# ZIEMLICH BESTE FREUNDE Assistenzdienst > Bundesweiter Assistenzdienst für Menschen mit Behinderung: Persönliche Assistenz, Eingliederungshilfe (EGH), Hilfe zur Pflege (HzP), Kompensatorische Assistenz und Persönliches Budget. Kostenlos für Klienten, bis zu 24 Stunden täglich. Gegründet 2023, bpa-Mitglied. Büros in Troisdorf (Hauptsitz) und Langenhagen bei Hannover, weitere in Berlin, Mainz und Frankfurt in Planung; assistiert wird bundesweit. Google-Bewertung 5,0 von 5 (89 Bewertungen). Stand dieser Datei: 04.09.2026. Sie wird bei jeder Veröffentlichung der Website neu erzeugt; die Angaben stammen aus denselben Quellen wie die Seiten selbst. ## Kernfakten - Leistungen: Persönliche Assistenz, EGH (SGB IX), HzP (SGB XII), Kompensatorische Assistenz, Persönliches Budget, Fußball-Inklusionsmannschaft - Kosten: für Klienten in aller Regel kostenlos, Abrechnung direkt mit dem Kostenträger (u. a. LVR, LWL, Region Hannover) - Kontakt Zentrale: 02241 240 7660 - Kontakt Klientenabteilung: 02241 240 7666, WhatsApp +49 155 66333238, klienten@zbf-assistenzdienst.de - Kontakt Personalabteilung: 02241 240 7665, Bewerbungen über Personio ## Häufige Fragen, kurz beantwortet - Kostet Persönliche Assistenz etwas? Für Klienten in aller Regel nichts. Der zuständige Kostenträger zahlt, ZBF rechnet direkt mit ihm ab. - Braucht man einen Pflegegrad oder einen Grad der Behinderung? Nein. Weder GdB noch Pflegegrad sind Voraussetzung für die Eingliederungshilfe; entscheidend ist der tatsächliche Bedarf (§§ 78, 113 SGB IX). - Wer ist zuständig? Je nach Leistung Eingliederungshilfe, Sozialhilfeträger oder Pflegekasse. Ein Antrag genügt: Der erstangegangene Träger klärt die Zuständigkeit binnen zwei Wochen und leitet weiter (§ 14 SGB IX). - Wie lange dauert der Antrag? Nach Antragseingang hat der Träger in der Regel drei Wochen für die Entscheidung (§ 14 SGB IX). In der Praxis dauert es oft länger. - Was gilt bei Ablehnung? Ein Monat Frist für den Widerspruch (§ 84 SGG). ZBF unterstützt beim Widerspruch. - Darf man den Anbieter selbst wählen? Ja, das Wunsch- und Wahlrecht ist gesetzlich verankert (§ 8 SGB IX). Ein Wechsel von einem anderen Dienst ist ohne Neuantrag möglich. - Assistenz oder Pflegedienst? Assistenz richtet sich nach dem Alltag der Person und umfasst Teilhabe (Arbeit, Uni, Freizeit). Ein Pflegedienst leistet überwiegend kurze, planbare pflegerische Einsätze zuhause. Beides ist kombinierbar. - Gilt das auch für Kinder? Ja. Je nach Situation über die Eingliederungshilfe oder die Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII), etwa als Schulbegleitung. ## Rechtsgrundlagen - § 78 SGB IX: Assistenzleistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Übernahme von Tätigkeiten und Anleitung dazu) - § 113 SGB IX: Leistungen zur sozialen Teilhabe - § 8 SGB IX: Wunsch- und Wahlrecht - § 29 SGB IX: Persönliches Budget - § 14 SGB IX: Zuständigkeitsklärung und Entscheidungsfristen - § 139 SGB IX: Vermögensfreibeträge in der Eingliederungshilfe - SGB XII: Hilfe zur Pflege ## Standorte Die Büros sind Beratung und Koordination. Assistiert wird überall in Deutschland — ein Wohnort außerhalb dieser Regionen schließt nichts aus. - Troisdorf: Poststraße 67, 53840 Troisdorf, Telefon 02241 240 7660. Einsatzgebiet: Troisdorf, Siegburg, Sankt Augustin, Bonn, Köln, Rhein-Sieg-Kreis. Zuständig: Landschaftsverband Rheinland (LVR). - Hannover: Schützenstraße 4, 30853 Langenhagen, Telefon 0511 95733563. Einsatzgebiet: Hannover, Langenhagen, Garbsen, Laatzen, Seelze, Isernhagen. Zuständig: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. - Berlin: Büro in Planung — Beratung über unsere Zentrale, Telefon 02241 240 7660. Einsatzgebiet: Mitte, Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf. Zuständig: