt, wir rechnen direkt mit ihm ab.
Auch spontan. Bewilligt werden Stunden, nicht Termine. Wofür du sie einsetzt, entscheidest du.
Notwendige Fahrkosten gehören dazu als ergänzende Leistung (§ 78 Abs. 4 SGB IX).
Ein Grad der Behinderung ist keine Voraussetzung. Entscheidend ist der Bedarf, nicht der Ausweis.
Für Klienten
Wo Freizeit- und Alltagsassistenz greift
Der Unterschied zwischen beiden ist keiner des Rechts, sondern des Anlasses. Alltagsassistenz trägt durch den Tag, Freizeitassistenz trägt aus dem Haus. Bewilligt wird beides über denselben Anspruch, und die Assistenzkraft ist oft dieselbe.
Veranstaltungen und Sport
Fußball, Konzert, Kino, Festival. Deine Assistenzkraft fährt mit, schiebt, hält den Platz frei, holt Getränke und hält sich ansonsten heraus. Bei Veranstaltungen mit Merkzeichen B ist die Begleitperson in aller Regel vom Eintritt befreit.
Vereine und Ehrenamt
Chorprobe, Stammtisch, Vorstandssitzung, Training. Regelmäßige Termine sind für die Bedarfsermittlung besonders gut darstellbar, weil sie belegen, dass ohne Assistenz eine feste Teilhabe wegfällt und nicht nur ein einzelner Abend.
Einkaufen und Besorgungen
Wochenmarkt, Drogerie, Paket zur Post, Klamotten anprobieren. Das ist der Bereich, in dem Alltag und Freizeit ineinander übergehen — und der Grund, warum wir beides auf einer Seite erklären statt in zwei Töpfen.
Freunde und Familie
Geburtstag bei der Schwester, Wochenende bei Freunden, Urlaub. Auch mehrtägige Begleitung ist möglich, wenn der Bedarf sie hergibt. Sag uns früh Bescheid, dann planen wir die Schichten drumherum.
Der ganz normale Tag
Aufstehen, Frühstück, Post öffnen, Termine sortieren, kochen, Wäsche. Alltagsassistenz ist das Fundament — sie hält den Tag am Laufen, damit abends überhaupt Kraft für anderes bleibt.
Spontan statt geplant
Bewilligt wird ein Stundenkontingent, kein Terminkalender. Wenn du am Freitagnachmittag beschließt, doch ins Stadion zu wollen, musst du das mit niemandem abstimmen außer mit deinem Team.
Die Begriffe werden durcheinandergeworfen, und das kostet Geld. Ein Begleitservice ist ein ehrenamtliches oder privat bezahltes Angebot für einzelne Termine. Freizeitassistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe mit Rechtsanspruch. Wer das eine für das andere hält, bezahlt selbst, was ihm zusteht.
Vergleich zwischen Freizeitassistenz und einem Begleitservice
Merkmal
Freizeitassistenz
Begleitservice
Rechtsgrundlage
§§ 78, 113 SGB IX
Keine — freiwilliges Angebot
Wer zahlt
Der Kostenträger
Du selbst oder eine Spende
Anspruch
Rechtsanspruch bei festgestelltem Bedarf
Kein Anspruch, nach Verfügbarkeit
Umfang
Nach ermitteltem Bedarf, auch täglich
Meist einzelne Stunden im Monat
Wer kommt
Dein festes Team, das du kennst
Wechselnd, oft ehrenamtlich
Ausfall
Wir organisieren Ersatz
Termin fällt aus
Deine Rechte
Was dir rechtlich zusteht
Freizeit steht nicht am Rand des Gesetzes, sondern mitten drin. Das ist das stärkste Argument im Antrag — und das am seltensten genutzte.
§ 113 SGB IX
Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Absatz 2 zählt auf, was dazugehört, und nennt in Nummer 5 ausdrücklich Assistenzleistungen sowie an weiterer Stelle die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben. Ziel ist eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft — nicht die Versorgung in der eigenen Wohnung.
Absatz 1 nennt die Gestaltung sozialer Beziehungen und die persönliche Lebensplanung ausdrücklich als Bereiche der Assistenz, ebenso die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben und die Freizeitgestaltung. Absatz 4 stellt klar, dass notwendige Fahrkosten als ergänzende Leistung erbracht werden.
Berechtigten Wünschen ist zu entsprechen. Das betrifft nicht nur die Wahl des Anbieters, sondern auch die Art und Weise der Leistung — wer wann mitkommt und wohin. Bei Freizeitassistenz ist genau das der Punkt: Sie taugt nichts, wenn andere über den Abend entscheiden.
Was die Freizeitassistenz kostet, wer sie zahlt und wie du sie in den Antrag bekommst.
Was kostet mich das?
