Persönliche Assistenz in
Mainz
Unsere Assistenzkräfte arbeiten dort, wo unsere Klienten leben — auch in Mainz und Rheinhessen. Ein eigenes Beratungsbüro ist in Planung; bis es öffnet, läuft die Beratung über unsere Zentrale in Troisdorf, telefonisch, per Video oder bei dir zu Hause.
Unsere Leistungen
Welche zu dir passt, klären wir im Gespräch — kostenlos und unabhängig davon, ob du am Ende Klientin oder Klient bei uns wirst.
In Rheinland-Pfalz zahlt das Land
Träger der Eingliederungshilfe ist das Land Rheinland-Pfalz. Die Aufgaben nimmt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung wahr — anders als im Rheinland, wo der LVR zuständig ist, und anders als in Niedersachsen, wo es das dortige Landesamt ist. An den Kosten ändert das für dich nichts.
Geld, Anträge, Zuständigkeit
Wer zahlt?
Das Land Rheinland-Pfalz als Träger der Eingliederungshilfe. Bearbeitet wird dein Antrag vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Was kostet es dich?
In aller Regel nichts. Wir rechnen direkt mit dem Träger ab, du bekommst keine Rechnung. Auch unsere Beratung und die Hilfe beim Antrag sind kostenlos.
Wer stellt den Antrag?
Wir, gemeinsam mit dir. Welcher Weg für dich der richtige ist, klären wir vorher im Gespräch.
Und wenn abgelehnt wird?
Dann hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch, gerechnet ab dem Tag, an dem der Bescheid bei dir ankommt (§ 84 SGG). Wir schreiben ihn gemeinsam mit dir und bleiben dran.
Wer kommt zu dir?
Das entscheidest du mit. Dein Wunsch- und Wahlrecht steht in § 8 SGB IX: Der Träger muss berechtigten Wünschen entsprechen und im Bescheid begründen, wenn er es nicht tut.
Geht auch Persönliches Budget?
Ja. Statt der Sachleistung bekommst du monatlich Geld und organisierst die Assistenz selbst (§ 29 SGB IX). Dazu gehört eine Zielvereinbarung mit dem Träger. Wir begleiten dich dabei.
Hier sind wir von Mainz aus unterwegs für dich
Ist dein Ort nicht dabei? Ruf trotzdem an. Wir arbeiten bundesweit und finden eine Lösung.
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- Kirn
Häufige Fragen zur Assistenz in Mainz
01 Wer zahlt die Assistenz in Mainz?
Träger der Eingliederungshilfe ist das Land Rheinland-Pfalz. Die Aufgaben nimmt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung wahr — anders als im Rheinland, wo der LVR zuständig ist, und anders als in Niedersachsen, wo es das dortige Landesamt ist. An den Kosten ändert das für dich nichts. Für dich entstehen in aller Regel keine Kosten, wir rechnen direkt mit dem Träger ab.
02 Wie lange dauert die Bewilligung in Mainz?
Der Träger muss innerhalb von zwei Wochen klären, ob er zuständig ist, und in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden (§ 14 SGB IX). In der Praxis dauert es oft länger. Erfahrungswerte aus Rheinland-Pfalz haben wir noch nicht — der Standort ist im Aufbau. Wir sagen dir im Gespräch ehrlich, was wir wissen und was nicht.
03 Welche Orte deckt ihr von Mainz aus ab?
Von hier aus sind unsere Assistenzkräfte unter anderem in Mainz, Bingen am Rhein, Ingelheim, Nieder-Olm, Oppenheim und im Umland unterwegs. Ist dein Ort nicht dabei, ruf trotzdem an: Wir arbeiten bundesweit.
04 Kann ich zu euch ins Büro kommen?
In Mainz noch nicht — das Büro ist in Planung, einen Termin nennen wir erst, wenn er feststeht. Wir kommen aber zu dir nach Hause oder besprechen alles telefonisch und per Video.
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