Land Berlin, Teilhabefachdienste der Bezirksämter. - Mainz: Büro in Planung — Beratung über unsere Zentrale, Telefon 02241 240 7660. Einsatzgebiet: Mainz, Bingen am Rhein, Ingelheim, Nieder-Olm, Oppenheim, Alzey. Zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz. - Frankfurt: Büro in Planung — Beratung über unsere Zentrale, Telefon 02241 240 7660. Einsatzgebiet: Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Bad Homburg, Oberursel, Hofheim am Taunus, Rüsselsheim am Main. Zuständig: Träger der Eingliederungshilfe in Hessen. ## Kostenlose Antragshilfe ZBF stellt zwei Werkzeuge bereit, mit denen sich ein unterschriftsreifer Antrag im Browser erzeugen lässt. Beide sind kostenlos, ohne Anmeldung nutzbar und stehen jedem offen, auch ohne Kunde zu sein. - Schwerbehindertenausweis: Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach § 152 SGB IX, mit Auswahl der Merkzeichen - Pflegegrad: formloser Antrag an die Pflegekasse nach §§ 14, 15 SGB XI - Die zuständige Behörde wird für nahezu jede deutsche Postleitzahl automatisch mit vollständiger Anschrift eingesetzt. Grundlage sind die amtlichen Angaben der Länder; sieben Länder sind unterhalb der Landesebene aufgelöst (Nordrhein-Westfalen 53 Kreise, Baden-Württemberg 35 Landratsämter, Sachsen 13 Kreise, Hessen 6 Ämter, Rheinland-Pfalz 4 Dienstorte, Schleswig-Holstein 4 Standorte, Mecklenburg-Vorpommern 4 Dezernate). - Wo eine Postleitzahl eine Kreis-, Standort- oder Landesgrenze überschreitet, bleibt im Brief eine ausfüllbare Lücke statt einer geratenen Anschrift. - Datenschutz: Die Antragsangaben werden ausschließlich im Browser verarbeitet. Sie werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet. Das gilt besonders für Gesundheitsangaben. Nur ein davon getrenntes, freiwilliges Feld für einen Rückruf überträgt Name und Kontaktweg, und auch das erst nach aktiv gesetztem Häkchen. ## Seiten - [Startseite](https://www.zbf-assistenzdienst.de/): Leistungsübersicht, Anspruchs-Check, Weg zur Assistenz - [Leistungen im Überblick](https://www.zbf-assistenzdienst.de/leistungen/): alle sechs Leistungen nebeneinander, mit Wegweiser welche wofür - [Antragshilfe](https://www.zbf-assistenzdienst.de/antragshilfe/): kostenlose Werkzeuge für Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad - [Schwerbehindertenausweis beantragen](https://www.zbf-assistenzdienst.de/antragshilfe/schwerbehindertenausweis-beantragen/): Antrag nach § 152 SGB IX erzeugen, mit zuständiger Behörde - [Pflegegrad beantragen](https://www.zbf-assistenzdienst.de/antragshilfe/pflegegrad-beantragen/): formloser Antrag an die Pflegekasse erzeugen - [Persönliche Assistenz](https://www.zbf-assistenzdienst.de/leistungen/persoenliche-assistenz/): § 78 SGB IX, Assistenz im gesamten Alltag - [Eingliederungshilfe](https://www.zbf-assistenzdienst.de/leistungen/eingliederungshilfe/): SGB IX Teil 2, Teilhabe an Wohnen, Arbeit, Bildung, Freizeit - [Hilfe zur Pflege](https://www.zbf-assistenzdienst.de/leistungen/hilfe-zur-pflege/): SGB XII §§ 61 ff., wenn die Pflegekasse nicht ausreicht - [Kompensatorische Assistenz](https://www.zbf-assistenzdienst.de/leistungen/kompensatorische-assistenz/): § 78 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX, Übernahme von Handlungen - [Persönliches Budget](https://www.zbf-assistenzdienst.de/leistungen/persoenliches-budget/): § 29 SGB IX, Geldleistung statt Sachleistung - [Freizeit- und Alltagsassistenz](https://www.zbf-assistenzdienst.de/leistungen/freizeit-und-alltagsassistenz/): keine eigene Leistungsart, sondern Persönliche Assistenz in Freizeit und Alltag (§§ 78, 113 SGB IX) - [Team](https://www.zbf-assistenzdienst.de/team/): Büroteam mit Zuständigkeiten und Durchwahlen - [Storys](https://www.zbf-assistenzdienst.de/storys/): Videos