Ratgeber · Antrag

Eingliederungshilfe in Berlin: Wer zahlt, und wo stellst du den Antrag?

Berlin regelt die Eingliederungshilfe anders als die Flächenländer: Nicht ein Landschaftsverband für die ganze Region entscheidet, sondern der Teilhabefachdienst in deinem Bezirksamt. Das macht die Wege kürzer und die Zuständigkeit gelegentlich verwirrend.

Von Marco Fütterer, Geschäftsführung Stand: August 2026 7 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Träger ist das Land Berlin; umgesetzt wird die Eingliederungshilfe von den Teilhabefachdiensten der zwölf Bezirksämter und vom LAGeSo.
  • Der Antrag geht an dein Bezirksamt — nach Wohnbezirk, nicht nach Anbieter.
  • Berlin ermittelt den Bedarf mit einem eigenen Instrument, dem Teilhabeinstrument Berlin (TIB).
  • Mit dem Antrag beginnt das Gesamtplanverfahren. Bewilligt wird ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend.

Wer zahlt die Eingliederungshilfe in Berlin? §

Träger ist das Land Berlin. Das Bundesrecht überlässt den Ländern die Entscheidung, wer die Eingliederungshilfe vor Ort ausführt§ 94 SGB IX, und Berlin hat sie den Bezirken übertragen: Die Aufgaben nehmen die Teilhabefachdienste in den Ämtern für Soziales der zwölf Bezirksämter wahr, in bestimmten Fällen das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Das ist der wesentliche Unterschied zu den Flächenländern. Im Rheinland entscheidet der Landschaftsverband für die ganze Region, in Hessen der Landeswohlfahrtsverband. In Berlin entscheidet dein Bezirk. Wer aus Köln nach Kreuzberg zieht, hat es also nicht mit einer anderen Behörde derselben Bauart zu tun, sondern mit einer grundsätzlich anderen Zuständigkeitsordnung.

An den Kosten ändert das für dich nichts. Die Leistung ist dieselbe, das Gesetz ist dasselbe, und für die begleitete Person bleibt sie in aller Regel kostenfrei.

Was viele in Berlin befürchten Was tatsächlich gilt
Ich habe beim falschen Bezirk beantragt, jetzt fange ich von vorn an. Nein. Der Träger, bei dem der Antrag eingeht, prüft binnen zwei Wochen seine Zuständigkeit und leitet ihn andernfalls weiter§ 14 SGB IX. Das Datum deines Antrags bleibt erhalten.
In einem anderen Bezirk bekäme ich mehr. Bewilligt wird nach dem ermittelten Bedarf, nicht nach Bezirkskasse. Unterschiede in der Bearbeitungsdauer gibt es, Unterschiede im Anspruch nicht.
Ich muss erst einen Anbieter haben, bevor ich beantragen kann. Umgekehrt ist es einfacher, aber erforderlich ist es nicht. Du kannst den Antrag stellen, bevor du dich für einen Assistenzdienst entschieden hast.

Wo stellst du den Antrag? §

Beim Teilhabefachdienst des Bezirksamts, in dem du wohnst. Berlin bietet den Weg zusätzlich über das Berliner Service-Portal an; ein formloses Schreiben an das Bezirksamt tut es ebenso.

Wichtig ist vor allem eines: dass der Antrag früh gestellt wird. Bewilligt wird ab dem Monat der Antragstellung, nicht für die Zeit davor. Wer im Januar merkt, dass er Assistenz braucht, und im April das vollständig ausgefüllte Formular einreicht, hat drei Monate verloren, die sich nicht zurückholen lassen.

Der praktische Rat lautet deshalb: erst kurz und formlos beantragen, dann in Ruhe ergänzen. Wir übernehmen das auf Wunsch gemeinsam mit dir — kostenlos und unabhängig davon, ob du am Ende mit uns arbeitest.

Was in den ersten Antrag gehört

  • Name, Geburtsdatum, Anschrift und der Satz, dass du Leistungen der Eingliederungshilfe beantragst.
  • Um welche Unterstützung es geht — grob genügt, etwa „Assistenz im Alltag und bei Wegen außer Haus".
  • Ein Hinweis darauf, dass du Unterlagen nachreichst. Damit ist das Datum gesichert.

