Ratgeber · Antrag

Wie beantrage ich eine Höherstufung?

„Höherstufung" ist im Alltag ein Wort für drei verschiedene Anträge. Sie gehen an verschiedene Stellen, haben verschiedene Fristen und werden verschieden begründet. Der erste Schritt ist deshalb, den richtigen zu erwischen.

Von Marco Fütterer, Geschäftsführung Stand: August 2026 6 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegrad, Grad der Behinderung und Assistenzstunden werden getrennt beantragt.
  • Eine Sperrfrist gibt es bei keinem der drei — auch nicht kurz nach einem Bescheid.
  • Beim Pflegegrad entscheidet die Kasse spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang§ 18c Abs. 1 SGB XI.
  • Hält sie die Frist nicht ein, sind 70 Euro je begonnene Woche fällig§ 18c Abs. 5 SGB XI.

Welche Höherstufung meinst du? §

Wer beim Amt anruft und „Höherstufung" sagt, meint meistens eines von drei Dingen. Sie haben miteinander wenig zu tun: verschiedene Gesetze, verschiedene Stellen, verschiedene Begründungen. Ein Antrag an der falschen Adresse kostet Wochen.

Die drei Wege im Vergleich
Worum es gehtWohinWas zählt
Höherer PflegegradPflegekasseSelbstständigkeit im Alltag
Höherer Grad der BehinderungVersorgungsamtSchwere der Beeinträchtigung
Mehr AssistenzstundenEingliederungshilfeträgerTeilhabe, die sonst ausfällt

Bei den Assistenzstunden ist der Eingliederungshilfeträger zuständig, bei Hilfe zur Pflege der Sozialhilfeträger. Alle drei Wege lassen sich nebeneinander betreiben: Ein höherer Pflegegrad führt nicht automatisch zu mehr Stunden und umgekehrt — die Kostenträger prüfen unabhängig voneinander.

Zwei Dinge gelten für alle drei. Erstens: Es gibt keine Sperrfrist. Auch wenn der letzte Bescheid ein halbes Jahr alt ist, kannst du einen neuen Antrag stellen — maßgeblich ist, ob sich etwas geändert hat, nicht der Abstand zum letzten Mal. Zweitens: Der Antrag ist formlos möglich. Ein Satz mit Datum und Unterschrift genügt, die Begründung kann nachgereicht werden.

Höherer Pflegegrad §

Der Antrag geht formlos an deine Pflegekasse. Danach kommt eine neue Begutachtung — beim Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten über Medicproof. Begutachtet wird nicht die Diagnose, sondern die Selbstständigkeit: Was schaffst du allein, was nur mit Hilfe, was gar nicht.

Die Frist ist hier scharf und lohnt sich zu kennen. Die Kasse muss ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen§ 18c Abs. 1 SGB XI. Versäumt sie das, schuldet sie 70 Euro für jede begonnene Woche der Überschreitung§ 18c Abs. 5 SGB XI. Ausgenommen ist nur, wenn die Verzögerung nicht von ihr zu vertreten ist oder du in vollstationärer Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 lebst.

Wichtig für die Rückwirkung: Die Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, und wenn du später als im Monat des Eintritts beantragst, ab dem Beginn des Antragsmonats§ 33 Abs. 1 SGB XI. Es zählt also das Datum deines Antrags, nicht das der Begutachtung. Wer zögert, verschenkt Geld.

Was die Begutachtung leichter macht:

  • Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen — was wann wie lange gedauert hat.
  • Eine Person deines Vertrauens beim Termin, die mitschreibt.
  • Nicht den besten Tag schildern, sondern den durchschnittlichen.
  • Die aktuelle Medikamentenliste und die letzten Arztbriefe bereitlegen.

Höherer Grad der Behinderung §

Diesen Antrag stellst du beim Versorgungsamt. Er heißt dort nicht Höherstufung, sondern Neufeststellung — im Behördendeutsch auch Verschlimmerungsantrag. Zuständig sind die Behörden, die das SGB XIV durchführen; festgestellt wird auf deinen Antrag§ 152 Abs. 1 SGB IX.