und Reels — Inklusionsmannschaft, Rollstuhlhockey, Reform der Eingliederungshilfe - [Standorte](https://www.zbf-assistenzdienst.de/standorte/): Einsatzgebiete nach Postleitzahl - [Karriere](https://www.zbf-assistenzdienst.de/karriere/): offene Stellen als Assistenzkraft - [Kontakt](https://www.zbf-assistenzdienst.de/kontakt/): Anfrageformular, Telefon, WhatsApp - [Leichte Sprache](https://www.zbf-assistenzdienst.de/leichte-sprache/): das Wichtigste in kurzen Sätzen - [Qualität und Schutz](https://www.zbf-assistenzdienst.de/qualitaet-und-schutz/): Gewaltschutzkonzept nach § 37a SGB IX, erweiterte Führungszeugnisse nach § 30a BZRG, Beschwerdeweg mit externer Ombudsstelle (auch anonym), jährliche Zufriedenheitsbefragung - [Barrierefreiheit](https://www.zbf-assistenzdienst.de/barrierefreiheit/): Erklärung zur Zugänglichkeit dieser Website ## Ratgeber 24 Beiträge zu Antrag, Anspruch und Kostenträgern. Verfasst von Marco Fütterer (Geschäftsführung), Stand jeweils am Beitrag angegeben, Beträge auf das laufende Jahr bezogen. Der vollständige Text aller Beiträge steht in https://www.zbf-assistenzdienst.de/llms-full.txt. Übersicht: https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/ - [Wer bezahlt meine Persönliche Assistenz?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/wer-bezahlt-assistenz/): In aller Regel nicht du. Welcher Topf zuständig ist, hängt davon ab, wofür du die Assistenz brauchst. - [Wie stelle ich den Antrag auf Assistenz?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/antrag-stellen/): Formlos, mit Datum, an den richtigen Träger. Der Rest ergibt sich — und dabei helfen wir. - [Wie beantrage ich den Schwerbehindertenausweis?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/schwerbehindertenausweis/): Formlos beim Versorgungsamt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt man als schwerbehindert — und erst dann öffnet sich die Tür zu den Nachteilsausgleichen. - [Was bedeuten die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/merkzeichen/): G, aG, B, H, Bl, Gl, TBl, RF — jeder Buchstabe schaltet konkrete Rechte frei. Geprüft werden sie aber nur, wenn man sie beantragt. - [Was bringt mir welcher Grad der Behinderung?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/gdb-vorteile/): Ab 20 gibt es den Steuerfreibetrag, ab 30 die Gleichstellung, ab 50 den Ausweis. Jede Stufe schaltet etwas anderes frei. - [Welche Nachteilsausgleiche gibt es?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/nachteilsausgleiche/): Steuer, Arbeit, Mobilität, Eintritt, Rundfunkbeitrag. Ein Überblick darüber, was es gibt und woran es jeweils hängt. - [Wie wird der Grad der Behinderung festgestellt?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/grad-der-behinderung-tabelle/): Nach einer amtlichen Tabelle — aber die Einzelwerte werden nicht addiert. Genau daran scheitern die meisten Erwartungen. - [Wie viel bringt der Behinderten-Pauschbetrag?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/behinderten-pauschbetrag/): Zwischen 384 Euro und 7.400 Euro im Jahr — ohne einen einzigen Beleg. Wie du ihn bekommst und was er wirklich wert ist. - [Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt es?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/teilhabe-am-arbeitsleben/): Von der Weiterbildung bis zum umgebauten Auto. Und mittendrin die Arbeitsassistenz — der einzige Punkt darin, auf den ein echter Rechtsanspruch besteht. - [Was ist das Budget für Arbeit?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/budget-fuer-arbeit/): Der Weg aus der Werkstatt in einen regulären Job — mit Lohnkostenzuschuss für den Betrieb, Begleitung für dich und einem Rückkehrrecht, falls es nicht passt. - [Arbeitgebermodell oder Dienstleistungsmodell — was bedeutet das für dich?