0 €
Für dich nichts. Die Assistenz zahlt der Kostenträger, in der Regel die Eingliederungshilfe. Eintritt, Fahrkarte und Getränk deiner Assistenzkraft sind davon nicht erfasst — bei Merkzeichen B ist die Begleitperson allerdings meist ohnehin frei.
Brauche ich einen Ausweis?
Nein
Weder ein Grad der Behinderung noch ein Pflegegrad sind Voraussetzung. Maßgeblich ist, ob eine wesentliche Behinderung die Teilhabe erheblich einschränkt. Ein Schwerbehindertenausweis hilft trotzdem — vor allem wegen Merkzeichen B und der Freifahrt.
§ 99 SGB IX
Extra beantragen?
Nein
Es gibt keinen eigenen Antrag auf Freizeitassistenz. Sie ist Teil deiner Assistenzleistung. Entscheidend ist, dass die Freizeitbedarfe in der Bedarfsermittlung benannt werden — sonst tauchen sie in der Stundenzahl nicht auf.
§ 78 SGB IX
Wie viele Stunden?
Nach Bedarf
Das ergibt die Bedarfsermittlung. Eine Obergrenze für Freizeit kennt das Gesetz nicht. Wer regelmäßige Termine benennt — Training, Chor, Stammtisch — hat es leichter als wer „ab und zu mal raus" angibt.
§ 118 SGB IX
Auch abends und am Wochenende?
Ja
Freizeit findet nun einmal dann statt. Unsere Dienstpläne sind darauf ausgelegt, und für Klienten sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch samstags und sonntags.
Und im Urlaub?
Möglich
Mehrtägige Begleitung ist möglich, wenn der Bedarf sie trägt. Sie muss vorher mit dem Träger abgestimmt sein, weil dabei mehr Stunden anfallen als in einer normalen Woche. Sprich uns rechtzeitig an, nicht zwei Wochen vorher.
§ 113 SGB IX
Erstantrag
Deine Checkliste: Was du für den Erstantrag brauchst
Hak ab, was du schon hast. Was fehlt, besorgen wir gemeinsam. Nichts davon musst du
allein zusammensuchen, und nicht alles trifft auf jeden zu.
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Personalausweis
Krankenversichertenkarte
Schwerbehindertenausweis
MDK-Gutachtenfalls nicht vorhanden, bei der Krankenkasse beantragen
Pflegegradbescheidfalls nicht vorhanden, bei der Krankenkasse beantragen
Fachärztliche Unterlagen und Stellungnahmenicht vom Hausarzt, Vorlage bekommst du von uns
Kontoauszüge der letzten drei Monate
Mietvertrag
Grundbuchauszugnur bei Eigentum
Nachweise über weitere Wertgegenstände, etwa ein Auto
Betreuungsvollmachtfalls eine gesetzliche Betreuung besteht
Einkommensbescheidebei Bürgergeld, Sozialhilfe oder Erwerbsminderungsrente
Nichts davon brauchst du, um mit uns zu sprechen. Ruf einfach an, auch
wenn du noch gar nichts beisammen hast. Die Vorlage für die fachärztliche Stellungnahme
schicken wir dir zu.
So kommst du dahin
Der Weg zur Freizeitassistenz
Fünf Schritte. Der entscheidende ist der zweite — dort fällt, ob deine Freizeit im Antrag vorkommt.
1
Anfragen
Ruf an oder schreib uns. Es reicht, wenn du sagst, was du gern tun würdest und woran es scheitert. Kostenlos und unverbindlich.
2
Woche durchgehen
Wir gehen eine ganze Woche mit dir durch, nicht nur einen Tag — Freizeit fällt in der Tagesbetrachtung sonst hinten runter. Was wolltest du im letzten Monat tun und hast es gelassen?
3
Antrag stellen
Wir schreiben die Teilhabebedarfe so hinein, dass sie nicht als Wunsch, sondern als Bedarf lesbar sind. „Vereinstraining dienstags" trägt weiter als „mehr unter Menschen kommen".
4
Dein Team
Du lernst die Assistenzkräfte vorher kennen. Bei Freizeit zählt das doppelt: Mit wem du ins Stadion gehst, ist keine organisatorische Frage.
5
Losgehen
Die Assistenz beginnt. Was du mit den Stunden machst, entscheidest du — dafür musst du dich bei niemandem melden.
Assistenz, die dich außerhalb der Wohnung begleitet: ins Stadion, ins Konzert, zum Verein, zu Freunden. Rechtlich ist sie keine eigene Leistungsart, sondern Teil der Persönlichen Assistenz nach § 78 SGB IX, erbracht als Leistung zur Sozialen Teilhabe nach § 113 SGB IX. Die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben ist dort ausdrücklich genannt.