Das Teilhabeinstrument Berlin (TIB) §

Mit dem Antrag beginnt das Gesamtplanverfahren§§ 117 ff. SGB IX. Sein Herzstück ist die Bedarfsermittlung — das Gespräch, in dem festgestellt wird, wobei du Unterstützung brauchst. Jedes Bundesland benutzt dafür ein eigenes Instrument, und Berlin hat mit dem Teilhabeinstrument Berlin, kurz TIB, sein eigenes.

Für dich heißt das: Der Termin ist der wichtigste im ganzen Verfahren. Was dort erfasst wird, bestimmt faktisch den Umfang deiner Leistung. Nicht die Diagnose entscheidet, sondern die Frage, was dich im Alltag konkret hindert und was du bräuchtest, damit es geht.

Vorbereitung lohnt sich messbar. Wer den eigenen Tag vorher durchgeht — vom Aufstehen über die Wege außer Haus bis zum Abend — beschreibt ihn im Termin vollständiger als jemand, der sich spontan erinnern muss. Ein schlechter Tag am Termin darf übrigens gesagt werden; die Bedarfsermittlung soll den Regelfall abbilden, nicht die beste Stunde.

Wie lange dauert es? §

Das Gesetz ist streng: Über den Antrag ist innerhalb von drei Wochen nach Eingang zu entscheiden; wird ein Gutachten eingeholt, verlängert sich die Frist auf zwei Wochen nach dessen Vorlage§ 14 SGB IX. Die Praxis sieht anders aus, in Berlin wie überall — der Termin zur Bedarfsermittlung muss gefunden, geführt und ausgewertet werden, und das dauert.

Realistisch solltest du mit mehreren Monaten rechnen. Was hilft: den Fristablauf zu notieren und den Träger schriftlich zu erinnern, wenn nichts passiert. Wir tun das für unsere Klientinnen und Klienten von uns aus.

Assistenz in Berlin — und was wir dort schon können §

Wir assistieren in Berlin bereits, ein eigenes Beratungsbüro ist in Planung. Bis es öffnet, läuft die Beratung über unsere Zentrale in Troisdorf: telefonisch, per Video oder bei dir zu Hause.

Ehrlich gesagt fehlen uns Erfahrungswerte zur Bearbeitungsdauer in den einzelnen Bezirken — dafür sind wir dort noch zu kurz. Was wir sagen können, sagen wir; wo wir raten müssten, sagen wir das auch.

Welche Bezirke wir abdecken und wie du uns erreichst, steht auf unserer Standortseite für Berlin.

Häufige Fragen dazu

Wer ist in Berlin für die Eingliederungshilfe zuständig?

Das Land Berlin als Träger, ausgeführt durch die Teilhabefachdienste in den Ämtern für Soziales der zwölf Bezirksämter, in bestimmten Fällen durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Zuständig ist der Bezirk, in dem du wohnst.

Wo stelle ich in Berlin den Antrag auf Eingliederungshilfe?

Beim Teilhabefachdienst deines Bezirksamts. Berlin bietet den Weg zusätzlich über das Berliner Service-Portal an. Ein formloses Schreiben genügt, um das Datum zu sichern — Unterlagen kannst du nachreichen.

Was ist das Teilhabeinstrument Berlin?

Das TIB ist das Instrument, mit dem Berlin den individuellen Bedarf ermittelt. Jedes Bundesland benutzt ein eigenes; in Nordrhein-Westfalen ist es zum Beispiel der BEI_NRW. Das Ergebnis bestimmt faktisch den Umfang der bewilligten Leistung.

Bekomme ich Leistungen rückwirkend?

Nein. Bewilligt wird ab dem Monat der Antragstellung, nicht für die Zeit davor. Deshalb lohnt sich ein früher, formloser Antrag mehr als ein später, perfekter.

Was passiert, wenn ich beim falschen Bezirk beantrage?

Nichts Schlimmes. Der Träger, bei dem der Antrag eingeht, klärt binnen zwei Wochen seine Zuständigkeit und leitet ihn andernfalls weiter§ 14 SGB IX. Dein Antragsdatum bleibt erhalten.

Unterscheidet sich der Anspruch von Bezirk zu Bezirk?

Nein. Der Anspruch folgt aus dem Bundesrecht und dem ermittelten Bedarf, nicht aus der Bezirkskasse. Unterschiede gibt es in der Bearbeitungsdauer, nicht im Anspruch.

Alle Beträge in diesem Beitrag gelten für 2026 und wurden am 08.08.2026 am Gesetzestext geprüft. Die Rechengrößen des Sozialrechts ändern sich zum 1. Januar jedes Jahres.

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