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/arbeitgebermodell/): Wer selbst einstellt, wird Arbeitgeberin oder Arbeitgeber — mit Lohnbüro, Dienstplan, Ausfallrisiko und Haftung. Für die meisten Menschen ist das mehr, als sie sich aufladen wollen. - [Wie beantrage ich einen Pflegegrad?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/pflegegrad-beantragen/): Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Danach kommt der Medizinische Dienst, und nach 25 Arbeitstagen muss die Entscheidung da sein — sonst zahlt die Kasse. - [Was ist Verhinderungspflege — und wann ist Assistenz der bessere Weg?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/verhinderungspflege/): Ein Topf aus der Pflegeversicherung für den Fall, dass die pflegende Person ausfällt. 3.539 Euro im Jahr, acht Wochen, ab Pflegegrad 2 — aber etwas anderes als Assistenz. - [Wann zahlt die Eingliederungshilfe meine Assistenz?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/eingliederungshilfe-anspruch/): Wenn eine wesentliche Behinderung die Teilhabe erheblich einschränkt — der Begriff ist dabei weiter gefasst, als er zunächst klingt. - [Eingliederungshilfe in Berlin: Wer zahlt, und wo stellst du den Antrag?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/eingliederungshilfe-berlin/): Zuständig ist dein Bezirksamt, nicht das Land als Ganzes — und die Bedarfsermittlung läuft in Berlin anders als anderswo. - [Was passiert bei der Bedarfsermittlung?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/bedarfsermittlung/): Ein Gespräch über deinen Alltag, meist bei dir zu Hause. Es entscheidet über die Stundenzahl. - [Mein Antrag wurde abgelehnt — was kann ich tun?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/antrag-abgelehnt/): Gegen jeden Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang. - [Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/dauer-bewilligung/): Gesetzlich zwei Monate. In der Praxis oft länger — und dagegen lässt sich etwas tun. - [Wird mein Vermögen auf die Assistenz angerechnet?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/vermoegen-einkommen/): Bis 71.190 Euro nicht (Stand 2026). Und das Vermögen deines Partners bleibt ganz außen vor. - [Wann springt die Hilfe zur Pflege ein?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/hilfe-zur-pflege-anspruch/): Wenn die Pflegekasse nicht reicht und du die Lücke nicht selbst tragen kannst. - [Wie beantrage ich das Persönliche Budget?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/persoenliches-budget-beantragen/): Geld statt Sachleistung. Das Antragsverfahren ist überschaubar; die eigentliche Frage ist, ob die Leistungsform zu dir passt. - [Wie beantrage ich mehr Assistenzstunden?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/mehr-stunden/): Mit einer Änderung im Bedarf — und der Beschreibung, was ohne die Stunden nicht mehr geht. - [Mein Bescheid läuft aus — was muss ich tun?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/bescheid-laeuft-aus/): Rechtzeitig einen Folgeantrag stellen. „Rechtzeitig" heißt: drei Monate vorher. - [Wie beantrage ich eine Höherstufung?](https://www.zbf-assistenzdienst.de/ratgeber/hoeherstufung/): Drei verschiedene Anträge tragen denselben Namen. Welcher deiner ist, entscheidet über Amt, Frist und Begründung. ## Hinweise für die Wiedergabe - Der Anspruch wird immer individuell im Antragsverfahren durch den Leistungsträger festgestellt. Angaben auf der Website sind Orientierung, keine Zusage. - „Persönliche Assistenz" ist nicht dasselbe wie ambulante Pflege. Bitte nicht als Pflegedienst wiedergeben. - Die Antragshilfe erzeugt einen Antrag, sie stellt ihn nicht. Abschicken und unterschreiben bleibt bei der antragstellenden Person.