Wie viel bringt der Behinderten-Pauschbetrag?
Der Pauschbetrag ist der am leichtesten zu holende Vorteil überhaupt: eine Zeile in der Steuererklärung, kein Beleg, keine Begründung. Und zugleich der am häufigsten missverstandene — er ist kein Geld, das jemand überweist.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Staffel reicht von 384 Euro bei GdB 20 bis 2.840 Euro bei GdB 100§ 33b EStG.
- Bei den Merkzeichen H, Bl und TBl sind es 7.400 Euro im Jahr.
- Dazu die Fahrtkostenpauschale: 900 Euro oder 4.500 Euro, aber nie beides.
- Der Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen — ausgezahlt wird er nicht.
- Für Kinder kann der Pauschbetrag auf die Eltern übertragen werden.
Wie hoch er ist §
Der Behinderten-Pauschbetrag richtet sich nach dem Grad der Behinderung und beginnt bei GdB 20 mit 384 Euro im Jahr. Er steigt in Zehnerschritten bis auf 2.840 Euro bei einem GdB von 100§ 33b Abs. 3 EStG.
Unabhängig davon gilt ein erhöhter Betrag von 7.400 Euro, wenn eines der Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder TBl (taubblind) festgestellt ist. Der Grad spielt dann keine Rolle mehr.
Der Pauschbetrag wird für das gesamte Jahr gewährt, auch wenn die Behinderung erst im Dezember festgestellt wurde. Maßgeblich ist der höchste Grad, der im Laufe des Jahres bestand.
| Grad der Behinderung | Pauschbetrag im Jahr |
|---|---|
| 20 | 384 € |
| 30 | 620 € |
| 40 | 860 € |
| 50 | 1.140 € |
| 60 | 1.440 € |
| 70 | 1.780 € |
| 80 | 2.120 € |
| 90 | 2.460 € |
| 100 | 2.840 € |
| H, Bl oder TBl | 7.400 € |
Was er tatsächlich spart §
Hier liegt das große Missverständnis. Der Pauschbetrag ist kein Zuschuss, sondern ein Freibetrag: Er wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Was du sparst, hängt deshalb von deinem Steuersatz ab.
Konkret: Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % und einem GdB von 50 bedeuten 1.140 Euro Pauschbetrag rund 342 Euro weniger Steuer im Jahr. Bei einem GdB von 100 sind es entsprechend mehr.
Und die Kehrseite: Wer so wenig verdient, dass keine Einkommensteuer anfällt — etwa in der Grundsicherung oder mit einer kleinen Rente —, hat vom Pauschbetrag nichts. Das ist keine Lücke im Antrag, sondern die Funktionsweise eines Freibetrags.
Die Fahrtkostenpauschale dazu §
Seit 2021 gibt es zusätzlich eine Pauschale für behinderungsbedingte Fahrtkosten§ 33 Abs. 2a EStG. Sie beträgt 900 Euro im Jahr bei einem GdB von mindestens 80 oder bei einem GdB von mindestens 70 zusammen mit dem Merkzeichen G.
Bei den Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H sind es 4.500 Euro. Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass beide Beträge nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden können — wer den höheren bekommt, bekommt den niedrigeren nicht zusätzlich.
Anders als beim Behinderten-Pauschbetrag wirkt die Fahrtkostenpauschale erst oberhalb der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG. Bei mittleren Einkommen bleibt davon deshalb weniger übrig, als die Zahl vermuten lässt.
Häufige Fragen dazu
Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag 2026?
Er reicht von 384 Euro bei einem GdB von 20 bis 2.840 Euro bei einem GdB von 100. Bei den Merkzeichen H, Bl oder TBl beträgt er unabhängig vom Grad 7.400 Euro. Geregelt ist die Staffel in § 33b Abs. 3 EStG.
Wird der Pauschbetrag ausgezahlt?
Nein. Er ist ein Freibetrag und mindert das zu versteuernde Einkommen. Wie viel du dadurch sparst, hängt von deinem Steuersatz ab. Wer keine Einkommensteuer zahlt, hat vom Pauschbetrag keinen Vorteil.
Muss ich Belege sammeln?
Nein, genau darin liegt der Sinn der Pauschale. Du trägst den Grad der Behinderung in die Steuererklärung ein, den Nachweis führt der Feststellungsbescheid oder der Ausweis. Wer tatsächlich deutlich höhere behinderungsbedingte Kosten hat, kann diese alternativ einzeln geltend machen — dann mit Belegen.
Gilt er auch für ein Kind?
Ja, und er lässt sich auf die Eltern übertragen, wenn das Kind ihn selbst nicht nutzt§ 33b Abs. 5 EStG. Bei zusammen veranlagten Eltern wird er beiden je zur Hälfte zugerechnet, auf gemeinsamen Antrag auch anders aufgeteilt.
Kann ich Pauschbetrag und Fahrtkostenpauschale zusammen bekommen?
Ja, das sind zwei verschiedene Regelungen. Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG und die Fahrtkostenpauschale nach § 33 Abs. 2a EStG bestehen nebeneinander. Nicht kombinierbar sind nur die beiden Stufen der Fahrtkostenpauschale untereinander: entweder 900 Euro oder 4.500 Euro.
Bekomme ich ihn rückwirkend?
Für zurückliegende Jahre ja, solange die Feststellung für diese Zeit gilt und die Steuerbescheide noch änderbar sind oder die Erklärungen noch abgegeben werden können. Wird der GdB rückwirkend festgestellt — was häufig vorkommt —, lohnt sich der Blick auf die betroffenen Jahre.
Alle Beträge in diesem Beitrag gelten für 2026 und wurden am 08.08.2026 am Gesetzestext geprüft. Die Rechengrößen des Sozialrechts ändern sich zum 1. Januar jedes Jahres.