GdB 40: Welche Vorteile gelten?
Bei einem GdB von 40 ist die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich (§ 151 SGB IX), ebenso wie bei 30. Welche Ansprüche im Einzelnen bestehen, welcher Pauschbetrag gilt und was diese Stufe von den Nachbarstufen unterscheidet, steht hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Behinderten-Pauschbetrag beträgt bei einem GdB von 40 860 Euro im Jahr§ 33b EStG.
- Als schwerbehindert giltst du mit einem GdB von 40 nicht. Das beginnt bei 50§ 2 Abs. 2 SGB IX.
- Neu auf dieser Stufe: ein höherer Pauschbetrag; die Gleichstellung bleibt möglich.
- Die spürbarsten Vergünstigungen hängen nicht am Grad, sondern an den Merkzeichen. Die musst du gesondert beantragen.
- Einzelne GdB-Werte werden nicht addiert. Maßgeblich ist die Gesamtwirkung§ 152 Abs. 3 SGB IX.
Was bringt ein GdB von 40?§
Bei einem GdB von 40 ist die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich§ 151 SGB IX, ebenso wie bei 30. Der Behinderten-Pauschbetrag liegt bei 860 Euro im Jahr und wird in der Steuererklärung geltend gemacht, ohne dass einzelne Aufwendungen nachzuweisen sind§ 33b EStG.
Der Grad der Behinderung ist dabei keine Note, sondern ein Schalter: Auf jeder Stufe kommt etwas hinzu, und die Sprünge liegen nicht dort, wo man sie vermutet. Die Übersicht über alle Stufen steht unter Was bringt mir welcher Grad der Behinderung?.
| Grad der Behinderung | Pauschbetrag im Jahr | Was neu dazukommt |
|---|---|---|
| 20 | 384 € | Pauschbetrag |
| 30 | 620 € | Gleichstellung möglich |
| 40 (diese Seite) | 860 € | Gleichstellung möglich |
| 50 | 1.140 € | Schwerbehinderung: Ausweis, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz |
| 60 | 1.440 € | – |
| 70 | 1.780 € | mit Merkzeichen G: Fahrtkostenpauschale |
| 80 | 2.120 € | Fahrtkostenpauschale ohne Merkzeichen |
| 90 | 2.460 € | – |
| 100 | 2.840 € | – |
Quelle: § 33b EStG für die Pauschbeträge, § 2 Abs. 2 SGB IX für die Schwerbehinderung. Die Merkzeichen sind gesondert zu beantragen und nicht an den Grad gebunden.
Warum die Gleichstellung auf dieser Stufe zählt§
Ein GdB von 40 wird häufig als knappes Verfehlen der Schwerbehinderung gelesen. Das greift zu kurz: Auf dieser Stufe steht dir die Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit offen§ 151 SGB IX, und sie bringt den wirksamsten arbeitsrechtlichen Schutz, den das Schwerbehindertenrecht kennt.
Wer gleichgestellt ist, kann nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden§§ 168 ff. SGB IX und hat Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes§ 164 Abs. 4 SGB IX.
Nicht umfasst sind Zusatzurlaub und unentgeltliche Beförderung. Beides bleibt schwerbehinderten Menschen ab einem GdB von 50 vorbehalten. Einzelheiten zum Verfahren stehen unter GdB 30: Welche Vorteile gelten?.
Was auf den anderen Stufen gilt§
Die Stufen unterscheiden sich weniger, als die Abstände zwischen den Zahlen vermuten lassen. Die beiden Sprünge, auf die es ankommt, liegen bei 50 und bei 80 – dazwischen ändert sich allein der Pauschbetrag.
Die übrigen Stufen im Einzelnen:
- GdB 20: Welche Vorteile gelten? – neu auf dieser Stufe ist der Behinderten-Pauschbetrag, sonst nichts.
- GdB 30: Welche Vorteile gelten? – neu auf dieser Stufe ist die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen.
- GdB 50: Welche Vorteile gelten? – neu auf dieser Stufe ist die Schwerbehinderung: Ausweis, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz.
- GdB 60: Welche Vorteile gelten? – neu auf dieser Stufe ist ein höherer Pauschbetrag, sonst keine neuen Rechte.
- GdB 70: Welche Vorteile gelten? – neu auf dieser Stufe ist mit dem Merkzeichen G die Fahrtkostenpauschale.