02
Was ist der Unterschied zwischen Freizeitassistenz und Alltagsassistenz?
Nur der Anlass, nicht das Recht. Alltagsassistenz trägt durch den Tag — Haushalt, Körperpflege, Post, Termine. Freizeitassistenz trägt aus dem Haus. Beide beruhen auf demselben Anspruch, werden über denselben Antrag bewilligt, und meistens ist es dieselbe Assistenzkraft.
03
Wer bezahlt Freizeitassistenz?
In der Regel der Träger der Eingliederungshilfe, im Rheinland der LVR, in Westfalen-Lippe der LWL, in Niedersachsen das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Für dich ist die Leistung kostenlos, wir rechnen unmittelbar mit dem Träger ab. Eintritt, Fahrkarte und Verzehr sind davon nicht erfasst.
04
Brauche ich einen Schwerbehindertenausweis?
Nein. Weder ein Grad der Behinderung noch ein Pflegegrad sind Voraussetzung für die Eingliederungshilfe; entscheidend ist der tatsächliche Teilhabebedarf. Ein Ausweis lohnt sich trotzdem: Mit Merkzeichen B fährt deine Begleitperson kostenlos mit und zahlt bei vielen Veranstaltungen keinen Eintritt.
05
Muss ich Freizeitassistenz gesondert beantragen?
Nein, einen eigenen Antrag gibt es nicht. Wichtig ist etwas anderes: dass deine Freizeitbedarfe bei der Bedarfsermittlung überhaupt zur Sprache kommen. Wer dort nur Körperpflege und Haushalt nennt, bekommt Stunden für Körperpflege und Haushalt. Was nicht benannt wird, wird nicht bewilligt.
06
Kann ich auch spontan losziehen?
Ja. Bewilligt wird ein Stundenkontingent, kein Terminplan. Wofür du die Stunden einsetzt, entscheidest du. Praktisch braucht es nur die Abstimmung mit deinem Team, damit jemand Zeit hat — je kurzfristiger, desto eher hängt es an der Dienstplanung.
07
Geht das auch im Urlaub oder über mehrere Tage?
Ja, das ist möglich, muss aber vorher mit dem Kostenträger abgestimmt werden, weil in dieser Zeit deutlich mehr Stunden anfallen als sonst. Melde dich früh bei uns, idealerweise mehrere Monate vorher — dann lässt sich das sauber beantragen und die Schichten drumherum planen.
08
Zahlt der Kostenträger den Eintritt meiner Assistenzkraft?
Nein, das ist nicht Teil der Assistenzleistung. In der Praxis stellt sich die Frage seltener, als man denkt: Mit dem Merkzeichen B ist die notwendige Begleitperson bei Bahn und Nahverkehr kostenlos dabei, und die meisten Veranstalter, Museen und Stadien lassen sie ebenfalls frei hinein. Frag im Zweifel vorher an der Kasse.
09
Werden die Fahrkosten übernommen?
Notwendige Fahrkosten werden nach § 78 Abs. 4 SGB IX als ergänzende Leistung erbracht. Das betrifft die Kosten, die entstehen, weil du Assistenz brauchst — nicht deine eigene Fahrkarte zum Konzert. Was im Einzelfall darunter fällt, klären wir vor der Antragstellung mit dem Träger.
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Ist Freizeitassistenz dasselbe wie ein Begleitservice?
Nein, und der Unterschied ist teuer. Ein Begleitservice ist ein freiwilliges Angebot, oft ehrenamtlich, für einzelne Termine und ohne Rechtsanspruch — bezahlt wird er privat oder aus Spenden. Freizeitassistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe mit Rechtsanspruch, die der Kostenträger zahlt. Wer beides verwechselt, bezahlt selbst, was ihm zusteht.
11
Was verdient man als Freizeitassistent?
Das gehört auf die andere Seite des Tisches, deshalb kurz: Wir stellen fest an, nach Stunden bezahlt, mit Zuschlägen für Nacht, Sonntag und Feiertag. Die konkreten Sätze stehen in den Stellenanzeigen, weil sie sich nach Einsatzort und Umfang unterscheiden. Alles Weitere auf unserer Karriereseite.
12
Gilt das auch für Kinder und Jugendliche?
Ja. Je nach Situation läuft es über die Eingliederungshilfe oder über die Jugendhilfe nach § 35a SGB VIII. Gerade bei Kindern ist Freizeitassistenz oft das, was den Unterschied macht: Sportverein, Ferienfreizeit, Geburtstag bei Freunden. Wir klären mit dir, welcher Träger zuständig ist.
Weiterlesen
Was hier noch dazugehört
Die Leistungen greifen ineinander, und die häufigsten Fragen zum Verfahren
beantworten wir ausführlich im Ratgeber.
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