Rechtlich geht es darum, ob sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben§ 48 Abs. 1 SGB X. Das gilt in beide Richtungen — und daran hängt der Punkt, den viele nicht auf dem Schirm haben: Bei einer Neufeststellung wird der gesamte Grad neu bewertet, nicht nur die Verschlechterung. Ein niedrigerer Grad ist damit möglich.

Praktisch heißt das: Beantrage die Neufeststellung, wenn eine Beeinträchtigung dazugekommen ist oder eine bestehende sich verschlechtert hat — und beschreibe genau diese Änderung, mit Datum und ärztlichem Beleg. Wer stattdessen den ganzen Fall neu aufrollt, lädt zur vollständigen Neubewertung ein.

Was viele befürchten Wie es rechtlich aussieht
Wenn ich eine Neufeststellung beantrage, nehmen sie mir den Ausweis weg. Herabgesetzt werden darf nur bei einer wesentlichen Änderung, und eine Verschlechterung ist keine. Zu deinen Ungunsten wirkt eine Aufhebung außerdem grundsätzlich nur für die Zukunft§ 48 Abs. 1 SGB X. Der Ausweis wird erst berichtigt, wenn die Neufeststellung unanfechtbar geworden ist§ 152 Abs. 5 SGB IX — bis dahin gilt der alte.
Ich muss warten, bis der Bescheid ausläuft. Nein. Eine Neufeststellung ist an keinen Zeitpunkt gebunden. Maßgeblich ist die Änderung, nicht der Kalender.

Mehr Assistenzstunden — der dritte Weg §

Assistenzstunden werden nicht höhergestuft. Hier gibt es keine Stufen, sondern einen ermittelten Bedarf: Du beantragst beim Träger eine Anpassung, und der Bedarf wird neu ermittelt.

Der Unterschied zur Begutachtung beim Pflegegrad ist wesentlich. Dort geht es um Selbstständigkeit, hier um Teilhabe. Ein Arbeitsbeginn, ein Studium, ein Umzug oder der Wegfall von Unterstützung durch Angehörige begründet mehr Bedarf, auch wenn sich gesundheitlich nichts geändert hat.

Wie das begründet wird und was in den Antrag gehört, steht ausführlich unter „Wie beantrage ich mehr Assistenzstunden?".

Häufige Fragen dazu

Kann ich Pflegegrad und Grad der Behinderung gleichzeitig höherstufen lassen?

Ja. Es sind zwei getrennte Verfahren bei zwei verschiedenen Stellen, die sich nicht gegenseitig blockieren. Ein höherer Pflegegrad führt allerdings nicht automatisch zu einem höheren Grad der Behinderung — die beiden werden nach unterschiedlichen Maßstäben bewertet.

Wie lange darf die Pflegekasse für die Entscheidung brauchen?

Spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags muss sie dir die Entscheidung schriftlich mitteilen§ 18c Abs. 1 SGB XI. Danach werden 70 Euro je begonnene Woche der Überschreitung fällig§ 18c Abs. 5 SGB XI, sofern die Verzögerung von ihr zu vertreten ist und du nicht in vollstationärer Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 lebst.

Ab wann bekomme ich die höheren Leistungen?

Beim Pflegegrad ab dem Monat der Antragstellung, nicht erst ab der Begutachtung§ 33 Abs. 1 SGB XI. Das Antragsdatum ist deshalb das Datum, auf das es ankommt — auch dann, wenn die Begutachtung erst Wochen später stattfindet.

Was, wenn die Höherstufung abgelehnt wird?

Dann hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch§ 84 SGG. Deine bisherige Einstufung bleibt davon unberührt — ein abgelehnter Höherstufungsantrag nimmt dir nichts weg, was du schon hast.

Alle Beträge in diesem Beitrag gelten für 2026 und wurden am 08.08.2026 am Gesetzestext geprüft. Die Rechengrößen des Sozialrechts ändern sich zum 1. Januar jedes Jahres.

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