Welche Nachteilsausgleiche gibt es?
Nachteilsausgleiche stehen in einem Dutzend verschiedener Gesetze, und keine Behörde führt sie zusammen. Deshalb hier ein Überblick nach Lebensbereichen — mit der wichtigsten Angabe zuerst: woran der jeweilige Ausgleich hängt, am Grad oder am Merkzeichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Manche Ausgleiche hängen am Grad der Behinderung, die meisten an den Merkzeichen.
- Steuer: Pauschbetrag ab GdB 20§ 33b EStG, Fahrtkostenpauschale ab GdB 80 oder 70 mit G.
- Arbeit: Zusatzurlaub und Kündigungsschutz ab GdB 50, mit Gleichstellung ab 30.
- Mobilität: Freifahrt gegen 104 Euro Eigenanteil im Jahr, Kfz-Steuer je nach Merkzeichen halb oder ganz erlassen.
- Beantragt werden muss fast alles einzeln — automatisch kommt nichts.
Steuer §
Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG ist der Grundbaustein: Er ersetzt den Einzelnachweis behinderungsbedingter Kosten und steigt mit dem Grad, von 384 Euro bei GdB 20 bis 2.840 Euro bei GdB 100. Bei den Merkzeichen H, Bl und TBl beträgt er 7.400 Euro.
Dazu kommt die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale nach § 33 Abs. 2a EStG: 900 Euro bei einem GdB ab 80 oder ab 70 mit dem Merkzeichen G, und 4.500 Euro bei aG, Bl, TBl oder H. Beide Beträge lassen sich nicht addieren — wer den höheren bekommt, bekommt den niedrigeren nicht zusätzlich.
Wichtig zum Verständnis: Diese Pauschalen sind kein Geld, das ausgezahlt wird. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen. Wer keine Steuern zahlt, hat davon nichts — und genau das überrascht viele.
Arbeit §
Eine Woche zusätzlicher bezahlter Urlaub im Jahr§ 208 SGB IX, der besondere Kündigungsschutz über das Integrationsamt§§ 168 ff. SGB IX, Anspruch auf behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes und auf Teilzeit, wenn sie behinderungsbedingt notwendig ist§ 164 SGB IX.
Freistellung von Mehrarbeit auf Verlangen ist ebenfalls geregelt§ 207 SGB IX und wird selten genutzt. Alle diese Rechte setzen voraus, dass der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung weiß — eine Pflicht, sie mitzuteilen, gibt es nicht.
Mobilität §
Mit den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl gibt es die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr. Sie ist nicht kostenlos: Für die Wertmarke fallen 104 Euro im Jahr oder 53 Euro für ein halbes Jahr an§ 228 SGB IX. Bei Bl und H entfällt der Eigenanteil.
Bei der Kfz-Steuer entscheidet ebenfalls das Merkzeichen: volle Befreiung bei H, Bl und aG, Halbierung bei G und Gl§ 3a KraftStG. Die Halbierung und die Freifahrt schließen einander aus — man muss sich entscheiden.
Das Merkzeichen B bedeutet nicht, dass eine Begleitperson erforderlich ist, sondern dass sie mitgenommen werden darf. Im Nahverkehr und in der Bahn fährt sie kostenlos mit, und die meisten Museen, Kinos und Stadien lassen sie ohne Eintritt hinein.
Alltag und Freizeit §
Beim Rundfunkbeitrag gibt es zwei verschiedene Wege, die häufig verwechselt werden: eine Ermäßigung auf ein Drittel beim Merkzeichen RF und eine vollständige Befreiung bei bestimmten Sozialleistungen. Beides muss beim Beitragsservice beantragt werden, rückwirkend höchstens für drei Jahre. Wer für all das Begleitung braucht, findet sie in der Freizeit- und Alltagsassistenz.
Dazu kommen ermäßigte oder freie Eintritte, Vergünstigungen bei Kur- und Parkgebühren und der Parkausweis bei aG und Bl. Vieles davon ist kommunal geregelt und deshalb von Stadt zu Stadt verschieden — ein Anruf beim Sozialamt spart hier mehr Zeit als jede Recherche.
Häufige Fragen dazu
Welche Nachteilsausgleiche gibt es bei Schwerbehinderung?
Die wichtigsten sind der Behinderten-Pauschbetrag in der Steuer§ 33b EStG, eine Woche Zusatzurlaub§ 208 SGB IX, der besondere Kündigungsschutz§§ 168 ff. SGB IX, die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr gegen 104 Euro Eigenanteil im Jahr§ 228 SGB IX, die Ermäßigung oder Befreiung bei der Kfz-Steuer§ 3a KraftStG und die vorzeitige Altersrente§ 236a SGB VI.
Bekomme ich die Ausgleiche automatisch?
Nein, fast nichts kommt von allein. Der Ausweis stellt nur fest, was gilt; jeder einzelne Ausgleich wird bei einer anderen Stelle beantragt — die Wertmarke beim Versorgungsamt, die Kfz-Steuer beim Hauptzollamt, der Rundfunkbeitrag beim Beitragsservice, der Zusatzurlaub beim Arbeitgeber.
Was hängt am Grad und was an den Merkzeichen?
Am Grad hängen Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und die vorzeitige Rente. An den Merkzeichen hängen Freifahrt, Kfz-Steuer, Parkausweis, freier Eintritt für die Begleitperson und der erhöhte Pauschbetrag. Deshalb kann ein GdB von 100 ohne Merkzeichen im Alltag weniger bringen als ein GdB von 70 mit aG.
Kann ich Freifahrt und Kfz-Steuerermäßigung zusammen nutzen?
Nein, bei den Merkzeichen G und Gl musst du dich entscheiden: entweder die Halbierung der Kfz-Steuer oder die unentgeltliche Beförderung. Bei H, Bl und aG entfällt die Frage, weil dort die volle Steuerbefreiung gilt und die Wertmarke bei Bl und H ohne Eigenanteil ausgegeben wird.
Wirken die Steuerpauschalen auch ohne Einkommen?
Nein. Pauschbetrag und Fahrtkostenpauschale mindern das zu versteuernde Einkommen; sie werden nicht ausgezahlt. Wer wegen geringer Einkünfte keine Einkommensteuer zahlt, hat davon keinen Vorteil. Für diese Fälle sind die anderen Ausgleiche entscheidend — Freifahrt, Kfz-Steuer, Rundfunkbeitrag.
Rückwirkend geht nichts mehr, oder?
Doch, in Grenzen. Der Behinderten-Pauschbetrag lässt sich für zurückliegende Jahre über die Steuererklärung geltend machen, solange die Feststellung für diese Zeit gilt. Beim Rundfunkbeitrag sind bis zu drei Jahre möglich. Bei der Wertmarke gilt das nicht — sie wirkt erst ab Ausgabe.
Alle Beträge in diesem Beitrag gelten für 2026 und wurden am 08.08.2026 am Gesetzestext geprüft. Die Rechengrößen des Sozialrechts ändern sich zum 1. Januar jedes Jahres.