- GdB 80: Welche Vorteile gelten? – neu auf dieser Stufe ist die Fahrtkostenpauschale auch ohne Merkzeichen.
- GdB 100: Welche Vorteile gelten? – neu auf dieser Stufe ist der höchste Pauschbetrag; neue Rechte entstehen nicht.
Warum die Merkzeichen oft wichtiger sind als der Grad§
Die spürbarsten Vergünstigungen folgen nicht aus der Zahl im Ausweis, sondern aus den Buchstaben daneben: die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr, die Befreiung von der Kfz-Steuer, der freie Eintritt für eine Begleitperson.
Wer die Wertmarke für den Nahverkehr nutzt, zahlt dafür 104 Euro im Jahr§ 228 SGB IX. Bei den Merkzeichen H, Bl und TBl steigt der Pauschbetrag auf 7.400 Euro§ 33b Abs. 3 Satz 3 EStG.
Merkzeichen werden nicht von Amts wegen vergeben. Das Versorgungsamt prüft nur, was beantragt ist – wer sie nicht ausdrücklich nennt, bekommt einen Ausweis ohne Buchstaben. Was die einzelnen bedeuten, steht unter Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.
Wann lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung?§
Ein Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt kommt in Betracht, wenn seit der Feststellung neue Gesundheitsstörungen hinzugetreten sind oder sich bestehende wesentlich verschlechtert haben.
Dabei gilt ein verbreiteter Irrtum als ausgeräumt: Einzelwerte werden nicht addiert. Zwei Beeinträchtigungen mit je einem Einzel-GdB von 30 ergeben keinen Gesamtgrad von 60. Maßgeblich ist, wie stark sich die Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtwirkung verstärken§ 152 Abs. 3 SGB IX.
Welche Werte die Versorgungsmedizin-Verordnung für einzelne Beeinträchtigungen vorsieht, steht unter GdB-Tabelle: Wie der Grad der Behinderung entsteht.
Was hat der Grad der Behinderung mit Assistenz zu tun?§
Wenig. Der Grad der Behinderung entscheidet über Nachteilsausgleiche im Steuer- und Arbeitsrecht. Über Assistenzleistungen entscheidet er nicht.
Ob dir Assistenz im Alltag zusteht, richtet sich nach deinem Teilhabebedarf und wird im Verfahren der Eingliederungshilfe gesondert festgestellt§ 99 Abs. 1 SGB IX. Weder ein bestimmter Grad noch ein Schwerbehindertenausweis sind dafür Voraussetzung.
Was Assistenz umfasst und wer sie bezahlt, steht unter Persönliche Assistenz: Was sie ist und wer sie bezahlt.
Häufige Fragen dazu
Wie hoch ist der Pauschbetrag bei einem GdB von 40?
Der Behinderten-Pauschbetrag beträgt bei einem GdB von 40 860 Euro im Jahr§ 33b Abs. 3 EStG. Er wird ohne Einzelnachweis anerkannt und nicht zeitanteilig gekürzt, auch wenn die Feststellung erst im Laufe des Jahres erfolgt ist.
Ist man mit einem GdB von 40 schwerbehindert?
Nein. Als schwerbehindert gilt erst, wer einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 aufweist§ 2 Abs. 2 SGB IX. Bei 40 liegt eine anerkannte Behinderung vor, aber keine Schwerbehinderung.
Gibt es bei einem GdB von 40 Zusatzurlaub?
Nein. Der Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX steht ausschließlich schwerbehinderten Menschen zu, also ab einem GdB von 50. Gleichgestellte sind davon ausgenommen.
Werden mehrere Einzel-GdB addiert?
Nein. Der Gesamtgrad entsteht nicht durch Addition. Maßgeblich ist, wie stark sich die einzelnen Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtwirkung verstärken§ 152 Abs. 3 SGB IX.
Brauche ich für Assistenzleistungen einen GdB von 40?
Nein. Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe setzen weder einen bestimmten Grad der Behinderung noch einen Schwerbehindertenausweis voraus. Maßgeblich ist die wesentliche Einschränkung der Teilhabe§ 99 Abs. 1 SGB IX.
Alle Beträge in diesem Beitrag gelten für 2026 und wurden am 08.08.2026 am Gesetzestext geprüft. Die Rechengrößen des Sozialrechts ändern sich zum 1. Januar jedes Jahres.